Hallo Küstenjunge,
am praktischen Beispiel erläutert, bedeutet das Folgendes:
Gesetze regeln, ob ein bestimmter Anspruch besteht (sog. "formelle Gesetze"). Verwaltung und Gerichte sind daran gebunden. So regelt § 6 UStG, ob und wann eine Ausfuhrlieferungen vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 4 UStG hat der Unternehmer den Nachweis zu führen. BMF kann mit ZUstimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung regeln, wie der Nachweis zu führen ist.
Durchführungsverordnungen regeln das "wie" (sog. "materielle Gesetze"). Verwaltung und Gerichte sind ebenfalls daran gebunden. Schau mal in die §§ 8 ff. UStDV. Dort ist geregelt, wie der Ausfuhrnachweis zu führen ist.
Richtlinien sind Verwaltungsanweisungen, mit denen sich die Verwaltung selbst bindet. Sie geben wieder, wie die Verwaltung das Gesetz bzw. die DV auslegen. Die Gerichte sind nicht daran gebunden. Der Bürger hat gegenüber der Verwaltung einen Anspruch, entsprechend der Richtlinie behandelt zu werden. Beispiel sind die Abschnitte 6.1 ff. UStAE.
Gruß
Gustav
am praktischen Beispiel erläutert, bedeutet das Folgendes:
Gesetze regeln, ob ein bestimmter Anspruch besteht (sog. "formelle Gesetze"). Verwaltung und Gerichte sind daran gebunden. So regelt § 6 UStG, ob und wann eine Ausfuhrlieferungen vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 4 UStG hat der Unternehmer den Nachweis zu führen. BMF kann mit ZUstimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung regeln, wie der Nachweis zu führen ist.
Durchführungsverordnungen regeln das "wie" (sog. "materielle Gesetze"). Verwaltung und Gerichte sind ebenfalls daran gebunden. Schau mal in die §§ 8 ff. UStDV. Dort ist geregelt, wie der Ausfuhrnachweis zu führen ist.
Richtlinien sind Verwaltungsanweisungen, mit denen sich die Verwaltung selbst bindet. Sie geben wieder, wie die Verwaltung das Gesetz bzw. die DV auslegen. Die Gerichte sind nicht daran gebunden. Der Bürger hat gegenüber der Verwaltung einen Anspruch, entsprechend der Richtlinie behandelt zu werden. Beispiel sind die Abschnitte 6.1 ff. UStAE.
Gruß
Gustav
Geändert:
Gustav - 20.04.2012 12:32:28

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