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[ Geschlossen] Abschläge
Hallo,

das Konto 3250 ist nicht schlecht, wenn du keine MWST abzuführen hast.
Ansonsten solltest du das Konto 3272 nehmen.

Wenn du es für spätere Zwecke auch auf dem Debitorenkonto nachvollziehen willst, würde ich bei Zahlungseingang die Abschlags-/Anzahlungsrechnung erst dagegen buchen und sofort durch die Bankbuchung ausgleichen.
Debitoran 3272
an 3806
Bank an Debitor
Es geht aber auch direkt:
Bank an 3272
an 3806

Bei Endabrechnung berechnest du den Gesamtumfang des Auftrags (Erlöse), ziehst die Anzahlung ab und auf den Rest noch die MWSt und schon ist die Abschlussrechnung für den Kunden fertig. smile:D
Debitor
3272 an Erlöse
an 3806

Ich hoffe so ist es verständlich für dich.

Gruß
Tina
[ Geschlossen] Ausländische Umsatzsteuer
Hallo

ich würde das auch so buchen. Die 15 % sind ausländische Steuer, somit nicht als Vorsteuer abzugsberechtigt.
Hat man hingegen höhere Vorsteuerbeträge aus einem Land lohnt es sich u. U. diese im Vorsteuervergütungsverfahren im entsprechenden Land anzufordern. Es muss jedoch ab 2010 ein Mindestbetrag von 50 € erreicht werden, außerdem bezieht sich die Erstattung nur auf bestimmte Kostenarten.
http://www.vorsteuerverguetung.com/li...uetung.htm

Tina
[ Geschlossen] Auto Abschreibung
@Maik: und was ist mit Umsatzsteuer ?
[ Geschlossen] Bahncard
@ Andreas:
Ich bin davon ausgegangen, da auf den Anträgen nichts davon steht und die Abbuchung auch keine Steuer ausweist.
ABER ... es ist nicht so. Sroko hat Recht - insofern man bestimmte Belegwidrigkeiten berücksichtigt. Weitere Recherche hat ergeben: kauft man die Bahncard direkt und erhält eine vorläufige Karte wird die Steuer ausgewiesen, möglicherweise vorsteuerabzugsuntauglich, da der Karteninhaber und nicht die Firma auf dem Beleg angegeben sind. Eine ordentliche Rechnung kann aber der Karteninhaber bei der Bahn anfordern, diese sollte auf Firma XYZ ausgestellt sein.

Durch die Beantragung der Bahncard und Regulierung durch Abbuchung hatte ich noch nie einen Beleg mit Vorsteuer in der Hand und kam so zu der Aussage. Bestärkt durch meinen Kollegen, der nun bei der Bahn anrufen durfte um Einzelheiten zu erfragen. Die neuen Karten kommen ja immer automatisch, was wir oft nur durch die Abbuchung wissen. Nun kann er ja immer schön Rechnungen bei der Bahn anfordern (mit verstellter Stimme). Denn eine Sammelliste zur Rechnungerstellung ist lt. Bahn nicht möglich, da der Karteninhaber selbst anrufen muss :roll:

@sroko: eine Bahncard für 3000 € ?? machst du dann noch was anderes als bahnfahren?

@Michael: würde aber trotzdem den Nutzen nachhalten

Schönes WE
[ Geschlossen] Bahncard
Guten Morgen,

inwieweit die Bahncard als Betriebsausgabe angesetzt werden kann - ohne lohnsteuerliche Konsequenzen - hängt von der Nutzung ab. Der betriebliche Nutzen (Einsparungen bei Fahrten) durch den Kauf der Bahncard sollte nachgewiesen werden können. Ich habe dafür eine kleine Excel-Tabelle.

http://www.betriebsausgabe.de/bahncard-178.html

Vorsteuer ist in der Bahncard nicht enthalten. Diese kann erst mit dem endgültigen Ticket gezogen werden.

Gruß
Tina
[ Geschlossen] Wie buche ich Paypal Gebühren richtig?
Hi,
wenn sich mein Vorgänger seine Buchung mal richtig anschaut, funktioniert diese alleine schon nicht, da Soll und Haben ungleich sind.

Ganz klar ist, dass du als Erlös 20,00 erzielst hast. Die 2,50 wirken sich durch die Soll-Buchung als Kosten gewinnmindernd aus.

Wenn du ohne Steuer buchst:

Paypal 17,50 und Kosten d. Geldverkehrs 2,50 an Erlöse 20,00

Wenn du mit Steuer optierst:

Paypal 20,00 an Erlöse 19% 16,80 und USt 3,20

Kosten d. Geldverkehrs 2,50 an Paypal 2,50

Gruß
Tina
[ Geschlossen] Umsatzsteuer buchen
Hi Stefan,

ist doch gar nicht so schwer

Wareneinkauf 1000,00 + Vorsteuer 190,00 an Bank / Verb / Kred 1190,00

Bank / Ford / Deb 2380,00 an Warenverkauf 2000,00 + Umsatzsteuer 380,00

Umsatzsteuer 380,00 an Vorsteuer 190,00 + USt-Zahllast (lfd. Jahr) 190,00

USt-Zahllast 190,00 an Bank 190,00

Ich hoffe, du kommst damit klar ?

Gruß
Tina
[ Geschlossen] Gutschrift
Hallo Ponschie,

debitorisch sehe ich da so kein Problem. Besteht jedoch ein Zusammenhang zwischen der Abgrenzung und der Gutschrift; dann würde ich erst eine Minderung der PRA um die Gutschrift statt der Erlöse vornehmen. Scheinbar ist der ganze Vorgang noch nicht erledigt, da du von einer bereits getätigten Teilauflösung schreibst.

Gruß
Tina
[ Geschlossen] Gutschrift mit oder ohne Steuer ?
Zwar schon etwas her, aber vielleicht antwortet mir ja noch jemand smile:?:

Wie sieht es denn in dem Fall der Bonusgutschrift für EU Umsätze mit der ZM aus? Die Meldung erfolgt doch nach USt-Id. Muss der Bonus auch danach aufgeteilt werden? In der USt VA wirkt es sich doch auch mindernd auf die Meldung der EU Umsätze aus. Sollten diese betraglich nicht gleich sein?

Tina
[ Geschlossen] Mehrwertsteuerpaket 2010
Danke an Gustav, Maik und Buchi

musste mich aufgrund der Dringlichkeit entscheiden - der Verkauf kann sonst keine Lieferungen verschicken - Warenlieferungen bleiben ja wie gehabt § 4 und 6. Mir ist schon klar, dass die Neuerungen sich nur auf die Leistungen beziehen. Dieses werde ich wohl erst nächste Woche endgültig mit dem StB abklären, wobei ich bei unseren Reparaturen und sonstigen Leistungen weiterhin zu § 13 tendiere.

@Gustav: bei Nr 4 habe ich mich wohl unverständlich ausgedrückt. Mit D meinte ich Drittland, natürlich nicht Deutschland. Die UStVA Pos ist 21 ab 2010. Ich denke aber, entgegen deiner Aussage, dass hier nur die Dienstleistung der EG angegeben wird, da diese in der ZM nun auch separat gemeldet werden müssen. Dies schliesse ich aus einem Hinweis unserer EDV Firma, dass bei Artikeln im Leistungsbereich die Schlüsselung von 41 auf 21 zu ändern ist.

LG - Tina
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