Ausstellen einer Rechnung

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Ausstellen einer Rechnung, § 14 UStG
Folgende Frage:

lt. §14 UStG ist ein Unternehmer verpflichtet, seine erbrachten Leistungen gegenüber einem anderen Unternehmer innerhalb von 6 Monaten in Rechnung zu stellen. Tut er dies nicht, droht ihm eine Geldbuße. Ist dies korrekt?
Dieser Fall würde dann doch nur bei einer Betriebsprüfung entdeckt werden, oder?

Freue mich über eure Meinungen smile:D
Hallo Büchermaus,

der Hintergrund dieser Regelung ist wohl die Schwarzarbeitsbekämpfung. Ich denke auch, dass das nur bei einer Betriebsprüfung entdeckt werden kann.

Im Normalfall kommt das ja nicht häufig vor, dass Leistungen nicht berechnet werden.

Ausserdem liegt eine offensichtliche Verletzung der Rechnungsausstellungspflicht nur vor, wenn der Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig handelt. Unter leichtfertig versteht man, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.

Also, es kann nichts passieren mit einer Geldbuße, bei bloßem Vergessen der Rechnungsausstellung.

Grüsse
Kimstern
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