Unterjährige Urlaubsrückstellung

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[ geschlossen ] Unterjährige Urlaubsrückstellung
Hallo zusammen,

da wir unterjährig Bilanzen erstellen, muß ich die Urlaubsrückstellung berücksichtigen.
Da Anfang bis Mitte des Jahres so gut wie kein Urlaub genommen wird, fällt diese relativ hoch aus, wenn ich den kompletten Jahresurlaub zu Grunde lege.
Gibt es noch eine alternative Berechnungsmethode z.B. nur die zeitanteiligen Urlaubsansprüche zu berücksichtigen? Und falls ja, wie gehe ich vor?!

Ich weiß, dass es sich im Laufe des Jahres wieder auflöst, aber ich bin mir nicht sicher, ob die Geschäftsleitung nicht vom Stuhl kippt, wenn das Ergebnis so in den Keller fährt..... smile:denk:

Viele Grüße
Filobu
Hallo Filobu,

zukünftigen Urlaub kannst du bei deinen Berechnungen für RS nicht heranziehen, die absolute Obergrenze ist der Urlaub für den Monat. Davon gehen dann die in Anspruch genommenen Tage für den Monat wieder ab.

Ich persönlich, da diese RS wohl eine der fiktivsten ist, würde die RS unterjährig nicht bilden. Nur weiß ich ja nicht was du für Vorgaben hast.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 08.06.2010 18:23:59
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas smile:wink1: ,

d.h. ich kann z.B. für den Zeitraum Jan bis Mai 2010 bei 30 Tagen Jahresurlaub maximal 12,5 Tage ansetzen?!?!

Hat der Mitarbeiter bereits 15 Tage genommen kommt nichts zum Ansatz, hat er 2 Tage genommen kommen 10,5 Tage zum Ansatz?!

Es handelt sich um eine relativ kleine Firma, die zu einem amerikanischen Konzern gehört.

Viele Grüße
Filobu
Hallo Filobu,

richtig, so hab ich das gemeint.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Unser Wirtschaftsjahr entspricht nicht dem Kalenderjahr.
So muss ich immer einen URSt. bilden.
Ich kann die aus dem Lohnprogramm ziehen.
Das Programm wertet, so wie Andreas beschrieben hat aus.
Vielleicht geht es bei Euch auch. Dann brauchst Du die Zahlen nur immer von dort übernehmen.


Samy
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