Andriko (Alle Beiträge)

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Besteuerung Abfindung in der Lohnbuchhaltung
Hallo zusammen smile:wink1:

Mal auf die schnelle, da ich im Moment wenig Zeit habe.
Hier wird die füftel Regelung angewendet.

Arbeitslohn bis 30.06.2011 + geschätzter Arbeitslohn bis Ende des Jahres = Jahresarbeitslohn I
Jahresarbeitslohn I + 1/5 der Abfindung = Jahresarbeitslohn II

Weiter gehts:

(Lohnsteuer von Jahresarbeitslohn I - Lohnsteuer von Jahresarbeitslohn II) * 5 = Lohnsteur auf die Abfindung

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
So ist jedenfalls das Prinzip, ansonsten müsste auch erst einmal Bücher wälzen.

Gruß
Andreas smile:wink1:
aufgabe zu außerplanmäßigen abschreibungen, außerplanmäßge abschreibungen
Hallo zusammen,

zu Fall b) habt ihr in der Schule sicherlich wie folgt gerechnet.
Bei 6 Jahren ND beträgt die jährliche AfA 5.000,-

Zitat
anna88 schreibt:
Am Ende des 3. Jahres stellt sich heraus, dass die Drehbank voraussichtlich nur noch 2 Jahre genutzt werden kann.

Das heißt, die ND verkürzt sich auf 5 Jahre.
38.000,- / 5 Jahre = 6.000,- AfA pro Jahr.

Damit wurde am Ende des 3. Jahres folgendes gebucht:

AW 20.000,-
Außerplanmäßige AfA 3.000,- (für Jahr 1 bis 3)
AfA 5,000,-
RW 12.000,-

4. Jahr:

AW 12.000,-
usw...

Gruß
Andreas
Übergang AV in UV von Gebäuden
Hallo jawe,

kannst du deine Frage bitte etwas konkretisieren?

Geht es hier um die Gewinnübertragung nach § 6b EStG?

Gruß
Andreas
[ Geschlossen] Abschreibung Kfz
Naet stell die Aufgabenstellung bitte komplett hier ein, sonst beginnt wieder das große Rätselraten!

Zitat
naet schreibt:
Ein Unternehmer kauft im Oktober 2008 ein Geschäftsauto für 6.800,-€. Baujahr Nov. 2004, Bruttoliestenpreis 12.275,-€ . Im Jahr 2007 wird es aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen rausgenohmen. Und im Nov. 2009 wieder ins Betriebsvermögen angelegt

smile:|

Gruß
Andreas
[ Geschlossen] Wechsel von degressiver zu linearer AfA
Hallo Sascha,

soweit ich weiß, gibt es beim Wechsel der Abschreibungmethode keine zeitanteilig Aufteilung,
sondern bezieht sich immer auf das gesamte Geschäftsjahr.

Gruß
Andreas
Spesen buchen
Wie sind denn diese Spesen entstanden?

So pauschal kann man deine Frage nicht beantworten!
Da muss jeder Beleg einzeln geprüft werden!
Von wegen Dienstreisen Aus- Inland, Abwesenheit wie lange usw.

Gruß
Andreas
[ Geschlossen] Lohn buchen/Barauzahlung
Hallo,

Konto 1755 ist das Verechnungskonto in Sachen Lohn & Gehalt, um Lohnaufwendungen und Lohnverbindlichkeiten übersichtlicher zu gestalten, da die Fälligkeit von Nettolohn, SV-Beiträge Lohnsteuer etc. zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden.

Der Saldo des Kontos 1755 ist am Ende immer Null!

Zitat
Anfängerin schreibt:
Und wenn ich Gehalt jetzt Bar zahle also aus der Kasse sieht die Buchung dann so aus
1755 / 1000

Wenn du über 1755 buchst sieht deine Buchung so aus:
1. 1755 an 1740
2. 1740 an 1000

Zitat
Anfängerin schreibt:
und was ist mit dem Konto 1740 ?? muss das nicht auch auf null sein.....langsam versteh ich nur bahnhof

Dies Frage dürfte sich mit obiger Buchung dann erledigt haben... smile;)

Gruß
Andreas
Geändert: Andriko - 09.04.2011 23:38:04
[ Geschlossen] Subventioniertes Handy verbuchen
Hallo Pierre,

das Handy hat 65 Euro gekostet und dies ist auch der Buchwert.
Denn hier gilt das Anschaffungswertprinzip.
Der Differenzbetrag zum Marktwert ist ein nicht realisierter Gewinn und darf nicht ausgewiesen werden.
Erst wenn du das Handy zum Marktwert verkaufst, dann wird der Gewinn realisiert und als Ertrag ausgewiesen.

Also GWG.

Zitat
PiTu schreibt:
Szenario? Wie würde es sich denn verhalten, wenn es 0,- EUR gekostet hätte?

In diesem Fall sind nur die monatlichen Vertragsgebühren zu buchen.

Gruß
Andreas
AG Soll- oder Istversteuerung
Schlimm ist das nicht.
Denn das FA freut sich, wenn die USt. nach vereinbarten Entgelt abgeführt wird, obwohl es nicht nötig wäre...

Du betreust wirklich buchhalterisch eine Aktiengesellschaft? smile:denk:

Gruß
Andreas
Fracht ohne Mehrwertsteuer ausweisen?, Gewerbetreibender optiert für UST - kann er Frachtkosten ohne Mwst ausweisen?
Hallo Edoe,

der Steuerberater hat Recht.
Die Versandkosten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptleistung (Warenverkauf) und sind somit auch in vollem Umfang USt.-pflichtig.

Gruß
Andreas
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