quarky (Alle Beiträge)

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[ Geschlossen] Garantierueckstellung nach BilMoG
Vielen dank BiBu und Andreas!

wir haben das alle noch mitbekommen! sind gerade in den letzten zuegen und reichen das ding dann ein.

aber habt schon recht, man muss die paragraphen recht genau lesen damit einem die neuerungen nicht durch die lappen gehen!
[ Geschlossen] Garantierueckstellung nach BilMoG
hi ansimi,

toll danke schonmal fuer deinen einsatz!

waere cool wenn jemand da noch helfen koennte...........da wir momentan wirklich leicht auf dem schlauch stehen!
[ Geschlossen] Garantierueckstellung nach BilMoG
hi ansimi,

danke schonmal fuer deinen Beitrag. Das ist wahrscheinlich mein fehler, da ich vergessen hat zu erwaehnen, dass der Prof schon alles nach BilMog haben moechte........ und da besagt 253 (2) ja, das rueckstellungen abzusinsen sind. folglich ergibt sich doch am 31.12.2010 schon eine Darstellung mit Zinsaufwand/Ertrag (falls sich die Zinskurve vorteilhaft aendert, was hier im beispiel aber nicht der fall ist da sie gleichbleibend ist).

oder kann es sein, dass wir einen denkfehler haben und vielleicht einfach erst die Kostensteigerung rechnen sollten und dann den wert abzinsen? Also sprich fuer Tranche C haetten wir dann am 31.12.2010 nicht nur die 200.000 E sondern 200.000 E + die Wertsteigerung als Ausgangswert und muessten den dann abzinsen?
[ Geschlossen] Garantierueckstellung nach BilMoG
hi ansimi,

genau es geht lediglich um das handelsrecht.

uns wuerde schon reichen, wenn einer von euch als experten mal kurz schauen koennte, ob die formel richtig sind. das rechnen macht ja nachher eh excel, wir sind uns halt nur bei den formel nicht sicher und haben das gefuehl etwas uebersehen zu haben.

abgabe ist mittwoch nacht......


gruss,

quarky
[ Geschlossen] Garantierueckstellung nach BilMoG
hi reaper,

klar hier mal unsere bisheringen gedanken/berechnungen


"Die Beispielrechnung bezieht sich auf die am 31.12.2010 ersichtlichen umstaende.
Die sich in 2012 ergebendenAufloesungen sind nicht gegenstand der Berechnung und werden auch nicht berechnet, da sie sich Analog zu dem hier berechneten Beispiel ergeben."

Aufteilung der Rückstellung nach Fälligkeitsdatum. Ausgangsjahr: 12/31/2010
X Laufzeit in Jahren Kostensteigerung Abzinsungssätze (Annahme: Die Zinskurve ändert sich nicht)
X 3% 10% Faktor
X 0 X 1 0 Jahre 1 1
12/31/2011 200,000 € Tranche A 1 1.030 1 Jahr 1.100 0.909
12/31/2012 200,000 € Tranche B 2 1.061 2 Jahre 1.210 0.826
12/31/2014 600,000 € Tranche C 3 1.093 3 Jahre 1.331 0.751
X 4 1.126 4 Jahre 1.464 0.683



Tranche A Ausgangswert Barwert Zinsaufwand "Inanspruchnahme/
X Verbrauch" Aufloesung
12/31/2010 200,000.00 € 200,000.00 € - 0.00 €
12/31/2011 200,000.00 € 0.00 € - 200,000.00 €


Berechnung
31.12.2010:
Barwert=Ausgangswert x Kostensteigerung
Zinsaufwand: Keiner, da Laufzeit unter einem Jahr (Paragraphen angeben)



Tranche B Ausgangswert Barwert (inkl. Abzinsung) Zinsaufwand "Inanspruchnahme/
X Verbrauch" Aufloesung
12/31/2010 200,000.00 € 175,355.37 € 0.00 € 0.00 €
12/31/2011 200,000.00 € 192,890.91 € 17,535.54 € 0.00 € 0.00 €
12/31/2012 200,000.00 € 0.00 € X 19,289.09 € 212,180.00 € 0.00 €



