Hallo,
wir bekommen die Nebenkostenabrechnungen unserer Niederlassungen meistens im 2. Halbjahr.
Z.B. Nebenkostenabrechnung 2009 trifft im Oktober 2010 ein.
Wir buchen diese Abrechnung dann auch im aktuellen Jahr, obwohl es eigentlich das Vorjahr betrifft.
Meine Frage: Müsste man nicht im Vorjahr eine Rü dafür machen oder ist es okay, das immer im aktuellen Jahr zu buchen? Problem aus meiner Sicht: Die Ermittlung der Höhe.
Vielen Dank im Voraus für Antworten
wir bekommen die Nebenkostenabrechnungen unserer Niederlassungen meistens im 2. Halbjahr.
Z.B. Nebenkostenabrechnung 2009 trifft im Oktober 2010 ein.
Wir buchen diese Abrechnung dann auch im aktuellen Jahr, obwohl es eigentlich das Vorjahr betrifft.
Meine Frage: Müsste man nicht im Vorjahr eine Rü dafür machen oder ist es okay, das immer im aktuellen Jahr zu buchen? Problem aus meiner Sicht: Die Ermittlung der Höhe.
Vielen Dank im Voraus für Antworten


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