Hallo,
eine Idee wäre, Schadensersatz zu verlangen.
Dabei kannst du aber nur das fordern, was ohne diesen Kauf sonst nicht angefallen wäre.
Bsp. du musst den Artikel persönlich zurückbringen und hast Fahrtaufwendungen.
Schadensersatz wird ab § 249 BGB behandelt.
Ich bin jedoch nicht sicher, ob dieser auch in eurem Fall greifen würde. Kosten entstehen ja quasi schon, wenn ein Mitarbeiter sich darum kümmern muss, dabei das Telefon benutzt und evtl. noch Briefe verschickt.
eine Idee wäre, Schadensersatz zu verlangen.
Dabei kannst du aber nur das fordern, was ohne diesen Kauf sonst nicht angefallen wäre.
Bsp. du musst den Artikel persönlich zurückbringen und hast Fahrtaufwendungen.
Schadensersatz wird ab § 249 BGB behandelt.
Ich bin jedoch nicht sicher, ob dieser auch in eurem Fall greifen würde. Kosten entstehen ja quasi schon, wenn ein Mitarbeiter sich darum kümmern muss, dabei das Telefon benutzt und evtl. noch Briefe verschickt.



Bilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.