Der zukunftsorientierte Lagebericht gemäß § 289 HGB
| Überschrift: | Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht gem. § 289 HGB und ihre Prüfung |
| Autor: | Frank Schröder |
| Bestellnummer: | 90017490 |
| Preis: | 48,00 EUR |
| Hochschule: | Fachhochschule Düsseldorf Deutschland |
| Benotung: | 2.7 |
| Abgabedatum: | 19.09.2006 |
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Der zukunftsorientierte Lagebericht gemäß § 289 HGB
Einleitung:
Die Lageberichterstattung hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz und dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 15 die größte Reform seit zwanzig Jahren erlebt. Durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind die Vorschriften zur handelsrechtlichen Lageberichterstattung umfassend erweitert und neu strukturiert worden. Der Lagebericht wird durch die Neuerungen zu einem Instrument der zukunfts- und wertorientierten Berichterstattung erweitert, um Adressaten, wie z. B. Investoren entscheidungsrelevantere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Durch die beabsichtigte zukunfts- und wertorientierte Berichterstattung des Lageberichts gilt es aufzuzeigen inwiefern sich die Lageberichterstattung nun tatsächlich zukunftsorientierter darstellt, was die Auswirkungen und der Nutzen dieser zukunftsorientierten Berichterstattung sind und wo möglicherweise noch Unklarheiten im Hinblick auf die Regelungen zur Aufstellung des Lageberichts bestehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Lageberichterstattung durch die zukunftsorientierte Komponente umfangreicher und auch komplexer geworden ist, haben sich ebenso Änderungen bei der Prüfung des Lageberichts ergeben, die es zu beleuchten gilt.
Problemstellung:
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der zukunftsorientierten Lageberichterstattung gemäß § 289 HGB auseinander.
Ziel soll es sein die Zukunftsorientierung in der Berichterstattung und deren Auswirkungen auf die Prüfung des Lageberichts aufzeigen.
Der Kern der Arbeit besteht darin, die zukunftsorientierte Berichterstattung des Lageberichts und die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts anhand der gesetzlichen Vorschrift des § 289 HGB zu verdeutlichen. Dabei ist es ebenso notwendig die Deutschen Rechnungslegungs Standards, im speziellen DRS 5 und DRS 15, zu berücksichtigen, da diese zwar keine gesetzlichen Normen sind, jedoch der Gesetzgeber auf diese verweist.
Es werden dabei die Grundlagen der Lageberichterstattung dargestellt, um die Entwicklung und das Vorhaben, die Lageberichterstattung zukunftsorientierter und für den Adressaten informativer zu gestalten, besser nachvollziehen zu können.
Es wird auf die Entwicklung des § 289 HGB eingegangen, der durch das BilReG und auch durch die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 5 und DRS 15) im Wesentlichen beeinflusst worden ist.
Der Schwerpunkt wird hierbei auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung gesetzt, die den Hauptteil der zukunftsorientierten Lageberichterstattung ausmachen. Da die zukunftsorientierte Lageberichterstattung auch Auswirkungen auf die Lageberichtprüfung hat wird dementsprechend zusätzlich auf ihre Prüfung eingegangen.
Gang der Untersuchung:
Zunächst sollen in Kapitel 2 die Grundlagen der Lageberichterstattung dargestellt werden, um die Entwicklung und das Vorhaben, die Lageberichterstattung zukunftsorientierter und für den Adressaten informativer zu gestalten, besser nachvollziehen zu können. Dabei wird auf die Entwicklung des § 289 HGB eingegangen, der durch das BilReG und auch durch die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 5 und DRS 15) im Wesentlichen beeinflusst worden ist. Diese haben zur Neuerung des § 289 HGB hauptsächlich beigetragen.
In Kapitel 2 wird ebenso auf den DRS 15 eingegangen, der einen wesentlichen Einfluss auf die Zukunftsorientierung im Lagebericht hat.
In Kapitel 3 wird auf die zukunftsorientiertere Lageberichterstattung gem. § 289 HGB im Einzelnen eingegangen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung gesetzt, die den Hauptteil der zukunftsorientierten Lageberichterstattung ausmachen.
