Patentbewertung und die Rolle von Patenten in der Technologiefrühaufklärung
| Autor: | Simon Frederic Twarok |
| Bestellnummer: | 90015886 |
| Preis: | 38,00 EUR |
| Hochschule: | Leuphana Universität Lüneburg Deutschland |
| Benotung: | 2.3 |
| Abgabedatum: | 11.01.2010 |
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Patentbewertung und die Rolle von Patenten in der Technologiefrühaufklärung
Einleitung:
Sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der Welt kommt immateriellen Vermögensgegenständen eine stetig wachsende Bedeutung zu. So hängen nach einer Studie der Credit Suisse First Boston ca. 75% der Werte der ?Fortune 500?-Unternehmen von immateriellen Vermögensgegenständen wie Patenten und Marken, Urheberrechten und Software ab.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) dem Bilanzierenden das Wahlrecht eingeräumt, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren. Das Verbot, selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren, wurde damit abgeschafft. Mit Ausnahme von Marken, Drucktiteln, Verlagsrechten, Kundenlisten oder vergleichbaren selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen, die auch weiterhin nicht aktiviert werden dürfen, können also beispielsweise selbsterstellte Patente in die Bilanz aufgenommen werden. Ein erstes Ziel dieser Arbeit ist es daher, sowohl die nationalen als auch internationalen Rechnungslegungsvorschriften zur Bewertung und Bilanzierung von Patenten darzulegen.
Nach einer erfolgten Bewertung im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften ist jedoch nicht immer eindeutig, welchen tatsächlichen Wert ein Patent bzw. ein Patentportfolio für ein Unternehmen oder für andere Unternehmen besitzt. Eine Beschränkung der Analyse auf Daten aus dem Rechnungswesen ist des Weiteren nicht dazu geeignet, technologischen Wandel und die daraus entstehenden Herausforderungen so rechtzeitig zu erkennen, dass angemessen auf technologische Diskontinuitäten oder auf andere Entwicklungen des Wettbewerbs reagiert werden kann.
Gerade hierzu ist die Geschäftsführung bzw. der Vorstand eines Unternehmens gemäß § 91 Abs. 2 AktG aber verpflichtet. Daher sind geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ist ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Eine Gefahr besteht beispielsweise darin, dass eine Firma ihre Geschäftsgrundlage aufgrund der Tatsache verliert, dass sie in einem Patentverletzungsprozess der Gegenseite unterliegt bzw. übermäßig hohe Lizenzzahlungen zu entrichten hat. Zudem existieren sogenannte ?Patenttrolle?, d.h. Firmen, die selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und Patente aufkaufen, um dann Firmen auf dem Markt derart zu bedrängen, dass diese schließlich Lizenzgebühren entrichten müssen. Ziel dieser Firmen ist die ausschließliche Verwertung des Patents, ohne die zugrundeliegende Technologie nutzen zu wollen. Ein Risikomanagementsystem, das den Erfordernissen des § 91 Abs. 2 AktG genügen soll, muss daher auch aus einer solchen Gefährdungslage entstehende wirtschaftliche und technologische Risiken antizipieren können.
Die technologische Entwicklung in internationalen Märkten nimmt stetig an Geschwindigkeit zu. Unternehmen werden dazu gezwungen, sich immer frühzeitiger mit sich wandelnden Technologien und deren Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell zu befassen. Patente bieten hierbei oft die einzige Möglichkeit, technologische Neuentwicklungen bereits vor ihrem Markteintritt zu erkennen. Dementsprechend ist Patenten unbedingt eine Frühindikatorfunktion für technologische Entwicklungen einzuräumen. Ihre Analyse sollte daher einen unverzichtbaren Bestandteil technologischer Konkurrenzanalysen bilden, um entsprechende Reaktionsstrategien entwickeln zu können.
Hervorzuheben ist die Tatsache, dass selbst Patente relativ spät anzeigen, welche technologischen Wettbewerbsentwicklungen es gibt. Ihre Veröffentlichung findet erst 18 Monate nach der Anmeldung statt, also frühestens 18 Monate nach der Erfindungstätigkeit. Ernst stellt fest, dass technologische Veränderungen frühzeitige Signale für nachfolgende Marktveränderungen darstellen, welches die Eignung von Patentdaten besonders verdeutlicht. In der Arbeit aus dem Jahr 1996 wurde ein zeitlicher Verlauf der Patentanmeldungen vor Umsatzveränderungen zwischen zwei und drei Jahren ab dem Prioritätsjahr ermittelt. In dieser Arbeit soll daher in einem zweiten Schritt untersucht werden, welche Verfahren dazu zweckdienlich sind, gemäß dem Erfordernis des § 91 Abs. 2 AktG den Fortbestand eines Unternehmens gefährdende Entwicklungen im Rahmen des strategischen Technologiemanagements früh zu erkennen. Hierbei soll insbesondere auch die Rolle der Patente in der Technologiefrühaufklärung herausgestellt werden.