Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB

Autor: Andrea Zemann
Bestellnummer: 90017670
Preis: 48,00 EUR
Hochschule: Fachhochschule Worms Deutschland
Benotung: 2
Abgabedatum: 13.07.2007
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Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB


Einleitung:
Die Geschichte des Leasing geht auf über 40 Jahre zurück.  Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich ist Leasing als Finanzierungsinstrument heute ein fester Bestandteil des gesamten  Wirtschaftslebens. Leasinggegenstand können grundsätzlich alle Objekte sein:
- Immobilien.
- Maschinen und Produktionsanlagen.
- Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie beispielsweise einzelne Kfz oder der gesamte Fuhrpark.
- Immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Software.
Die Annahme, dass der Vorteil eines Investitionsguts im Gebrauch und nicht im juristischen Eigentum liegt, breitet sich bei den Unternehmen immer mehr aus.  Wirtschaftliches Eigentum kann in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen auch als verdeckter Kauf interpretiert werden, der durch eine Kreditfinanzierung seitens des Leasinggebers kombiniert wurde. So verwundert es nicht, dass angesichts der zunehmend verhalten agierenden Banken die Leasingquote steigt.  Auch in konjunkturell schwierigen Zeiten konnten Leasinggesellschaften kontinuierliche Zuwächse verzeichnen,  die teilweise erheblich über dem gesamten Wirtschaftswachstum liegen, wie in nachfolgender Abbildung veranschaulicht wird.
Auch zukünftig ist mit einem Anstieg von Leasinggeschäften zu rechnen,  wenn auch weniger stark als in den Vorjahren.  Neben zahlreichen Vorteilen, die in Anlage 1 näher beschrieben werden, ist dies vor allem zurückzuführen auf:
- Die Globalisierung und das Wachstum der Märkte.
- Immer kürzer werdende Produktlebens- und Innovationszyklen, die Schnelligkeit und Flexibilität erfordern.
- Immer vorsichtiger werdende Kreditvergabe der Banken, vor allem in Zeiten weniger starkem Wirtschaftswachstum.
Problemstellung:
Die zentrale Frage von Leasinggeschäften ist die der bilanziellen Zuordnung von Leasingobjekten. Wer muss was bilanzieren?  Die Bilanzierung kann beispielsweise wie bei einem klassischen Mietvertrag gestaltet sein. Hierbei  aktiviert der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer das Leasingobjekt und schreibt es über seine Nutzungsdauer ab. Die Leasingrate verbucht er, wie die Miete, als periodischen Ertrag. Der Leasingnehmer dagegen hat den entsprechenden periodischen Aufwand zu verbuchen.  
Fraglich ist eine solche Bilanzierung jedoch vor dem Hintergrund, dass der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist und den größten Teil des Nutzenpotentials eines Vermögensgegenstandes ausschöpft. Dies ergibt sich beispielsweise, wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt für eine feste, unkündbare Zeit gemietet hat, die in etwa der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes entspricht. Bei bestimmten Leasinggeschäften und Vertragsgestaltungen erscheint es somit sinnvoll, dass nicht der Leasinggeber, sondern der Leasingnehmer das Leasingobjekt bilanziell aktiviert sowie vertragliche Zahlungsverpflichtungen an den Leasinggeber passiviert. Für den Leasinggeber entsteht dagegen eine ent-sprechende Forderung. Außerdem ergeben sich dadurch Veränderungen in der GuV und damit auch Veränderungen entsprechender Rentabilitätskennziffern.
Leasing zieht somit enorme bilanzielle Veränderungen nach sich. Es wirkt sich sowohl unmittelbar auf das investierte Kapital und nachfolgende Abschreibungen, als auch auf die Kapitalstruktur und damit auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens aus. Um negative Beurteilungen im Rahmen des Rating zu vermeiden, sind Leasingnehmer in der Regel besonders daran interessiert, den Leasingvertrag so zu gestalten, dass bilanziell nur die Miete auszuweisen ist.  Der Leasinggegenstand und vor allem die entsprechende Leasingverbindlichkeit würden nicht in der Bilanz erscheinen, Fremdkapital und Verschuldungsgrad blieben unberührt.  Die Vertragsgestaltung und die Frage, welcher Vertragspartei der Leasinggegenstand zugeordnet wird, sind daher von zentraler Bedeutung.




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