Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19

Autor: Alexandra Andersch
Bestellnummer: 90016262
Preis: 38,00 EUR
Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
Benotung: 1.7
Abgabedatum: 01.02.2011
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Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19


Einleitung:
Aufgrund der erheblichen Fortschritte auf den Gebieten der Ernährung, medizinischen Versorgung und Arbeitsbedingungen sowie der allgemeinen Erhöhung des finanziellen Wohlstands, ist die Lebenserwartung in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten deutlich angestiegen. Durch die zunehmende Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenraten hat sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung erheblich verändert. So waren im Jahr 1950 nur 14,6 % aller Deutschen 60 Jahre und älter, während im Jahr 2010 die Gruppe der 60- und über 60-jährigen bereits 25,6 % der gesamten deutschen Bevölkerung ausmachte. Es wird damit gerechnet, dass im Jahr 2050 bereits gut jeder dritte Deutsche 60 Jahre oder älter sein wird.
Da die Menschen immer länger leben, hat sich auch die Relevanz der Altersversorgung stetig erhöht. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der individuellen privaten Vorsorge bildet die betriebliche Altersversorgung eine stabile Säule im deutschen Drei-Säulen-System der Altersvorsorge.
Laut dem Betriebsrentengesetz gehören alle Leistungen der Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invaliditätsversorgung, welche ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund des Arbeitsverhältnisses zuspricht, zur betrieblichen Altersversorgung. Solche Versorgungszusagen stellen die meist geforderten Lohn- bzw. Gehaltsnebenleistungen dar. Zahlreiche Arbeitgeber nehmen diese Verpflichtungen auf sich und in manchen Ländern sind sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet. In vielen Unternehmen stellen Pensionsleistungen einen essentiellen Teil der Entlohnung der Arbeitnehmer dar und die damit verbundenen Pensionsaufwendungen können das Betriebsergebnis erheblich belasten.
Die mit der Pensionszusage verbundenen Rückstellungen prägen das Bild von zahlreichen Geschäftsberichten großer deutscher Konzerne. So stellt z.B. der Bilanzposten der Pensionsrückstellungen der Bayer AG im Geschäftsjahr 2009 mit einer Höhe von 6.517 MEUR beachtliche 12,8 % der Bilanzsumme dar. Ein ähnlicher Zustand zeigt sich auch im Geschäftsbericht der Lufthansa AG aus dem Jahr 2009. Dort bildet der Bilanzposten der Pensionsrückstellungen mit 2.710 MEUR 10,3 % der Bilanzsumme.
Neben dem oftmals maßgeblichen Umfang der Pensionsverpflichtungen ist im Rahmen ihrer bilanziellen Behandlung ein hohes Maß an Aufmerksamkeit auf den Charakter der betrieblichen Altersversorgung zu legen. Der Zeitpunkt der Pensionszusage und der Zeitpunkt der letztendlichen Erfüllung der Verpflichtung können weit auseinander liegen. Daher kann es schwierig sein, die wirklichen Aufwendungen pro Periode zu ermitteln, wenn keine zuverlässige Methode für die Abgrenzung zur Hilfe genommen wird. Aufgrund dessen wird von Experten und Standardsettern ein besonders großes Augenmerk auf die Bilanzierungsregelungen zum Thema Versorgungszusagen gelegt.
Im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS ist die Bilanzierung der betrieblichen Altersvorsorge in dem International Accounting Standard (IAS) 19 geregelt. Im Februar 1998 veröffentlichte das IASC den IAS 19 ?Employee Benefits? und ersetzte damit den alten Standard IAS 19 ?Retirement Benefit Costs?. Obwohl beide Standards die gleiche Nummerierung trugen, unterschieden sich Titel, Anwendungsbereich und Anforderungen der Bilanzierungsnorm erheblich, wodurch sich sowohl die bilanzielle Erfassung als auch die Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer bedeutend verändert haben. Nach dieser wesentlichen Überarbeitung wurde der Standard in den Jahren 2000, 2002, 2004 und 2008 zusätzlichen Änderungen unterzogen.
Aktuell steht eine weitere größere Modifikation auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB). Nach umfassender Vorarbeit hat das IASB am 29. April 2010 einen Änderungsentwurf für IAS 19 veröffentlicht. Stellungnahmen zu den dort enthaltenen Änderungsvorschlägen konnten bis zum 6. September 2010 beim IASB eingereicht werden.
