Vbl. aus Lieferung u. Leistung oder Rückstellung

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[ geschlossen ] Vbl. aus Lieferung u. Leistung oder Rückstellung
Hallo !

habe heute eine Frage.

Wir haben eine Maschine erworben, die eigentlich ins AV gehört und dann bis Bezahlung unter Lieferantenvbl. ausgewiesen wird. Die Rechnung liegt vor.
Jetzt waren Mängel an der Maschine. Sie wurde vom Lieferanten wieder abgeholt. Es ist noch nicht sicher, ob wir sie wieder-
bekommen im einwandfreien Zustand, oder ob die Rechnung storniert wird. Wir hatte die Rechnung aufgrund der Zweifel noch nicht eingebucht und natürlich auch noch nichts bezahlt.
Chef meint aber, dass wir dies im Jahresabschluss jetzt berücksichtigen müssen.
Wird hierfür eher eine Rückstellung gebildet oder eine Vbl. , da ja Betrag bekannt ist, und bezahlt wird, falls die Maschine noch funktionierend geliefert wird.

Wäre vielmals froh über eure Ideen!

Kimstern
wenn ich drüber nachdenke...wäre es nicht am einfachsten, um eine StornoRechnung zu bitten und dann um eine neue Rechnung, wenn die Anlage intakt geliefert wird?
Ich kann ja auch keine Maschine ins AV buchen und mit den Abschreibungen beginnen, wenn die Anlage noch gar nicht genutzt wird??
Oder bin ich jetzt völlig falsch?

Kimstern
Hallo Kimstern,

das sehe ich genauso wie Du. Die alte Rechnung zurückschicken mit dem Vermerk das die Maschine aufgrund von Mängeln als nicht geliefert gilt. Dazu um eine neue Rechnung mit dem neuen Datum der erneuten Lieferung bitten.

Da die Maschine mit solchen Mängeln behaftet war, das Sie nicht betriebsbereit war und somit ungenutzt wieder zurückging, die von der Firma auch anerkannt wurde, bestand somit zum 31.12. keine Vbk. diese entsteht erst mit Lieferung. Eine RS gem. § 249 ist hier ebenfalls nicht erlaubt.
Möglich wäre hier höchstens einen Investitionsabzug gem. § 7g EStg vorzunehmen.

Seht ihr die Maschine allerdings bereits vertraglich als euer Eigentum an und wird bei Rücklieferung diese euch jetzt schon vorliegende Rechnung bezahlt, dann wird das AV auch mit der ersten Lieferung aktiviert und die Vbk. eingebucht, mit allen Konsequenzen.
Dann benötigt ihr allerdings in dem Falle das der Verkauf rückabgewickelt wird, eine Gutschrift um alles wieder auszubuchen.
In diesem Fall müsste auch euer Lieferant im alten Jahr die Ust. noch ans FA abführen.

Somit denke ich mal, will auch euer Lieferant dieses Geschäft noch als schwebend betrachten und die Maschine als nicht geliefert.

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 10.01.2011 15:28:19
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

super, vielen Dank für deine Erläuterungen!

Du kannst das alles immer so toll konkretisieren, so dass selbst mir die Argumentation jetzt klar wird.
(und ich sie meinem Chef auch hoffentlich so mitteilen kann)

Grüsse
Kimstern
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