Berechnung
31.12.2010:
Barwert=Ausgangswert x Kostensteigerung (Laufzeit 2 Jahre) x Faktor (2 Jahre)
31.12.2011:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 2 Jahre) x Faktor (1 Jahr)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2011) - Barwert (31.12.2010)
31.12.2012:
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2011) x 0,1
Aufloesung=Barwert (31.12.2011) + Zins (31.12.2012)


Tranche C Ausgangswert Barwert (inkl. Abzinsung) Zinsaufwand "Inanspruchnahme/
X Verbrauch" Aufloesung
12/31/2010 600,000.00 € 461,242.60 € 0.00 € 0.00 €
12/31/2011 600,000.00 € 507,366.86 € 46,124.26 € 0.00 € 0.00 €
12/31/2012 600,000.00 € 558,103.54 € 50,736.69 € 0.00 € 0.00 €
12/31/2013 600,000.00 € 613,913.90 € 55,810.35 € 0.00 € 0.00 €
12/31/2014 600,000.00 € 0.00 € X 61,391.39 € 675,305.29 € 0.00 €

Berechnung

31.12.2010:
Barwert=Ausgangswert x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (4 Jahre)
31.12.2011:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (3 Jahr)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2011) - Barwert (31.12.2010)
31.12.2012:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (2 Jahre)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2012) - Barwert (31.12.2011)
31.12.2013:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (1 Jahr)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2013) - Barwert (31.12.2012)
31.12.2014:
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2013) x 0,1
Inanspruchnahme=Barwert (31.12.2013) + Zins (31.12.2014)


Unter der Annahme, das sich alles so entwickelt wie es sich am 31.12.2010 darstellt ergibt sich folgende zukuenftige Darstellung:
Datum Gesamtbestand Zinsaufwand "Inanspruchnahme/
X Verbrauch" Auflösung
12/31/2010 836,597.97 € 0.00 € X 0.00 €
12/31/2011 700,257.77 € 63,659.80 € X 200,000.00 € 0.00 €
12/31/2012 558,103.54 € 70,025.78 € X 212,180.00 € 0.00 €
12/31/2013 613,913.90 € 55,810.35 € X 0.00 € 0.00 €
12/31/2014 0.00 € X 61,391.39 € X 675,305.29 € 0.00 €
[ Geschlossen] Garantierueckstellung nach BilMoG
Hallo Community,

wir sind eine Gruppe Studenten und brueten gerade ueber einer Rueckstellung (nach BilMoG). Hier einmal der Fall:
Beispiel: Die A-GmbH gewährt auf die unterschiedlichen Teilkomponenten ihrer Produkte jeweils unterschiedliche Garantielaufzeiten. Aufgrund eines Fehlers im Produktionsprozess, müssen im Geschäftsjahr, endend am 31.12.2010, Rückstellungen gebildet werden. Kostensteigerung betraegt 3%; Abzinsung nach BilMoG 10% (annahme, die Zinskurve aendert sich nicht).
Aufgrund dieser Informationen wird davon ausgegangen, dass für die Garantieverpflichtung am 31.12.2011 zum heutigen Kostenniveau Kosten in Höhe von 200.000€ (Tranche A), 200.000€ (Tranche B) für die Verpflichtung am 31.12.2012 und weitere 600.000€ (Tranche C) für die Verpflichtung am 31.12.2014 anfallen würden.

Die Frage ist nun:
Wie berechnen wir das alles Richtig. Kostensteigerungen und Zinsen sollen seperat ausgewiesen werden.
Wir sollen nicht nur pro tranche die hoehe der Rueckstellung in 2010 aufzeigen sondern auch fuer die Jahre 2011,2012, 2013, 2014.

waere echt super wenn da einer helfen koennte...........
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