Risikomanagement der Finanzverwaltung bei Steuerklärungen mangelhaft
Im Januar 2012 stellte der Bundesrechnungshof erhebliche Mängel bei der Durchführung der Steuergesetze fest. Fehler ergaben sich insbesondere im Risikomanagement der Finanzverwaltung, welches maschinell erfolgt. Dabei kamen gravierende Fehlerquoten von 36 - 68 % auf. Während der Bundesrechnungshof als Folge eine starke Vereinfachung des Steuerrechts fordert, betrachtet der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) die Problematik intensiver.
Die Finanzverwaltung setzt zunehmend maschinelle Risikofilter ein, um die bereits elektronisch eingehenden Steuererklärungen teilweise völlig automatisiert bearbeiten und so Personal in den Veranlagungsstellen einsparen zu können. Wie der Bundesrechnungshof in einer aktuellen Studie mit dem Schwerpunkt Arbeitnehmerbereich jedoch feststellt, sind die eingesetzten technischen Verfahren stark fehlerhaft. So wurden schwierigere, nicht plausible Steuerfälle unzutreffend als risikoarm eingestuft und keiner weiteren Prüfung unterzogen. Aber auch vom Risikofilter zur individuellen Prüfung ausgewählte Fälle wiesen Fehler auf.
Der NVL sieht aufgrund der Studie dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzverwaltung. Die festgestellte hohe Fehlerquote ist unverständlich und nicht akzeptabel, so NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Eine Bewertung und Schlussfolgerung muss jedoch die Gesamtsituation erfassen. So beträgt der jährliche Mehrerlös aus Betriebsprüfungen schätzungsweise 10 Prozent der von Unternehmen und freiberuflich Tätigen gezahlten Steuer. Selbst wenn man bei Arbeitnehmern die vom Bundesrechnungshof stichprobenhaft festgestellten, „zweifelhaften Werbungskosten“ in voller Höhe als Fehler annimmt, ergäben sich bei Korrektur des größten Postens bei den Werbungskosten, den Fahrtkosten, nur etwas mehr als 1 Prozent höhere Steuereinnahmen.
Der Schlussfolgerung des Bundesrechnungshofs, dass für den Einsatz des maschinellen Risikomanagements der Werbungskostenabzug deutlich vereinfacht werden müsste, teilt der NVL deshalb nicht. Es gleicht einer Kapitulation, wenn die Finanzverwaltung nicht in der Lage sein sollte, die entsprechende Programmierung und Organisation für eine ordnungsgemäße Arbeitnehmerbesteuerung vorzunehmen. Arbeitnehmer bringen mit der Lohnsteuer das zweitgrößte Steueraufkommen, das nur noch von der Umsatzsteuer übertroffen wird. Dem gegenüber macht beispielsweise die Körperschaftsteuer weniger als ein Zehntel des Lohnsteueraufkommens aus.
Die Fehler im automatischen Risikomanagement zeigen vielmehr - ebenso wie das Desaster bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ELStAM -, dass die Technik der Finanzverwaltung nicht den erforderlichen Stand hat. Hier muss dringend nachgebessert werden. Dazu gehört auch, die erforderlichen Ressourcen bereit zu stellen. Es wäre ein fatales Signal, wenn der Staat gegenüber dem größten Steuerzahler zum Ausdruck brächte, die Steuererhebung dürfe nichts kosten. Arbeitnehmer haben ein Recht auf gründliche und faire Bearbeitung ihrer Steuererklärungen. Schließlich käme auch niemand auf die Idee, aus den Mehreinnahmen bei Betriebsprüfungen zu schlussfolgern, die Gewinnermittlung müsse stark vereinfacht werden.
|
Erstellt von S.D. am 27.01.2012
Quelle:
NVL
Bild:
© PantherMedia / Peter Jobst
|
Kommentare werden redaktionell geprüft bevor sie veröffentlicht werden.