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Umsatzsteuerbehandlung Einnahmenüberschussrechnung - 2 Gewerben
Also ich muss immer für 3 Unternehmen die eine Umsatzsteuerliche Ortschaft haben,die USt in einem abgeben, dabei arbeiten wir mit Verrechnungskonten in den Firmen, da ja auch nur bei einer gebucht wird, der gesamte Betrag.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
1 PKW genutzt für zwei Firmen
Hallo,

es ist die laufende Nr.17, dort steht etwas dazu.
Wenn du es ansetzen willst mach einfach am Jahresende eine Rechnung gemäß Fahrtenbuch für die andere Firma
ohne Umsatzsteuer.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
1 PKW genutzt für zwei Firmen
Hallo,

du hast die Möglichkeit einfach gar nichts machen zu mussen, meiner Meinung nach.

USt-Rechtlich ist dies ja ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Somit keine USt.

Einkommensteuerrechtlich besteh t die Möglichkeit zur Vereinfachung einfach eines 0 Ansatzes.
Das gilt dann natürlich für beide Unternehmen.
Diesen muss man aber nicht in Anspruch nehmen, aber wieso nicht, wenns am einfachsten ist smile:-)
BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326)

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Wie wertberichtigte Forderungen ausbuchen / Forderungsverlust ?, Unterschiedliche Behandlung nach IFRS ?
Zitat
loriander schreibt:
Damit habe ich also eine Aufblähung der GuV.
Ich habe ein Praxisbeispiel gesehen, nach welchem einfach die Forderungen aus LuL (Nebenbuch) mit dem Konto EWB von Forderungen (Aktiva) ausgebucht wurden. Einen GuV Effekt gab es keinen; und damit auch keine Aufblähung der GuV.

Stellt sich die Frage ob diese (zweite) Vorgehensweise korrekt und mit HGB vereinbar ist.


Also im HGB steht ja dazu konkret "wie buche ich eine EWB" nichts, somit kann man imho auch nicht gegen das HGB verstoßen, wenn man so bucht wie in deinem letztem Beispiel.
Allenfalls könnte es man gegen das "theoretische Geflecht" der GoB´s verstoßen, die aber nirgendwo alle konkret
festgeschrieben sind, sondern die sich aus der "herrschenden" Meinung+HGB bilden und auch sich auch wandeln können
im Laufe der Jahre.
Wichtig ist hier wohl das Vorsichtsprinzip und das man vorsichtig bewertet und auch nachvollziehbar bucht.

Wir buchen z.B gar keine EWB, bei uns steht der Posten einfach oder wird ausgebucht. Aber wir haben auch keine Umsatzsteuer. (Unsere Software läßt solche Buchungen auch gar nicht zu aus unserem Forderungsverwaltungsprogramm,
händische Buchungen wären viel zu kompliziert und zeitaufwendig)
Wir werden jedes Jahr durch Wirtschaftsprüfer kontrolliert und auch durch das Finanzamt und es gab noch keine
Beanstandungen.

Der Posten EWB wird ja auch in der Bilanz selbst nicht ausgewiesen, sondern nur saldiert.

Imho gilt hier auch ein bischen: Schule ist Schule und Praxis ist Praxis.

Gruß

Maik
Geändert: sroko - 04.05.2012 12:50:30
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Innergemeinschaftliche Lieferung
Hallo,

Der Buchungssatz lautet: Forderung Italien an Erlöse

Hier müsste ein Dreirecksgeschäft vorliegen, der italienische Abnehmer tätig einen innergemeinschaftlichen Erwerb.

Gruß

Maik
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Anrechnung GmbH JÜ auf Privatvermögen
Was steht den im Gesellschaftsvertrag zu den Gewinnausschüttungen ?

Gruß

Maik
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Säumniszuschlag Lohnsteuer
Hallo Küstenjunge,

ich sag mal nein, ein Säumniszuschlag wird auch dann nicht fällig. Er wird erst fällig für angemeldete
oder festgesetzte Lohnsteuer, eine Mahnung ist ja sozusagen eine Erinnerung.

