fascina (Alle Beiträge)

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[ Geschlossen] Rechnung in ausländischer Wähung an ausländische Käufer stellen
Ich habe eine kleine Ein-Mann-GmbH mit Ist-Versteuerung.

Ich habe nun erstmals eine Bestellung einer größeren Zahl meiner Bücher aus Großbritannien und aus den USA erhalten.

Beide Besteller wollen die Rechnung in Ihrer Landeswährung (GBP bzw. USD) erhalten und ich möchte Ihnen daher nicht eine Euro-Rechnung aufdrängen.

Leider ist es ja mit Lexware nicht möglich, Rechnungen in einer anderen Wähung als Euro auszustellen. Wenn ich nun trotzdem eine Rechnung in GBP oder USD ausstellen möchte (darf ich das überhaupt?), muss ich daher manuell eine Rechnung, z.B. in Word oder Excel, schreiben?

Was muss ich beim Schreiben einer Rechnung in einer ausländischen Währung beachten (abgesehen von den gewöhnlichen Pflichtangaben)? Muss diese zusätzlich zu den ausländischen Währungsbeträgen auch die umgerechneten Euro-Beträge enthalten? Wenn ich aber zusätzlich auch die Betrag in Euro angebe, nach welchem Kurs soll ich den USD bzw. GBP-Betrag in Euro umrechnen? Zumal die Rechnung eine Zahlfrist von 90 Tagen hat und bis dahin der Euro-Kurs sowieso wieder ganz anders sei wird?

Ich habe bereits lange im Internet zu diesem Thema gesucht, aber keine Informationen zu diesem Thema gefunden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
[ Geschlossen] Welche Kleinunternehmer sind von "Zusammenfassenden Meldung" (ZM) befreit?
Laut Gesetz trifft ja auf "Kleinunternehmer i. S. d. §19 Abs. 1 UStG keine Verpflichtung zur Abgabe der ZM." (siehe z.B. http://www.bzst.bund.de/003_menue_li..._zm/index.html)

Nun meine entscheidende Frage: Trifft dies auch auf jene Kleinunternehmer (mit Umsatz weniger als 17.500 €) zu, die auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (Optionsmöglichkeit), die also vorsteuerabzugsberechtigt sind?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
[ Geschlossen] Wie buche ich einen Monitor ohne dazugehörigen PC?
Ich habe vor einigen Monaten eine GmbH gegründet.

Jetzt habe ich einen Computer-Monitor (600 EUR) für die GmbH gekauft. Einen dazugehörenden Computer (PC) habe ich allerdings nicht für die GmbH gekauft, da ich für Geschäftszwecke mein privates Notebook verwende und es mit dem geschäftlichen Computer-Monitor verbinde. Der Computer-Monitor wird nur für Geschäftszwecke und nicht privat genutzt.

Wie soll ich nun den Computermonitor buchen bzw. abschreiben? Denn er passt ja nicht wirklich zu den GWG-Sammelposten (SKR04: 0675), da er nicht selbstständig nutzungsfähig ist. Anderseits passt er auch nicht wirklich zu "Sonstiger Betriebs- und Geschäftsausstattung" (SKR04: 0690), da er weniger als 1.000 EUR kostet und daher eigentlich als GWG-Pool gebucht werden sollte.

Außerdem möchte ich noch fragen, wie ich all die geringwertigen Kleinteile (die wenige Euro kosten) buche bzw. abschreibe, die nicht selbstständig nutzbar sind (und daher eigentlich keine GWG sind), andererseits auch nicht eindeutig einem Gerät zugeordnet werden können und aber auch keine Verbrauchsmaterialien sind. Wie z.B. Audiokabel, Audioadapter, Videokabel, etc. Müssen die alle als Anlage aktiviert werden?

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe.
[ Geschlossen] Nicht selbständig nutzbare GWG
Hat jemand übrigens noch eine Definition für "selbstständig bewertbar"?

Ich verstehe bei Eurem Beispiel nämlich noch nicht, warum ein im Auto eingebautes Auto-Radio nicht selbstständig bewertbar ist.

Vielen Dank!
[ Geschlossen] Nicht selbständig nutzbare GWG
Was ist aber nun mit einem Audio-Adapter im Wert von 4,95 EUR, der nicht selbstständig nutzbar ist, aber auch kein Verbrauchsmaterial ist, da er dauerhaft im Unternehmen genutzt wird. Er ist ja kein GWG, da er nicht selbstständig nutzungsfähig ist. Muss dieser einzeln als Anlage aktiviert werden, wenn es kein Audio-Gerät gibt, dem man es eindeutig zuordnen kann (Nutzungszusammenhang)?
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