Folgende Frage:
lt. §14 UStG ist ein Unternehmer verpflichtet, seine erbrachten Leistungen gegenüber einem anderen Unternehmer innerhalb von 6 Monaten in Rechnung zu stellen. Tut er dies nicht, droht ihm eine Geldbuße. Ist dies korrekt?
Dieser Fall würde dann doch nur bei einer Betriebsprüfung entdeckt werden, oder?
Freue mich über eure Meinungen
lt. §14 UStG ist ein Unternehmer verpflichtet, seine erbrachten Leistungen gegenüber einem anderen Unternehmer innerhalb von 6 Monaten in Rechnung zu stellen. Tut er dies nicht, droht ihm eine Geldbuße. Ist dies korrekt?
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