Hallo,
habe wieder mal eine Frage:
Wir haben Rechnungen aus i.g. Erwerb auf denen wurde VAT hinzugerechnet.
Die VAT-No. Des Lieferanten ist zwar angegeben, aber es ist kein Hinweis auf Umkehr der Steuerschuldnerschaftf gegeben.
Ist es richtig in diesen Fällen die Rechnungsbeträge (brutto) nicht auf Konten für den i.g. Erwerb zu buchen, sondern auf die Aufwandskonten, die bebucht werden, wenn es kein i.g. Erwerb ist?
In diesem Fall kann ja jedenfalls keine Vorsteuer gezogen werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe
.
Anreisa
habe wieder mal eine Frage:
Wir haben Rechnungen aus i.g. Erwerb auf denen wurde VAT hinzugerechnet.
Die VAT-No. Des Lieferanten ist zwar angegeben, aber es ist kein Hinweis auf Umkehr der Steuerschuldnerschaftf gegeben.
Ist es richtig in diesen Fällen die Rechnungsbeträge (brutto) nicht auf Konten für den i.g. Erwerb zu buchen, sondern auf die Aufwandskonten, die bebucht werden, wenn es kein i.g. Erwerb ist?
In diesem Fall kann ja jedenfalls keine Vorsteuer gezogen werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe
.
Anreisa

Bilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.