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Belegnummernkreise verwenden
smile:wink1: Morgen,

es ist üblich das Kürzel BA (Bank) zu nutzen, da du ja die Bank buchst und nicht die Ein- oder Ausgangsrechnung. Hier musst du ganz klar definieren, damit du später am Buchungsprotokoll sehen kannst was gebucht wurde. Wenn du hier ein Kürzel für Umsatzerlöse nehmen würdest, könntest du am Buchungssatz nich sofort erkennen ob es sich um eine Zahlung handelt. Wie gesagt, bei der Bankbuchung das Kürzel BA und dann im Buchungstext z.B. "Ausgleich ER xxxx oder AR xxx". So wird es viel übersichtlicher und du siehst immer direkt was gebucht wurde.

Wenn du z.B. deine Kto für den Monatsabschluss abgeleichst oder etwas suchst, wird dir diese Art der Bezeichnungen schnell im Verständis helfen und du erkennst beim ersten Blick ob die Buchung evtl. falsch war (zahlendreher im Buchungskto. z.B.)
LG
Momo
Belegnummernkreise vergeben
Ja, richtig, auch wenn du z.B. bei der Bank Ein- und Ausgänge buchst, benötigst du nur einen Nummernkreis. Du hast ja dann unten im Text die Möglichkeit fest zuhalten was es war. Ich schreib dann meistens Ausgleich ER oder AR xxxxx. Dann hast du die richtige Zuordnung.

Was fehlt? smile:denk:

Oh ja Stornos und Korrekturbuchungen. Storno = ST Korrektur = KR (Monatsabschlussbuchungen z.B.)
LG
Momo
Belegnummernkreise vergeben
smile:wink1:

hm. Was suchst du denn noch, so auf Anhieb fällt mir gerade nichts ein smile:(
LG
Momo
Belegnummernkreise vergeben
smile:wink1: Hallo,

nein meines Wissens gibt es keine Liste, aber deine Nummernkreise sehen doch richtig gut aus.

Wir benutzen eigentlich die selben, sind auch die gängigen Abkürzungen. Bei Lohn und Gehalt könntest du aber auch LuG nehmen, ist aber Geschmackssache. smile:D
LG
Momo
a-conto-Zahlung / Anzahlung
smile:wink1: Morgen,

äh also nicht böse sein, aber Buchhaltungskenntnisse nicht gerade vorhanden oder smile:D

Hat mit Deinem Bankkonto überhaupt nichts zu tun. Soll und Haben sind die Seiten auf Deinen Buchungskonten, z.B. Kunde x, der bekommt von Dir in der Buchhaltung ein Konto angelegt, damit Du die Rechnungen die Du ihm stellst einbuchen kannst. Dieses Buchungskonto hat eine Soll- und eine Habenseite. Wenn Du nun eine Rechnung stellst und diese einbuchst, buchst Du den Betrag auf dem Kundenkonto im Soll und auf deinem Umsatzerlöskonto im Haben. Also Buchungssätze werden immer Soll an Haben geschrieben (das ist praktisch das, was Du auf die Rechnung schreibst, Betrag steht ja schon drauf).

zu 4) Das schreibst Du nur auf Deine Unterlagen als interner Vermerk. Wenn irgendwann mal eine Prüfung ansteht, kommt der Prüfer ohnehin zu Dir und sieht diese Unterlagen ein.

zu 6) Nicht immer gleich, hängt mit unserem Geschäft zusammen. Oft lassen wir das einfach auf bzw. leer. Je nach Kundenwunsch greifen wir auch zu so einem Satz oder benutzen irgend ein fiktives Datum innerhalb des Monats der Rechnungsstellung.

Wir stellen Rechnungen mit Anzahlung- Zwischen und Schlusszahlungen. Der Leistungszeitpunkt muss nicht zwingend in der Zukunft liegen, der kann auch schon vorbei sein. Ebensogut kannst Du auch auf eine Rechnung schreiben: x % Anzahlung für zu leistende Arbeiten .......... in der Zeit ab Datum x vorraussichtliche Fertigstellung KW y oder Datum y. Nur wenn du die Schlussrechnung stellst, weißt Du wann die tatsäliche Lieferung erfolgt ist und kannst diese dann auch angeben.
LG
Momo
a-conto-Zahlung / Anzahlung
smile:wink1:

Haben- u. Sollkto. sind Deine Buchungskonten, ein Konto wird auf der Sollseite und ein Konto auf der Habenseite bebucht. Das heißt Du solltest auf der Rechnung ausser der Nummerrierung auch die Konten angeben, auf denen Du buchst. Das muss nicht über einen Buchungsstempel geschehen, sondern kann auch von Dir so aufgeschrieben werden.

zu4) In der Regel ist es so, dass wenn keine Endrechnung gestellt wurde der Auftrag abgebrochen wurde. Würde ja sonst keinen Sinn machen. Würde mir aber, wenn denn dann mal eine Steuerprüfung ins Haus steht, immer einen Vermerk machen, damit Du das nach 2,3 oder 4 Jahren auch noch nachvollziehen kannst. Für den Fall, dass der Prüfer bei der einen oder anderen Rechnung nachfragt.

zu 6) Also der Satz oben von Dir ist gut. Würde ich so machen. Wir stellen auch mehrere Rechnung von der Anzahlung über Zwischenzahlung bis zur Schlusszahlung, oft können wir während dieser Zeit auch noch keinen Leistungszeitpunkt angeben, also lassen wir diesen frei oder schreiben einen fiktiven Zeitpunkt nach Absprache mit dem Kunden rein. In der Schlussrechnung steht dann in der Regel der tatsächliche Leistungszeitpunkt.

