Klecksmann (Alle Beiträge)

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KK Beiträge bei Selbständigen., KK bei Wechsel in die Selbständigkeit
Zitat
Buchi schreibt:
Hallo,
wenn es sich um ein Einzelunternehmen oder Personengesellschaft handelt, kann die Krankenverischerung des Inhabers nicht als betrieblicher Aufwand angesetzt werden. Diese fallen in den privaten Bereich und sind in der Einkommensteurerklärung entsprechend geltend zu machen.


Hallo,
Dann mache ich ja scheinbar einen Fehler und buche die Beiträge statt Privatentnahme als betrieblichen Aufwand.
Und wo bzw. als was müssen die Beiträge in der Est.-Erklärung geltend gemacht werden? Als Sonderausgaben?
KK Beiträge bei Selbständigen., KK bei Wechsel in die Selbständigkeit
Hallo hanseltrans,
ja klar sollten diese Kosten betrieblich geltend gemacht werden. Die mindern schließlich den Gewinn.

Ich verbuche meine Beiträge immer auf Kto. 4130.
Reiskosten Arbeitgeber bei Kleinunternehmen + Verpflegungsaufwand
Zitat
Buecherwurm schreibt:
Im SKR 03 stehen einem für den Unternehmer/selbständiger Handelsvertreter die folgenden Konten zur Verfügung

.........
4674 Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand



Danke für die Info Buecherwurm. Ich glaube diese Antwort passt auch auf meine heute Morgen gestellte Frage in einem anderen Thread.
Gut dass ich ´ne Sicherungsdatei vor meinem Jahresabschluss von meiner EÜR gemacht habe. smile:)
Sondervorauszahlung der UST, Sondervorauszahlung der UST
Zitat
Kai1 schreibt:
hallo

möchte gerne Sondervorauszahlung der UST berechnen und dem Finanzamt zukommen lassen.
grüße kai1


smile:o als ich im Gründungsjahr und das darauffolgende Jahr meine Ust.Voranmeldungen noch monatlich abgeben musste, hat mir das FA mitgeteilt, was ich an Sondervorauszahlung leisten muss.
Das muss man heute selber berechnen und dem FA mitteilen?

Und Sondervorauszahlung von Ust. gilt auch nur für diejenigen unter uns, die monatlich abgeben müssen? Für Quartals- und Jahreszahler nicht?
UST VA, falsche Angaben...?!
Krass ... etwas anderes fällt mir spontan nicht ein. Geht nicht an euch die ihr euren Job in der Buchhaltung des jeweiligen Unternehmens macht, sondern an die über euch.
Wie lange funktioniert solch ein System? Kann man da statistisch erfasste Zeiträume ansagen? *kopfschüttel* wasses alles gibt
Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...
Ah ok Maik Missverständnis geklärt. Wenn man es dann nochmal und nochmal liest und die Gegenüberstellungen betrachtet, sieht man es dann auch besser. smile;)

aber jetzt kommt nochmal Aza ins Spiel

Zitat
Aza schreibt:
....Du hast keine Werbungskosten mehr. Deine Einkünfte bestimmen sich nach § 15, eventuell nach § 18 EStG. Das sind Gewinneinkunftsarten. Bei denen gibt es keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben.
Gruß
Aza


Ok das habe ich verstanden. Wenn ich nun als Selbstständiger einer Einsatzwechseltätigkeit nachgehe, fallen die Verpflegungsmehraufwendungen also in der Est.-Erklärung einfach weg, weil ich Selbstständiger bin? Oder muss man so etwas ebenfalls in seiner EÜR vor dem Jahresbaschluss als Betriebsausgabe verbuchen?

[EDIT]
Oder nimmt man solche Sachen als Sonderausgabe in die Est.-erklärung mit auf?
[/EDIT]
Geändert: Klecksmann - 16.02.2012 08:10:55
Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...
Danke erst einmal allen Beteiligten hier im Thread für die Infos und die Hilfe.

Zitat
sroko schreibt:

Da du aber ja schon alles gebucht hast in gleicher Höhe, kannst du jetzt auch nichts mehr abziehen.
schönen Gruß
Maik


Na ja was habe ich das Fahrzeug betreffend gebucht?