Die vorliegende Arbeit soll im weiten Sinne einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten, indem der derzeitige Standard sowie die aktuellen Änderungsvorschläge detailliert beleuchtet werden. Da der Standard äußerst umfangreich ist, wird als Ansatzpunkt der Analyse ein besonders komplexes Thema des IAS 19 hervorgehoben. Dabei handelt es sich um die Wahlrechte zur Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von leistungsorientierten Zusagen.
In der vorliegenden Arbeit soll herausgearbeitet werden, inwieweit die bestehenden Wahlrechte die Zielsetzungen der IFRS-Bilanzierung beeinträchtigen können und ob die vorgeschlagenen Änderungen eine Annäherung an diese Ziele darstellen. Dabei soll auch die Bedeutung der Wahlrechte in der Praxis untersucht werden.
Zunächst wird ein einleitender Überblick über den Inhalt des Standards gegeben werden, insbesondere zum Thema Pensionsverpflichtungen. Nachfolgend wird detailliert auf die Bilanzierung von leistungsorientierten Versorgungsplänen eingegangen, da im Rahmen ihrer Behandlung die Problematik der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Tragen kommt. Die verschiedenen Wahlrechte zur Erfassung dieser Gewinne und Verluste sollen dabei dargestellt und erläutert werden.
In einem zweiten Schritt ist die praktische Umsetzung der Wahlrechte zu beleuchten. Dabei werden die Geschäftsberichte der 30 DAX-Unternehmen aus dem Jahr 2009 zur Hilfe genommen, um aufzuzeigen, für welche Erfassungsmethode sich diese Unternehmen entschieden haben. Dabei soll auch der bilanzpolitische Spielraum innerhalb der möglichen Erfassungsmethoden dargestellt werden.
Darauf aufbauend wird das Projekt zur Modifikation von IAS 19 vorgestellt. Dabei stehen die Vorschläge zur Überarbeitung der bilanziellen Behandlung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Mittelpunkt. Im Zuge dessen werden auch die Auswirkungen der potentiellen Änderungen auf die Praxis aufgezeigt.
Zuletzt werden auf Basis der vorangegangenen Ergebnisse die Änderungsvorschläge kritisch gewürdigt und beurteilt. Als Bewertungsgrundlage soll dabei das ?framework? des IASB dienen.
Da sich diese Arbeit im weitesten Sinne mit dem Thema der Pensionsrückstellungen auseinandersetzt, muss zunächst einmal geklärt werden, was unter dem Begriff der ?Rückstellung? verstanden wird. Dabei wird auf die Definition gemäß IFRS bzw. IAS zurückgegriffen, da sich die vorliegende Arbeit auf die Bilanzierungsgrundlagen dieser internationalen Normen stützt.
Gemäß IAS 37 handelt es sich bei einer Rückstellung um eine Schuld, welche ihrer Fälligkeit bzw. ihrer Höhe nach ungewiss ist. Eine Schuld kennzeichnet der Standard damit, dass eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegen muss, welche auf vergangenen Ereignissen beruht und deren Begleichung für das betreffende Unternehmen erwartungsgemäß einen Abfluss von Mitteln mit wirtschaftlichem Nutzen zur Folge hat. Eine Rückstellung ist in der Bilanz nach IFRS nur anzusetzen, wenn diese Kriterien erfüllt sind und darüber hinaus die Möglichkeit einer zuverlässigen Schätzung der Höhe der Rückstellung gegeben ist. Bei dem in der Bilanz als Rückstellung einzustellenden Betrag, handelt es sich um ?die bestmögliche Schätzung der Ausgabe, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist.?
In IAS 37 sind die grundlegenden Vorschriften zur Behandlung von Rückstellungen niedergelegt. Gemäß IAS 37.1 fällt die Erfassung von bestimmten Rückstellungen nicht in den Anwendungsbereich von IAS 37, da einige Sonderprobleme in eigenen Standards geregelt sind. Dazu gehören auch die Normen zur Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und anderen Leistungen an Arbeitnehmer, welche Inhalt von IAS 19 sind (vgl. IAS 37.5).
In IAS 19 wird jedoch nicht der Begriff der ?Rückstellung? verwendet. Der Standard spricht von der Schuld aus einem leistungsorientierten Plan bzw. aus einer leistungsorientierten Zusage (?defined benefit liability?) oder von der Verpflichtung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (?post-employment benefit obligation?). Die Begriffe Pensionsrückstellung, Pensionsverpflichtung und Pensionsschuld werden im Folgenden weitgehend synonym verwendet.




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