Garantierückstellungen und Betriebsprüfung: Never ending story

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Garantierückstellungen und Betriebsprüfung: Never ending story, Grundsätze zum Bilden von Pauschalrückstellungen
[FONT=Geneva][FONT=Times]Je mehr ich in die Niederungen der Grundsätze und in die Details einsteige, desto komplexer und aufwendiger werden die Rechenmodelle. Der Aufwand rechtfertigt das Ergebnis nicht mehr, Wie soll dies nach Jahren überhaupt objektiv prüfbar sein? Nachvollziehbare, nicht wissenschaftliche Rechenbeispiele habe ich noch nicht finden können.

Also in die vollen:

Ermittlung garantiebehafteter Umsatz
- jährlich abgegrenzt, wegen der unterschiedlichen Garantierestlaufzeiten
- die Umsätze der jährlichen Einzelrückstellungen (abgewickelte und offene Reklamationsfälle) sind abzusetzen
- Umsatzanteile für die fremdleistende Subunternehmen und Lieferanten, die in Regress genommen werden können, sind ebenfalls abzusetzen (auch hier dürfte zu staffeln sein)
Also sind die Kosten für Fremdleistungen und  regressbehafteter Wareneinsatz abzuziehen? Oder wie soll der Praktiker hier rechnen?

- Umsätze, für die eine Produkthaftplichtversicherung besteht, oder die darunterfallen, sind abzuziehen
Da bleibt doch nichts mehr! Oder ist dieser Hinweis vom VNR Verlag als irrig einzustufen?

Umsätze mit abgelaufenen Garantieansprüchen sind für Kulanzrückstellungen gesondert auszuweisen (das ist noch verständlich) und sind gesondert zu bewerten (ich hoffe nicht, dass die bisherige Rechnung auch für alle zurückliegenden Jahre bei einer freiwilligen Garantiezeit von 10 Jahren anzusetzen ist)

Erfahrungssätze aus den bisherigen Kosten bilden
- Ganz konsequent bedeutet dies doch, dass alle entstandenen Reklamationsfälle komplett bis ins Detail zu kalkulieren sind (Stundenaufschreibungen über alle Tätigkeiten, Belege sammeln oder separate Kostenträger in der Kostenrechnung mit einer ausgefeilten iBL; über Jahre hinweg)
- Diese sind einzustufen nach Restgarantielaufzeit und Kulanz, um diese den jeweiligen garantiebehafteten Umsatz zuordnen zu können (Erfahrungssätze)
- Und was ist mit den Aufwendungen für nicht berechtigte, abgelehnte Reklamationen? gehören sie dazu?

Hinzu kommt erschwerend, dass in dem Industriebetrieb wo ich tätig bin, unterschiedliche Garantielaufzeiten für  bestimmte Artikel bestehen (2 bis 10 Jahre), die Aufzeichnungen und Berechnungen nach Artikeln differenziert werden müssen.
Die Barwertberechnung möchte erst mal ganz außen vor lassen.

Auf das die QS in den Industriebetrieben uns aus dem Büro herauswirft!

Geht es vielleicht auch etwas einfacher und effektiver? Hat jemand in dem Forum praktische Erfahrungen gesammelt oder besitzt andere Lösungsansätze? Auch über Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.

Danke im Voraus.[/FONT][/FONT]
Hallo Wilfried,

eigentl. wollte ich schon Schluss machen und plötzlich dein neuer Beitrag, ich mach mal einen kleinen Anfang den Rest erledigen sicher morgen die anderen. Ist schon spät. ;)

Zitat
Wilfried schreibt:
- jährlich abgegrenzt, wegen der unterschiedlichen Garantierestlaufzeiten
Nun dies muss passieren da RS abgezinst werden. Die Höhe der Abzinsung richtet sich neben dem Zinssatz natürlich auch nach der Laufzeit. Handelsrechtl. wird der Zinssatz nach z.Zt üblichen Zinsen ermittelt. Steuerechtl. wird dieser mit 5,5% angesetzt. Stell Dir mal vor du packst alles in einen Topf (Konto) da verlierst du schnell die übersicht und einer ders Prüfen müsste sowieso. Die Bilanz wird auch schwerer zu lesen sein.

