Onlineshop Kauf - Fragen zum Thema Abschreibung & Bezahlung

Seiten: 1
Antworten
Onlineshop Kauf - Fragen zum Thema Abschreibung & Bezahlung
Hallo zusammen,
Mal bisschen rumgesponnen:
Angenommen ich kaufe einen Shop für 50.000 Euro nehme dafür einen Kredit auf. Dieser wird monatlich mit 500 Euro getilgt, die monatliche Tilgung mindert ja nicht meinen Gewinn am Ende des Jahres (6.000 Euro für die Tilgung).

Sprich würe ich mit dem Shop am Ende des Jahres 6.000 Euro Gewinn gemacht haben, diese 6.000 Euro für die Kreditgilgung genutzt haben, müsste ich dennoch 6.000 Euro als Gewinn versteuern. Soweit korrekt?

Angenommen man macht es folgendermaßen:
Der Shopbesitzer schreibt mir jeden Monat eine Rechnung über 500 Euro, bis 50.000 Euro erreicht sind und der Shop abbezahlt ist. Wenn ich imt dem Shop 6.000 Euro Gewinn gemacht habe im Jahr und 6.000 Euro dem Besitzer zahle ist am Ende des Jahres mein Gewinn +- 0.

Ist das auch soweit korrekt oder habe ich da irgendwo einen fatalen Denkfehler drinne?

2. Frage
Über welchen Zeitraum wird ein Onlineshop abgeschrieben?


Gruß Andre
Hallo Andre,

so ganz funktioniert das Ganze nicht wie Du Dir das vorstellst.

Grundsätzlich mindern zwar die Tilgung eines Kredites nicht den Gewinn (die Zinsen allerdins schon), dafür aber die Afa des Vermögengegenstandes.
Dein Onlineshop wäre in diesem Fall ein immaterieller VG. Da dieser vom Grundsatz her nicht abnutzbar ist, stellt sich die Frage nach der Afa. M.E. ensteht hier keine Afa. so das deine Gewinnrealiesierung schon zutreffen kann. Dies kannst Du aber nicht durch Ratenzahlungen an den Verkäufer umgehen, denn selbst dann gilt dies als Rate für einen Kredit und du musst den Online Shop aktivieren.
Einzigste Möglichkeit um dem zu entgehen wäre den Online Shop zu mieten.

Zahlst Du denn wirklich 50.000 für einen Online Shop oder bekommst Du dafür auch noch einiges an Waren die auf dem Lager liegen.
Wenn nicht, find ich die 50.000 definitiv viel zu viel für einen Shop, wo anscheinend nicht mal sicher ist, das dieser einen Gewinn von 6000 im Jahr erzeugt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Seiten: 1
Antworten


Anzeigen

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>

Preiskalkulation

Preiskalkulation.jpgPreiskalkulation einfach gemacht: Excel-Tool zur Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung. Excel-Tool bestellen >>

Job-Tipp

Salans-logo-190px.jpg
Salans ist eine internationale Full-Service-Kanzlei mit 22 Büros in 17 Ländern und besonderer Expertise in Europa und Asien. Zur Verstärkung des Teams in Berlin suchen sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n Finanzbuchhalter in Vollzeit (w/m).
Zum Stellenangebot >>

Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

RS-Bilanzanalyse

RS-Bilanzanalyse.jpgBilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.
Es werden Berichte generiert, die die Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens im
5 Jahresvergleich darstellen.
Excel- Tool bestellen >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.