Anfangs ist man immer recht unsicher, aber mit der Zeit, je öfter Du diese Dinge händelst wirst Du immer sicherer werden. smile:D
LG
Momo
a-conto-Zahlung / Anzahlung
smile:wink1: Morgen,

also zur Nummerrierung: In der Regel kommt ein Kontierungsstempel auf die Rechnung, wenn Du diese bezahlst oder wenn Du diese einbuchts. Wird auch Buchungsstempel genannt (Belegnummer, Sollkto., Habenkto., Betrag), kannst du natürlich auch ohne Stempel drauf schreiben, sieht aber nicht so gut aus smile:D
Die Nummerrierung kannst Du dir aussuchen, entweder du zählst einfach hoch (1, 2, 3 etc.) oder (ER für Eingangsrechnung, ja wenn du z.B. einen Laptop kauftst und bezahlen musst = ER 1, ER2, etc.) oder wie vorher schon erklärt noch nach Jahr und Monat getrennt. Dann kannst Du auch immer noch mal was z.B. im September nachbuchen, wenn Du was vergessen hast, ohne, dass Dir der Nummernkreis durcheinander gerät.
Bei Rechnungen die Du stellst handelt es sich um Ausgangsrechnungen also AR ansonsten wie oben beschriben.
Gutschriften die Du schreibst oder die Du erhälst kannst Du mit GS1 etc. auch wie oben nummerrieren oder machst auch hier noch den Unterschied EGS (GS die Du bekommst) und AGS (GS die Du schreibst).

zu 1) Nein, Du musst den Gesamtbetrag nicht drauf schreiben. Dass machst Du erst bei der Endrechnung, in der Du die Aconto Rechnungen in Abzug bringst.

zu 4) Nein Du musst nicht darauf schreiben, dass der Auftrag abgebrochen wurde, denn dann müsstest Du ja die Rechnung verändern, heißt stornieren und neu schreiben. Du kannst aber um es nach längerer Zeit für dich besser nachhalten zu können, eine handschriftliche Notiz auf die Rechnung machen, dass der Auftrag abgebrochen wurde. Verpflichtet dazu bist Du aber nicht.

zu 5) um das allgemein erklären zu können, ist das Thema zu groß.Das lässt sich besser immer von Fall zu Fall erklären. In manchem "Ausland" ist auch eine Privatperson schon mal verpflichtet die dortige MWSt abzuführen, auch Einfuhrzoll etc.

zu 6) Grundsätzlich ist das immer eine Entscheidung zwischen Dir und Deinem Kunden, aber Du solltest der Einfachheit halber solltest Du Dir etwas überlegen, was für Dich einfach zu händeln ist und Du nicht durcheinander kommst. Bei Anzahlungsrechnungen musst Du aber noch keinen Leistungszeitpunkt angeben, dies erst in der Schlussrechnung. Sollte Dein Kunde aber dennoch darauf bestehen, würde ich die Zeit angeben in der Du anfängst zu arbeiten.
LG
Momo
Stammtisch
smile:wink1: alle zusammen,

da sieht man mal ein paar Tage nicht rein, und dann sowas..... smile:denk:

Nein, aber mal im Ernst wir lernen immer alle jeden Tag etwas dazu und das ist auch gut so!

Ansonsten würde ich derartige Komentare einfach ignorieren, braucht ja nicht zu antworten wenn es Fragen geben sollte, die einen "stören".

Im Übrigen, es gibt grundsätzlich keine dumme Fragen hat mir mal ein sehr schlauer Mensch gesagt smile:!:

@Ansimi: Diät??? Oh dann aber viel Erfolg!
Geändert: Momo - 12.01.2012 07:03:59
LG
Momo
Stammtisch
smile:wink1: Hallo alle zusammen,

ich hoffe ihr hattet alle ein fröhliches, ruhiges und angehnehmes Weihnachtsfest!

Allen Usern und auch "nur Lesern" einen guten Rutsch ins Neue Jahr, viel Glück und vor allem Gesundheit!
LG
Momo
Buchhalter mit 40 ohne Berufserfahrung ?!
smile:wink1: edgar,

erst einmal herzlich willkommen im Forum und ein frohes neues Jahr!

Hm, ist natürlich nicht so einfach... es kommt auch immer ein wenig auf Glück an, man sieht dem Stellengesuch ja nicht immer an wer oder was dahinter steht. Also ein Großkonzern, der tatsächlich nur Buchhalter mit Erfahrung einstellt oder ein kleines Unternehmen, das auch jemand mit wenig Erfahrung nehmen würde. In die Stellenanzeigen schreiben die eigentlich alle das Selbe.
Wie wäre es denn erstmal mit einer kaufmännischen Tätikeit die auch Buchhaltung oder Lohnbuchhaltung beinhaltet? Wäre schon mal ein Anfang smile;)

Aber auf jeden Fall würde ich den Versuch wagen und es einfach probieren. Erforderliches Wissen würde ich mir trotz allem schon mal aneignen bzw. wieder auffrischen, das kann eh nie schaden smile:D

Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

Wäre schön wenn Du dann bei Zeiten mal von Dir hören lässt wie es ausgegangen ist....
LG
Momo
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