Zitat
Wilfried schreibt:
- die Umsätze der jährlichen Einzelrückstellungen (abgewickelte und offene Reklamationsfälle) sind abzusetzen
Wenn RS für einzelne Vbk. aus bestimmten Gründen gebildet werden, dann kann man Sie in der Pauschalrückstellung nicht mehr berücksichtigen da man Sie ja ansonsten doppelt berechnet hätte.

So, nun reichts für heute, den Rest lass ich für weiter Diskusionen morgen übrig.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 09.09.2010 22:35:38
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo, Andreas,

danke für die erste Antowort zur späten Stunde. :sleep:  :|

Eigentlich sind die von Dir angeprochenen Aspekte auch für mich unstrittig. Aber der Hinweis auf das Herausrechnen von Umsätzen mit Produkthaftpflichtversicherung ist doch wohl paradox.  Unternehmen mit einer solchen Versicherung dürften keine Garantierückstellung bilden, werder einzeln noch pauschal. :|

Und dann das vollständige Aufzeichnen aller Aufwendungen und Leistungen (Stundenprotokolle) im Rahmen der Reklamationsbearbeitung, um diese dann einzeln zu kalkulieren. Sie nach Restgarantielaufzeiten einzustufen, um Erfahrungswerte oder Nachweise für die Betriebsprüfung zu gewinnen, ergibt einen erheblichen Arbeitsaufwand. Die Verwaltungskosten dürften dann höher sein, als der steuermindernde Effekt einer Pauschalrückstellung für Gewährlesitungen.

Gibt es da nicht eine zulässigere und einfachere Lösung.

Abschreckung kann doch keinen Vorrang vor der Bilanzierung nach dem Vorsichtsprinzip haben. :!:
Hallo zusammen,

Zitat
Zitat Wilfried:
„… Aber der Hinweis auf das Herausrechnen von Umsätzen mit Produkthaftpflichtversicherung ist doch wohl paradox. Unternehmen mit einer solchen Versicherung dürften keine Garantierückstellung bilden, werder einzeln noch pauschal.“
Für mich macht das schon Sinn, diese Art der RS gilt nur für Gewährleistungen, die das UN ohne rechtliche Verpflichtung erbringt.

Wenn aber eine Produkthaftpflichtversicherung diesbezüglich besteht,
und die Aufwendungen von der Versicherung erstattet werden,
dann wird ja doppelter Aufwand gebucht,
dann verliert ja wirklich mal das FA.

Gruß
Andreas
Jupp, da möcht ich mich Andriko anschließen. In eine Pauschrückstellung dürfen nur Summen die auch garantiebehaftet sind.
Sprich die Firma selbst das Risiko trägt und dies liegt bei einer Versicherung nicht mehr vor.

Das mit den Erfahrungswerten ist wirklich eine eher unangenehme Aktion. Ansonsten würd ich einen Branchendurchschnitt zu Grunde legen, wenn es sowas bei euch gibt, die FA-Ämter richten sich auch nach solchen Werten.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte "Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt", heißt es in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).......

BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend Gehen die Anteile an einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter über, dann gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft......

Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Die digitale Transformation im Finanzwesen hat in den letzten Jahren vor allem eines gebracht: die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Doch mit Agentic Financial Operations wird jetzt eine neue ......


Aktuelle Stellenangebote


Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchha......

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner viele......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Sch......

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d) Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Ve......

Analyst Finanz- und Rechnungswesen (w/m/d) Seit der Gründung im Jahr 1963 hat HYDAC eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen – Von einem Spezialisten für Speichertechnik zu einem globalen Unternehmen mit über 20 Produktbereichen. In den ver......

Kostenlose Produktpräsentation des neuen KI-Assistenten

CoPilot_Fin_Produktpraesi.png
Erfahren Sie praxisnah, was es mit CoPilot Finance, dem neuen KI-Assistenten, auf sich hat und wie Sie ihn optimal für Ihre Fragen im Rechnungswesen einsetzen.   

Jetzt kostenlos anmelden!

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt i... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>