Hallo,
alle Fragen kann ich dir hier nicht beantworten. Aber ich empfehle dir auch eine Gespräch mit einen Anwalt bzw. Steuerberater.
- Du buchst das in deiner Buchhaltung als Werbeaufwand. ich würde hierfür ein extra Buchhaltungskonto nutzen.
- Um für dich Rechtssicherheit zu schaffen, würde ich auf jedenfall einen Buchungsbeleg schreiben, der die Anforderung an eine Rechnnung erfüllen würde.
- Da es sich um AUfwand für dich handelt, hast du soweit mit dem Finanzamt erstmal nichts zu tun. Außer evtl. Vorsteuer, die aber bei den meisten Privatpersonen nicht anfallen wird.
- Wieso eine Grenze? Dann müsste Google ja auch eine Grenze beachten.
- MInderjährige - hier würde ich den Anwalt aufsuchen.
Achja, dass ist sicherlich für dich erstmal unerheblich, aber die Privatpersonen müssten evtl. dann diese Einkünfte in Ihrer Einkommenssteuererklärung mit angeben, aber das ist für dich erstmal unerheblich.
Gruß Reaper
alle Fragen kann ich dir hier nicht beantworten. Aber ich empfehle dir auch eine Gespräch mit einen Anwalt bzw. Steuerberater.
- Du buchst das in deiner Buchhaltung als Werbeaufwand. ich würde hierfür ein extra Buchhaltungskonto nutzen.
- Um für dich Rechtssicherheit zu schaffen, würde ich auf jedenfall einen Buchungsbeleg schreiben, der die Anforderung an eine Rechnnung erfüllen würde.
- Da es sich um AUfwand für dich handelt, hast du soweit mit dem Finanzamt erstmal nichts zu tun. Außer evtl. Vorsteuer, die aber bei den meisten Privatpersonen nicht anfallen wird.
- Wieso eine Grenze? Dann müsste Google ja auch eine Grenze beachten.
- MInderjährige - hier würde ich den Anwalt aufsuchen.
Achja, dass ist sicherlich für dich erstmal unerheblich, aber die Privatpersonen müssten evtl. dann diese Einkünfte in Ihrer Einkommenssteuererklärung mit angeben, aber das ist für dich erstmal unerheblich.
Gruß Reaper


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