Abschließend wird in Kapital 3 die zukunftsorientierte Lageberichterstattung gewürdigt.
Die zukunftsorientierte Lageberichterstattung hat auch Auswirkungen auf die Lageberichtprüfung. In Kapitel 4 wird dementsprechend auf die Prüfung der zukunftsorientierten Lageberichterstattung eingegangen. Für die Lageberichterstellung ist dieses Kapitel insofern von Bedeutung, da bereits bei der Erstellung die Anforderungen der Prüfer berücksichtigt werden sollen.
Kapitel 5 bildet die Schlussbetrachtung, die die Erkenntnisse dieser Arbeit darlegt und einen Ausblick bietet. Ziel der Arbeit ist es dem Leser die Zukunftsorientierung in der Lageberichterstattung zu verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis:
|Inhaltsverzeichnis|I
|Abkürzungsverzeichnis|IV
1.|Einleitung|1
1.1|Problemstellung|1
1.2|Ziel und Aufbau der Arbeit|1
2.|Grundlagen der Lageberichterstattung|3
2.1|Das Bilanzrechtsreformgesetz als Grundlage der zukunftsorientierten Berichterstattung im Lagebericht|3
2.1.1|Entwicklung des Bilanzrechtsreformgesetzes|4
2.1.2|Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes|9
2.2|Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 15 - Entwicklung, Bedeutung und Zielsetzung|10
3.|Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht|14
3.1|Hintergrund der zukunftsorientierten Berichterstattung|14
3.2|Die innovativen Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung|15
3.2.1|Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung|15
3.2.2|Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung|16
3.3|Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs.1 HGB|18
3.3.1|Bericht über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage|18
3.3.1.1|Entwicklung der Ertragslage|20
3.3.1.2|Entwicklung der Finanzlage|21
3.3.1.3|Entwicklung der Vermögenslage|22
3.3.2|Prognose- und Risikobericht|22
3.3.2.1|Abgrenzung von Prognose- und Risikobericht vor dem Bilanzrechtreformgesetz|24
3.3.2.2|Kritik an der Abgrenzung von Prognose- und Risikobericht|24
3.3.2.3|Verschmelzung von Prognose- und Risikobericht nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB|27
3.3.2.3.1|Die Erläuterungen der voraussichtlichen Entwicklung gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB|29
3.3.2.3.2|Die Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB|31
3.3.2.3.3|Die wesentlichen Chancen und Risiken gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB|32
3.3.2.4|Trennung von Prognose- und Risikobericht nach den Deutschen Rechnungslegungsstandards|34
3.3.2.4.1|Risikoberichterstattung nach DRS 5|36
3.3.2.4.2|Prognoseberichterstattung nach DRS 15|41
3.3.3|Kritik an den Änderungen der Lageberichterstattung|43
3.4|Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB|45
3.4.1|Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres|45
3.4.2|Der Risikobericht über Finanzinstrumente|47
3.4.2.1|Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft bezüglich Sicherungsgeschäften nach § 289 Abs. 2 Nr. 2a HGB|49
3.4.2.2|Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten nach § 289 Abs. 2 Nr. 2b HGB|51
3.5|Würdigung der zukunftsorientierten Lageberichterstattung|52
4.|Die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts|55
4.1|Grundsätzliches zur Prüfung und ihrer Erweiterung|55
4.2|Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang|56
4.3|Prüfungsablauf|59
4.3.1|Prüfungsplanung|60
4.3.2|Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm|60
4.4|Prüfungshandlungen|61
4.4.1|Zukunftsorientierte Prüfung des Lageberichts|62
4.4.2|Schwierigkeit bei der Prüfung der Chancen|63
4.4.3|Prüfung der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag|65
4.4.4|Prüfung der Angaben zu den Risikomanagementzielen und -methoden sowie zu den Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten|66
4.5|Berichterstattung|66
4.5.1|Prüfungsbericht|67
4.5.2|Bestätigungsvermerk|69
4.5.3|Management Letter|71
4.5.4|Berichterstattung des Abschlussprüfers vor dem Aufsichtsrat|71
5.|Schlussbetrachtung|73
|Literaturverzeichnis|78
|Eidesstattliche Versicherung|86