de Lang (Themenautor)

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[ Geschlossen] Unentgeltliche Abgabe von Getränken an Mitarbeiter
Hallo allerseits,

im März steht bei uns die Steuerprüfung vor der Tür und meinem Chef geht die Düse.

Ich brauche zu folgendem Sachverhalt den Gesetzestext bzw. die steuerrechtliche Richtlinie, die ich meinem Chef unter die Nase halten kann:

Wir haben einen Kaffee-Automaten und wir können uns jeden Tag ohne Begrenzung Freimünzen (Coins) für diesen Kaffee-Automaten nehmen. Dies gilt soweit ich ja weiß als steuerfreie Wertabgabe bzw. Aufmerksamkeit.

Frage is,t wo steht das genau (EStR) und gilt auch hier die Grenze 40 € im Monat?

Danke für eure Mühen im Voraus

de Lang
[ Geschlossen] Degressive AfA 2011?
Im Jahr 2011 - also bald - soll es keine degressive AfA mehr geben. Sie wurde ja nur 2 Jahre im Zuge des Konjunkturpakets II durch Steinbrück wieder eingeführt.

So, gibt es Hinweise, dass sie als fiskalpolitisches Steuerungsmittel weiterlaufen soll zur Konjunkturstützung oder soll sie wirklich zum Jahreswechsel auslaufen.

Hat der Raubritter Wolfgang smile:D schon etwas verlautbaren lassen?
Geändert: de Lang - 25.11.2010 11:44:58
[ Geschlossen] GWG Regel 2010 - Abschreibung
Bei der Wahl der 410,- €-Regel steht im § 6, Abs. 2 EStG das Wirtschaftsgüter im ersten Jahr abgeschrieben werden können. Bedeutet das "Können", dass ich aber auch für diese GWG's eine Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle verwenden kann. Diese Möglichkeit gab es doch auch vor dem 01.01.2008.

Danke für Eure Mühen im Voraus.
[ Geschlossen] Umsatzsteuerbefreiung
Hallo USt-Experten,

meist trifft es dann den Gustav smile:D

Wir haben folgenden Fall.

Ein Bildungsanbieter ist mit seinen berufsbildenden Seminaren ust-befreit nach § 4, Nr.21 UStG.
Jetzt hat der Bildungsträger ein steuerbefreites Seminar in Frankreich durchgeführt und in Rechung gestellt, aber auch die Anreisekosten des Dozenten, hier den Flug nach Frankreich (Luftwaffenstützpunkt).

Rechnung wird aber an den Auftraggeber - Berufsförderungsdienst der Bundeswehr - in Rechnung gestellt mit Sitz in Köln.

Wie ist der Flug auf der Rechung auszuweisen. Ist er Nebenleistung des Seminars und damit auch steuerbefreit - kann dazu in der UStAE unter 4.21 nichts finden hinsichtlich Reisekosten. Oder ist er eine eigene weiterveräußerte Leistung und damit Ust-pflichtig.

Für eure Mühen im Voraus schon mal Danke.

Thomas
[ Geschlossen] Rechnungsabgrenzung einer Miete - Zum Knobeln als Buchhalterdenksport
Hier ist sie:

Gegen Ende des Jahres 2008 schließt ein Mieter mit einem Vermieter einen Mietvertrag über ein Büro auf die drei Kalenderjahre 2009 bis 2011. Die Miete ist umsatzsteuerfrei und soll 54.000 Euro für den ganzen Mietzeitraum (oder 1.500 Euro pro Monat) betragen. Wegen der Finanzkrise wird aber eine Zahlung erst zum 28.02.2010 vertraglich vereinbart. Alle insgesamt zu dem Geschäft gehörenden Buchungen sind als Buchungssätze (also als Journalbuchungen) aus Sicht des Mieters aufzuführen und zu begründen.
Zunächst ist bei Beginn des Mietverhältnisses am 01.01.2009 zu buchen. Außerdem sind die Buchungen, die sich durch diesen Geschäftsfall in den Folgejahren ergeben, von Ihnen zu buchen.


Viel Spaß beim Lösen.
[ Geschlossen] Abgrenzung ja oder nein Fall?
Folgender Fall:
Für ein Fachzeitschriften-Abo 2010 wofür wir am 28.12.2009 vom Verlag eine Rechnung erhalten haben, ist diese Rechnung abzugrenzen, weil das Abo einen Aufwand für das Geschäftsjahr 2010 darstellt.

Also:
ARA
Vost an Verb (Kreditor)

Oder muss nur abgegrentzt werden, wenn im alten Jahr 2009 die Zahlung erfolgt.

Vielen Dank für eure Mühren im Voraus.
[ Geschlossen] Ust bei innergemeinschaftlichem Erwerb
Hallo zusammen,
folgendes Problem.
Wir erwerben eine Ware als ust-steuerpflichtiges Unternehmen für Unternehmenszwecke in einem EU-Land. Die Rechnung des Lieferers wird Netto gestellt, aber die Rechung hat einen Makel, z.B. fehlt die zweite Ust-Id-Nr. oder es fehlt der Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlichem Erwerb. Der Lieferer schickt partout keine geänderte Rechnung und wir sind nicht in der Lage die Umsatzsteuer aus i.E. als Vorsteuer i.E. geltend zu machen.

Buche ich dann z.B. bei folgender Rechnung: Ware, netto 10.000,-€
Warenkauf i.E. 11.900,-
an Kreditor 10.000,-
Ust i.E. 19% 1.900,-

Wenn dem so ist, sind dann nicht abzugfähige Ust. i.E. Anschaffungsnebenkosten im Sinne des §255 HGB und gehören somit zum Warenwert.

Habe auch schon mal in anderen Kontenrahmen das Konto "nicht abzugsfähige Vorsteuer" gesehen. Nur womit wird dieses Konto verrechnet bzw. abgeschlossen.

Im Voraus vielen Dank für eure Mühen!
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