Ansatz und Bewertung von Marken nach HGB und IFRS

Autor: Alexander Vogt
Bestellnummer: 90015590
Preis: 38,00 EUR
Hochschule: Katholische Universität Eichstätt/Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Ingolstadt Deutschland
Benotung: 1
Abgabedatum: 31.03.2009
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Ansatz und Bewertung von Marken nach HGB und IFRS


Einleitung:
1, Einleitung:
1.1, Zur Problematik der Markenbilanzierung:
Durch den Wandel der Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft entwickelt sich immaterielles Vermögen bei vielen Unternehmen zu einem entscheidenden Werttreiber. Sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis gewinnen dabei Marken und deren Wertermittlung zunehmend an Bedeutung. Die Relevanz von Marken wird in einem Ranking deutlich, dass die Beratungsfirma Interbrand jährlich veröffentlicht:
(Hier erscheint im Original Abbildung 1: Die zehn wertvollsten Marken 2008 in Mrd. US-Dollar).
Zu der Thematik des Markenwertes wurden auch 480 Unternehmen, darunter die 100 umsatzstärksten Deutschlands, von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PRICEWATERHOUSECOOPERS (PWC) befragt. Laut der 2005 durchgeführten Studie schätzten die Führungskräfte den Anteil des Markenwertes am Gesamtunternehmenswert auf 67 Prozent. Gleichzeitig gaben jedoch nur 23 Prozent der Befragten an, dass in ihrem Unternehmen bereits eine monetäre Markenbewertung durchgeführt wurde. Dies mag unter anderem daran liegen, dass sowohl nach § 248 Abs. 2 HGB (Handelsgesetzbuch) als auch nach IAS 38.63 (International Accounting Standards) ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene Marken gilt. Angesichts der Einschätzungen der Führungskräfte bezüglich des Markenwertes ist ersichtlich, dass der Marktwert von Unternehmen durch dieses restriktive Ansatzverbot weit über dem Buchwert liegen kann. Aber auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, die eine Aktivierung prinzipiell ermöglichen, gehen Markenwerte häufig nur in den Geschäfts- oder Firmenwert (GFW, Goodwill) ein. Dieser wiederum muss, sofern er aktiviert wird, nach § 255 Abs. 4 S. 2 HGB jährlich zu mindestens einem Viertel abgeschrieben werden. Dahingegen darf der GFW nach IFRS (International Financial Reporting Standards) 3.55 (IFRS 3.80a rev. 2008) nur außerplanmäßig abgeschrieben werden. Durch die pauschale Behandlung der im GFW enthaltenen Ressourcen können Unternehmen potentiellen Investoren nur eingeschränkt verlässliche, detaillierte und aktuelle Informationen über die Entwicklung des Unternehmenswertes zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund wird daher im Folgenden aufgezeigt, in welchen Fällen Marken als eigenständige immaterielle Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte angesetzt werden können und inwiefern Markenwerte verlässlich ermittelbar sind.
1.2, Aufbau der Arbeit:
Zunächst werden Facetten des Begriffs ?Marke? veranschaulicht, welche für die Bilanzierung von Relevanz sind. Zu Beginn des dritten Kapitels folgt dann eine Darstellung der grundlegenden Unterschiede der Rechnungslegung nach HGB und IFRS. Im Weiteren wird aufgezeigt, wann Marken als immaterielle Vermögensgegenstände bzw. ?werte aktivierbar sind. Daran anknüpfend befasst sich das vierte Kapitel damit, in welcher Höhe Marken nach den Rechnungslegungsvorschriften bilanziert werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nutzungsdauer und der daraus resultierenden Folgebewertung. Im fünften Kapitel wird auf die einzelnen Bewertungsmethoden näher eingegangen und das Vorgehen in der Praxis anhand des Interbrand-Verfahrens beispielhaft verdeutlicht. Nachdem kurz dargelegt wird, wie außerhalb der Rechenwerke über Marken berichtet werden kann, schließt die Arbeit mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zur Bilanzierung von Marken.




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