ELENA-Verfahren wird noch dieses Jahr beendet
Auch der Bundesrat hat nun dem Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) zugestimmt. Am 4.11.2011 wurde dies in einer Sitzung beschlossen. Somit wird das ELENA-Verfahren sogar noch innerhalb dieses Jahres beendet.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler: "Die Einstellung ist eine gute Nachricht, vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen Unternehmen. Die Wirtschaft wird von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Es bietet sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss vermieden werden."
Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen.
Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab In-Kraft-Treten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.
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Erstellt von S.D. am 08.11.2011
Quelle:
BMWi
Bild:
adpic
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