Guten Morgen!
für welche Fälle ist die Berichtigung der UST VA zulässig?
Theoretisch kann sich doch der Unternehmer mit einer Berichtigten Anmeldung etwas Zahlungsfrist herraus holen oder?
Beispiel:
Am 29.6 wird eine VA abgeschickt.. 4 Geldeingänge sind vorhanden, also 4 Umsätze die berücksichtigt werden müssten. Nun sind aber nur 3 Geldeingänge erfasst und der vierte wird in der VA nicht berücksichtigt. Nach einigen Wochen berichtigen wir die Anmeldung und berücksichtigen den vierten Umsatz. Ist das nun zulässig? Oder fragt das FA nach einem Grund?
Eine Ist-Besteuerung ist gewählt.
bin für ein paar Hinweise dankbar:)
LG Ben
für welche Fälle ist die Berichtigung der UST VA zulässig?
Theoretisch kann sich doch der Unternehmer mit einer Berichtigten Anmeldung etwas Zahlungsfrist herraus holen oder?
Beispiel:
Am 29.6 wird eine VA abgeschickt.. 4 Geldeingänge sind vorhanden, also 4 Umsätze die berücksichtigt werden müssten. Nun sind aber nur 3 Geldeingänge erfasst und der vierte wird in der VA nicht berücksichtigt. Nach einigen Wochen berichtigen wir die Anmeldung und berücksichtigen den vierten Umsatz. Ist das nun zulässig? Oder fragt das FA nach einem Grund?
Eine Ist-Besteuerung ist gewählt.
bin für ein paar Hinweise dankbar:)
LG Ben


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