Das was schon eher droht und teurer kommt, ist ein Verspätungszuschlag 10% bis 25.000.

Gruß

Maik
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Suche Profi zum Abschreiben... Echte Kopfnuss!, Abschreibung, Digitales Produkt, Ergebniseffekt, Periodische Effekte
Hallo hab mir jetzt gerade mal die Tabelle am PC angeschaut statt nur am Handy.

Die Spalte Ergebnis Effekt würde ich in Ergebnis umwandeln und nur G13-G15 rechnen, denn das ist dein Gewinn,
die Marketingausgaben spielen da keine Rolle.

Du hast einen Fehler bei der Berechnung der Umsatzsteuer. Du kannst nicht 19% von 59,- € rechnen.

Aufgrund deiner Umsatzsteuer bereinigten niedrigeren Nettomarge, kommt das Modell solange Neukunden geworben werden nie ins Plus nur am Anfang kurz. Da du zuviel Umsatzsteuer abziehst kommt dein Modell auch mit den max 2000 Kunden nicht ins Plus, da nur 23,xx€ Nettomarge zu 50.000 € AFA.

Erst mit Beendigung der Neukundenaquise macht das Modell Gewinn.

Schönen Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Suche Profi zum Abschreiben... Echte Kopfnuss!, Abschreibung, Digitales Produkt, Ergebniseffekt, Periodische Effekte
Die kann man auch nur theoretisch errechnen, genauso wie den Deckungsbeitrag, da hier einfach die Angaben fehlen in der
Aufgabe.

Bei den Zinsen greift das sogenannte Opportunitätskosten Prinzip. Daher es wäre opportun die Kosten
die für die neuen Kunden anfallen also investiert werden müssen, auch woanders anzulegen z.B. auf der Bank.

Allerdings fließen ja in der Kostentheorie die Kosten über die AFA in den Verkaufspreis und werden somit
verdient. Da du somit nicht 8 Perioden auf das ganze Geld verzichten musst, du hast ja nach 4 Perioden die Hälfte schon wieder drin, werden nach der einfachsten Methode 50% des Geldes oder halt der Zinsen angesetzt.

Das würde hier bedeuten mal auf eine Periode und 100 Kunden bezogen.

50.000 Euro mal z.b 5% kalk Zins ergibt 2500,- € / 2 = 2500,- € kalk Zinsen.

Das ganze mal 8 ergibt somit 20.000 € kalkulatorische Zinsen.

Das ganze bezieht sich aber eigentlich auf z.B. Maschinen die über Jahre abgeschrieben werden.

Hier dauert die Investition ja aber nur 8 Monate und somit musste der Zins ja auch noch runtergebrochen werden.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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Schön hast dir ja richtig Mühe gegeben !

Zur Tabelle:

Du hast in Periode 0 keine Marketing-Kosten, dafür noch in Periode 8 wo keine Kunden mehr dazukommen.
Imho braucht auch Periode 0 die Marketing Kosten, da sonst die ersten 500 Kunden nicht da wären.

Ich habe auch in der ersten Periode 0 mit 20% Abgang gerechnet, weil das Imho so gegeben ist.

Was wirklich zweifelhaft ist, wie es genau gemeint ist, sind die AFA und die Produktkosten --> fallen erst 30 Tage später an.
Heist das jetzt am 30. des Monats also noch Periode 0 oder meint dies fallen im nächsten Monat, also Periode 1 an.

Ich habe gestern mit Periode 0 gerechnet auch um es ohne Tabelle einfacher zu halten. Mit Tabelle kann man ruhig erst AFA
ab Periode 1 rechnen.
Wobei ich kostenrechnerisch nicht den Sinn sehe, da die Kosten des Marketings und auch die Produktionskosten zu
Periode 0 gehören, da Sie da ja auch theoretisch angefallen sind.

Ich sehe du hast auch die USt mit einbezogen, was auch ok ist, aber somit hast halt die Nettomarge von 35 € reduziert.

wie gesagt, ist halt nur eine Aufgabe, die Imho manche Details im unklaren lässt.

Gruß

Maik
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