Pensionsrückstellungen - stille Reserven durch Bewertungsänderungen nach BilMoG?

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Pensionsrückstellungen - stille Reserven durch Bewertungsänderungen nach BilMoG?, Hallo,

Bearbeitet: FACTStudent - 23.11.2011 17:19:13 (Hallo, ich mache gerade eine betragsmäßige Ergebnisanalyse und habe mich gefragt, ob durch das BilMoG, das Bewertungsänderungen bei den Pensionsrückstellungen zur Folge hat, stille Reserven gebildet werden können? Würde mich über eine Antwort freuen!)
Hallo FACTStudent,

willkommen in unserem Rechnungswesen-Forum smile:wink1:

Da ich mich persönlich leider wenig mit dem Thema BilMoG auskenne, möchte ich für dich kurz etwas zitieren:
Zitat
Änderung der Rückstellungsbewertung

Rückstellungen von Unternehmen für künftige Verpflichtungen werden in Zukunft realistischer bewertet. Die gegenwärtige bilanzrechtliche Behandlung von Rückstellungen ist in der öffentlichen Diskussion immer wieder als Schwachstelle der handelsrechtlichen Rechnungslegung bezeichnet worden. Gerade bei Pensionsrückstellungen lasse sich derzeit die wahre Belastung der Unternehmen nicht aus der handelsrechtlichen Rechnungslegung ablesen, weil die bisherigen Wertansätze nach übereinstimmender Einschätzung zu niedrig seien. Bei der Bewertung der Rückstellungen sollen deshalb künftige Entwicklungen (Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen) stärker als bisher berücksichtigt werden. Zudem sind die Rückstellungen künftig abzuzinsen. Die Bewertung der Rückstellungen wird also dynamisiert. Die Neuregelung wird zumindest bei den Pensionsrückstellungen zu einer Erhöhung führen. Dies ist aber unerlässlich, wenn man zu einer realitätsgerechten Rückstellungsbewertung gelangen will. Um diese Effekte abzumildern, sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, die Rückstellung über einen Zeitraum von mehreren Jahren anzusammeln. Die steuerlichen Vorschriften in diesem Punkt bleiben unverändert, so dass es nicht zu Steuerausfällen kommen wird.

Beispiel:

Der Grund und Boden eines Unternehmens ist mit Chemikalien verseucht. Die Behörden geben dem Unternehmen auf, die Altlast zu beseitigen, sobald das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb einstellt. Damit ist in fünf Jahren zu rechnen. Zum Bilanzstichtag betragen die Kosten für den einzusetzenden Bagger 100 Euro /Std. Es ist davon auszugehen, dass die Baggerstunde in fünf Jahren 120 Euro kostet. Nach der bisherigen Rechtslage ist für die Bemessung der Rückstellung - dem Stichtagsprinzip folgend - von 100 Euro /Std. auszugehen, künftig hingegen von 120 Euro, weil die künftigen Entwicklungen zu berücksichtigen sind.


Quelle:
BilMoG-Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Viele Grüße
Neele
Viele Grüße
Neele :-)
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