IFRS 9 - IASB bestimmt Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung
Das International Accounting Standards Board (IASB) beschloss erneut eine Veränderung der IFRS 9 vorzunehmen. Davon betroffen ist insbesondere die Phase 1 der IFRS 9 und die Regeln zur Klassifizierung und Bewertung. Bei den Neuerungen geht es hauptsächlich darum, "accounting mismatch" in Relation zu IFRS 4 auszuschließen. Im Oktober 2010 sollten die Änderungen ursprünglich beendet sein.
Das IASB betont, dass die Anpassungen in einer Form vorgenommen sollen, die möglichst geringe Auswirkungen bei jenen Unternehmen verursachen, die bereits intensive Anstrengungen zur Vorbereitung der Anwendung unternommen haben. Ebenso soll durch die neuerlichen Beratungen keine weitere Verzögerung im IFRS 9-Gesamtprojekt verursacht werden.
Vermeidung von "accounting mismatch"
Im Vordergrund der Entscheidung des IASB stehen die Wechselwirkungen zwischen den Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und den geplanten Vorschriften zur Behandlung von Versicherungsverträgen.
"Im Rahmen der Folgebewertung könnten Bewertungsasymmetrien zwischen den Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen und den diesen Verpflichtungen gegenüberstehenden finanziellen Vermögenswerten auftreten und ökonomisch nicht begründbare Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben. Es ist daher zu begrüßen, dass sich das IASB den aus der Versicherungsindustrie geäußerten Bedenken annimmt. Dabei sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass sich zahlreiche Bilanzierende bereits intensiv mit den Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten auseinander gesetzt haben", sagt Burkhard Eckes, der bei PwC den Bereich Banking and Capital Markets verantwortet.
"Aus Sicht dieser Unternehmen ist es besonders wichtig, dass sich das IASB an seine Entscheidung hält, nur zielgerichtete Änderungen am Standard vorzunehmen und von einer grundlegenden Überarbeitung abzusehen. Für die Bilanzierenden wird es sonst zunehmend schwierig, sich auf den neuen Standard vorzubereiten", sagt Peter Flick, zuständiger Partner für Rechnungslegungsfragen im Bereich Financial Services bei PwC.
Beseitigung von Unklarheiten
Seit Veröffentlichung des finalen Standards zur Klassifizierung und Bewertung hatten sich in der Praxis vielfältige Anwendungsfragen ergeben. Beispielsweise wurde offensichtlich, dass bestimmte Kreditverträge aufgrund deren vertraglicher Ausgestaltung künftig ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind. Einige der Anwendungsfragen, die im Rahmen von in der Praxis durchgeführten Implementierungsprojekten identifiziert und an das IASB kommuniziert wurden, können nach Ansicht des Staff durch Klarstellungen beseitigt werden.
"An dieser Stelle können auch mit wenigen kleineren Änderungen deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Stringenz der neuen Regelungen erzielt werden. Es ist erfreulich, dass das IASB noch vor einer verpflichtenden Anwendung der Regelungen in der EU diese Unklarheiten beheben will", sagt Flick.
Konvergenzziel wird erneut geprüft
"Aus der Diskussion des IASB wird deutlich, dass am Ziel der Konvergenz der Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS und US GAAP festgehalten werden soll. Es ist sinnvoll, dass wieder Anstrengungen unternommen werden, weltweit vergleichbare Bedingungen in der Rechnungslegung zu schaffen. Nicht zuletzt da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen überwiegend an Größen aus der Rechnungslegung festgemacht werden. Aus diesem Grund ist es gerade vor dem Hintergrund der vielfältigen regulatorischen Maßnahmen in Folge der Finanzkrise erstrebenswert, hier weltweit eine möglichst hohe Deckungsgleichheit zu erreichen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund sollten die Unterschiede zwischen IFRS 9 und den geplanten Regelungen nach US-GAAP soweit wie möglich vermindert werden", sagt Eckes.
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Erstellt von S.D. am 22.11.2011
Quelle:
PwC
Bild:
© PantherMedia / Massimiliano Leban
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