Auf diesem Computer merken

Registrieren
Passwort vergessen?

GmbH-Geschäftsführer - mit Beratungsvertrag zu Steuerersparnis und Nebenverdienst

RSS
Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer auf einen angenehmen Zuverdienst aus ist, hat die Möglichkeit Beratungsverträge mit der eigenen GmbH abzuschließen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies schon im Jahr 2005 abgesichert. Auch der Wirtschaftsprüfer K. Altendorf (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG) hat sich der Beratungstätigkeit gegenüber positiv geäußert. Ihm zufolge ist es dem Geschäftsführer erlaubt, Beratung anzubieten, insofern sich diese inhaltlich nicht mit der Geschäftsführung überschneidet. Die Zulässigkeit soll selbst bei Ein-Personen-GmbHs gegeben sein.

So verlockend die Perspektiven, so weitreichend sind die Anforderungen. Die Finanzbehörden stellen Beratungsverträge mit dem eigenem Unternehmen unter Generalverdacht. Sie zweifeln schnell am selbstständigen Charakter der Tätigkeit und werten Bezüge hieraus als verdeckte Gewinnausschüttung. Es drohen weitreichende Steuernachzahlungen für die GmbH, da die Vergütung als nicht abzugsfähig behandelt und mit rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer belegt wird. Auch der Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt letztlich drauf: Zwar erhält er eine Steuererstattung von bis zu 20 Prozent, da er die Einkünfte bereits als Selbstständiger versteuert hat. Doch die Bezüge sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Per Saldo führt das zu einer Mehrsteuer von bis zu 10 Prozent.

Die aktuelle Rechtsprechung mahnt zu Weitblick. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 34/08) zeigt, wie zahlreich die möglichen Fehlerquellen sind. Ob eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit vorliegt, hängt von einer Vielzahl von Merkmalen ab, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu bewerten sind. "Viele Beratungsverträge bieten den Finanzbeamten unnötige Angriffsflächen", warnt DHPG-Wirtschaftsprüfer Altendorf aufgrund seiner langjährigen Praxiserfahrung. "Oft mangelt es bereits an einer klaren Abgrenzung der Tätigkeiten, die ein Geschäftsführer im Rahmen des Anstellungsverhältnisses erbringt und die Gegenstand des Beratungsvertrages sind." Auch die Höhe des Honorars und die Zahlungsmodalität können Zweifel an der Vertragsgestaltung verstärken.

Gerade bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und Ein-Personen-GmbHs ist erhöhte Vorsicht gefragt. In diesen Fällen sind Geschäftsführer weitgehend frei in der Vertragsgestaltung. Deshalb sieht das Finanzamt besonders genau hin. Die Finanzbehörden erkennen nur Verträge an, die wie unter fremden Dritten abgeschlossen werden und legen entsprechende Maßstäbe an. DHPG-Experte Altendorf empfiehlt: Der Beratungsvertrag ist nicht isoliert zu sehen. Wichtig ist, dass die Regelungen nicht mit dem Geschäftsführervertrag und gegebenenfalls dem Gesellschaftsvertrag kollidieren. Deshalb: Alle Vertragswerke auf den Prüfstand stellen und eventuell anpassen. Für alle Regelungen gilt ein Grundprinzip: Alle Punkte sind im Vorfeld klar und eindeutig zu vereinbaren.

Checkliste: Ist der Beratungsvertrag steuersicher?

Finanzbehörden nehmen Beratungsverträge mit dem eigenen Unternehmen besonders genau unter die Lupe. Alle Vereinbarungen sind sorgfältig mit dem Geschäftsführervertrag sowie gegebenenfalls dem Gesellschaftsvertrag abzustimmen und auszugestalten. Die wichtigsten Punkte:

1. Nebentätigkeit: Geschäftsführervertrag müssen eine Nebentätigkeit ausdrücklich erlauben. Das Verbot so genannter "In-sich-Geschäfte" gemäß § 181 BGB muss ausgeklammert sein. Zudem ist die Art der Nebentätigkeit im Geschäftsführervertrag genau zu spezifizieren. Da Berater naturgemäß für mehrere Unternehmen tätig sind, ist auch eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.

2. Selbstständigkeit: Die Abgrenzung von nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit ist oft strittig. Merkmale wie feste Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder Überstundenvergütung deuten auf eine nichtselbstständige Tätigkeit hin. Für eine selbstständige Tätigkeit sprechen Kriterien wie Unternehmerinitiative, Eigenverantwortung, tageweiser Einsatz im Unternehmen, mehrere Auftraggeber sowie Selbstständigkeit in Organisation und Durchführung. Je mehr dieser Kriterien nachweisbar sind, desto weniger Nachfragen kommen vom Finanzamt.

3. Tätigkeitsfeld: Aufgaben aus dem Verantwortungsbereich eines Geschäftsführers sind für Beratungstätigkeiten tabu. Tagesgeschäft und Beratungsgegenstand sind klar voneinander abzugrenzen, was sich in den Verträgen widerspiegeln muss. Ratsam ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Tätigkeiten im Beratungsvertrag. Im Gegenzug sollte die vereinbarte Tätigkeit im Geschäftsführervertrag ausgeschlossen werden.

4. Arbeitszeit: Die Beratertätigkeit muss zeitlich neben der normalen Geschäftsführertätigkeit zu stemmen sein. Bleiben dafür nur die Abende und das Wochenende, wird das Finanzamt schnell misstrauisch. Gegebenenfalls ist die Arbeitszeit als Geschäftsführer zu reduzieren. Vorsicht: Das Geschäftsführer-Gehalt muss sich der verringerten Arbeitszeit anpassen.

5. Honorar: Überhöhte Beraterhonorare erkennt das Finanzamt nicht an. Die Höhe sollte marktüblich sein und sich mit Vergleichsdaten belegen lassen. Zudem achtet das Finanzamt genau darauf, dass Honorare nicht nachträglich vereinbart werden. Deshalb: Im Voraus die Vergütung eindeutig vereinbaren, entweder als Tages- oder Stundensatz, und klare Zahlungsmodalitäten festlegen.




Erstellt von S.D. am 10.11.2011
Quelle:  DHPG Dr. Harzem & Partner KG
Bild:  © PantherMedia / Arne Trautmann
Drucken RSS

Kommentare werden redaktionell geprüft bevor sie veröffentlicht werden.

Ihr Name:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:


Anzeigen

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>

RS-Liquiditätsplanung L

RS-Liquiditaetsplanung L.jpg
Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Klein- unternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Preis 20,- EUR. Excel-Tool bestellen >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen.
Zur Stellenbörse >>

Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

RS-Bilanzanalyse

RS-Bilanzanalyse.jpgBilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.
Es werden Berichte generiert, die die Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens im
5 Jahresvergleich darstellen.
Excel- Tool bestellen >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.

Ausschreibungen

wahl3_pm_Marc_Brugger.jpgSie suchen eine Buchführungs- Software oder einen selbständigen Buchhalter bzw. Steuerberater? Dann erstellen Sie eine kostenfreie Ausschreibung. Sie finden So ganz einfach den passenden Anbieter.   mehr >>