Gebucht habe ich in meiner EÜR natürlich erst einmal die Anschaffung des Kfz (sprich den Kaufpreis brutto und damit die Vorsteuer), den Privatanteil (über die 1% Regelung) , die Abschreibung des Kfz (beim Jahresabschluss) und natürlich die Korrekturbuchungen (aus vorher Privatentnahmen für Spritkosten,Werkstattkosten, Kfz-Versicherung, ect. wurden Korrekturbuchungen erzeugt in jetzt Betriebsausgaben)

Kann auch sein dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe, aber wie bzw. wo werden denn die gefahrenen Kilometer mit den genannten Buchungen miteinander verrechnet?

Weil mir das eben nicht einleuchtet, dachte ich nun, dass ich die Kilometer evtl. bei meiner Einkommensteuererklärung ansetzen kann ... eben als Werbungskosten.
Die Minimum-Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwendungen) greift so oder so, weil ich wenn dann mindestens 8 Stunden unterwegs war.
Für Verpflegungsmehraufwendungen ist ein pauschaler Abzug vorgesehen und das unabhängig davon, ob die Dienstreise im In- oder im Ausland stattgefunden hat. Die Höhe dieser Tagespauschalen ist für jedes Land festgelegt und hängt von der Abwesenheit von der Wohnung bzw. vom Betrieb ab. (weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden = 6,-EUR)

Geht also nur noch um die KM
Ist also die Frage ob ich die betrieblich gefahrenen Kilometer nun in die Werbungskosten nehmen kann oder ob diese sich mit meinen Buchungen in der EÜR ausgleichen oder ganz anders, muss ich, so wie Maik sagt, die in meiner EÜR gebuchten Beträge für das Fahrzeug (also wirklich alle Buchungen das Fahrzeug betreffend) zusammen ziehen und diese gegen den Betrag - gefahrene betrieblichen Kilometer x 0,30 EUR - dagegen setzen und die Differenz dann als Werbungskosten in die Einkommensteuererklärung eintragen?

Mein lieber Schwan ...
Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...
smile:(

Kann evtl. sonst noch jemand etwas zu meiner Frage (Beitrag 17) sagen bzw. diese beantworten? smile:|
Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...
Hallo Maik smile:wink1: ,

Zitat
sroko schreibt:
Hallo Klecksmann,
buchst du die nichtabzugsfähige Betriebsausgabe eigentlich (die 0,03% vom Listenpreis.....abzgl 0,30 € pro Km Entfernung*Tage) ?


smile:o nein das habe ich so nicht gebucht. Wenn ich ehrlich bin, "nichtabzugsfähig" leuchtet mir dann auch nicht ein, weshalb so etwas verbucht werden sollte. Allerdings bringt man dann scheinbar die gefahrenen Kilometer unter und schmälert damit etwas?

Zitat
sroko schreibt:
Und redest du von Fahrtkosten von deiner Wohnung in deine Firma oder von Reisekosten zu Kunden etc ? Weil du ja oben Verpflegungspauschale erwähnt hast ?


Fahrtkosten Whg.-Firma und umgekehrt fallen bei mir nich an. Die Firma befindet sich am Wohnsitz. Es handelt sich bei meiner Tätigkeit um eine Einsatzwechseltätigkeit und die Fahrten zum Kunden um Besichtigungen, Bemusterungen, ect. zu machen.
Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...
Zitat
Ansimi schreibt:
Hi Klecksmann,
bin etwas auf dem Sprung (Einkaufen mit meiner Frau )

....... soblad sich das Fahrzeug im BV ob zwingend oder gewillkürt, ist die Anwendung der 30 Cent nicht mehr zulässig.

Gruß

Andreas


Ok dann habe ich doch noch eine Frage.

Es wird ja auch eine Einkommensteuererklärung gemacht. Bei dieser konnte ich, als ich noch im Angestelltenverhältnis war, die gefahrenen Kilometer und die Verpflegungspauschale absetzen.

Darf ich denn jetzt, wo das Fahrzeug im BV ist und die gefahrenen Kilometer nicht als Aufwand verbucht werden, die Kilometer mit in die Einkommensteuererklärung nehmen?
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