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Unterschied Gesetz / Verordnung / Richtlinie
Hallo Küstenjunge,

am praktischen Beispiel erläutert, bedeutet das Folgendes:

Gesetze regeln, ob ein bestimmter Anspruch besteht (sog. "formelle Gesetze"). Verwaltung und Gerichte sind daran gebunden. So regelt § 6 UStG, ob und wann eine Ausfuhrlieferungen vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 4 UStG hat der Unternehmer den Nachweis zu führen. BMF kann mit ZUstimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung regeln, wie der Nachweis zu führen ist.

Durchführungsverordnungen regeln das "wie" (sog. "materielle Gesetze"). Verwaltung und Gerichte sind ebenfalls daran gebunden. Schau mal in die §§ 8 ff. UStDV. Dort ist geregelt, wie der Ausfuhrnachweis zu führen ist.

Richtlinien sind Verwaltungsanweisungen, mit denen sich die Verwaltung selbst bindet. Sie geben wieder, wie die Verwaltung das Gesetz bzw. die DV auslegen. Die Gerichte sind nicht daran gebunden. Der Bürger hat gegenüber der Verwaltung einen Anspruch, entsprechend der Richtlinie behandelt zu werden. Beispiel sind die Abschnitte 6.1 ff. UStAE.

Gruß
Gustav
Geändert: Gustav - 20.04.2012 12:32:28
Umsatzsteuerausweis bei Schließung eines Vergleiches, Umsatzsteuer
Hallo allerseits,

das ist typischer Fall der Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG. Der Leistende mindert seine Steuer und der Empfänger seine Vorsteuer. Mit Schadenersatz hat das Ganze nichts zu tun.

Einen schönen Tag wünscht
Gustav
UmSt auf Stornokosten
Hallo allerseits,

ich würde Stornokosten unter den Begriff "Schadenersatz" einordnen. Lies doch mal Abschnitt 1.3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass:

http://www.bundesfinanzministerium.de...onFile.pdf

Vielleicht hast Du dann ja eine Erleuchtung.

Einen schönen Tag wünscht
Gustav
Weiterberechnung von Einkäufen Waren und diverses Material, Weiterberechnung
Hallo,

Zitat
Es sind zwei verschiedene Besitzer Lokal 1 besitzt Herr G ist allein als Besitzer eingetragen Lokal 2 besitzt Frau G auch allein eingetragen und auf zwei unterschiedliche Konten.


Dann muss mit USt abgerechnet werden.

Gruß
Gustav
Weiterberechnung von Einkäufen Waren und diverses Material, Weiterberechnung
hallo allerseits,

gehören die Gaststätten zu einem Unternehmen? D.h. ein Inhaber mit zwei Betrieben? In diesem Fall wäre es ein nicht steuerbarer Innenumsatz, also kein USt-Ausweis.

Gruß
Gustav
UmSt auf Maut Schweiz
Hallo etna,

wenn das Entgelt für die Transportleistung steuerbar / steuerpflichtig ist, umfasst die Steuerbarkeit / Steuerpflicht auch den Preisbestandteil "Maut".

Beim Spediteur ist die Maut Kostenbestandteil, die er über den Preis auf Euch umlegt. Ob die Maut dabei extra ausgewiesen wird, ist völlig unerheblich. Ihr zahlt ein Entgelt, das ggfs. der Steuer unterliegt.

Gruß
Gustav
Zuordnung in der USt-Voranmeldung, § 13 b UStG ohne Vorsteuerabzug, da für Wohnzwecke
Hallo jawe,

die 13b-Steuer kommt in Zeile 95 der Jahreserklärung 2011 sowie in die passende der Zeilen 22 bis 27 der Anlage UR.

Als Vorsteuer wird sie mit Wert "0" in Zeile 66 der JE 2011 berücksichtigt, d.h. ein Eintrag als abziehbare Vorsteuer unterbleibt einfach.

Gruß
Gustav
Abrechnung an Kleinunternehmer
Hallo allerseits,

vollkommen richtig. Es handelt sich um eine Gutschrift. Maßgeblich sind die Verhältnisse des Leistenden. Und wenn der Kleinunternehmer ist, darf keine Steuer ausgewiesen werden.

Einen schönen Tag wünscht
Gustav
EU-Ausländer ohne Arbeitserlaubnis, Versteuerung Aufwandsentschädigung
Hallo allerseits,

das Finanzielle kann man mit FA und KK sicher klären. Interessant wäre aber auch noch, was der Zoll zur fehlenden Arbeitserlaubnis sagt.

Schönen Sonntag noch
Gustav
Die Umsatsteuererklärung bei der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), In welchem Jahr kann eine an das Fiunanzamt gezahlte Umsatsteuer als Ausgabe geltend gemacht werden ?
Hallo,

mit Bücherwurms Kommentar ist alles gesagt, es gilt das Zu- und Abflussprinzip.

Vereinfachte Darstellung mit nur einem Geschäftsvorfall, der 2009 stattgefunden hat, wobei die Steuer aber erst 2011 ans FA abgeführt wurde:

EÜR 2009:
Einnahme: 119 Euro
Ausgaben: 0 Euro
Gewinn: 119 Euro


EÜR 2010
Keine Auswirkung, da keine Zahlungsflüsse


EÜR 2011
Einnahme: 0 Euro
Ausgaben: 19 Euro (= ans FA abgeführte USt)
Gewinn: -19 Euro


Totalgewinn aus diesem Vorfall: 100 Euro

Umsatzsteuerlich gehört der Vorgang bei Soll-Versteuerung natürlich in die USt-Erklärung 2009, bei Ist-Versteuerung in die Erklärung des Jahres, in dem Zahlung vereinnahmt wurde (Ich habe oben 2009 unterstellt).


Gruß
Gustav
Geändert: Gustav - 13.02.2012 13:36:49
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