Hallo zusammen,
damit ich den § 6b EStG (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) anwenden kann, muss der Steuerpflichtige den Gewinn nach § 4 Absatz 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln.
Gewinnermittlung nach § 5 EStG ist die Bilanz.
Was ist mit der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 EStG gemeint ?
Vielen Dank.
damit ich den § 6b EStG (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) anwenden kann, muss der Steuerpflichtige den Gewinn nach § 4 Absatz 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln.
Gewinnermittlung nach § 5 EStG ist die Bilanz.
Was ist mit der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 EStG gemeint ?
Vielen Dank.

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