Auf diesem Computer merken

Registrieren
Passwort vergessen?

Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen sind da

RSS
Das Bundeskabinett hat die aktuellen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2012 abgesegnet. Ausschlaggebend sind die Sozialversicherungsrechengrößen für das Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsrecht wie zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Das Statistische Bundesamt untersuchte die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Jahres 2010 die als Basis der Berechnung dienten.

Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Zusatzjobs" oder "1-Euro-Jobs") sind nicht mit in die Berechnung eingeflossen. Die Zahlen werden jährlich um die so genannte "Lohnzuwachsrate" angepasst. Die Lohnzuwachsrate 2010 beträgt + 2,09 Prozent in den alten und + 1,97 Prozent in den neuen Ländern.
 
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
 
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise ist sie die Grundlage für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und für das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Bezugsgröße die Grundlage für die Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen dar.
 
Die Lohn- und Gehaltsentwicklung fließt in die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ein. Dabei wird die Lohnzuwachsrate von 2010 die Sozialversicherung in 2012 beeinflussen. Die Bezugsgröße 2012 beträgt 2.625 Euro in den westlichen Bundesländern (2011: 2.555 Euro/Monat). In den östlichen Bundesländern bleibt sie unverändert bei 2.240 Euro/Monat.
 
Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung
 
Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 5.500 (2011) auf 5.600 Euro/Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) verbleibt 2012 bei 4.800 Euro/Monat wie in 2011. In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (West): 6.900 Euro, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 5.900 Euro.
 
Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung

 
Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2011 (49.500 Euro) auf 50.850 Euro jährlich in 2012 (4.237,50 Euro monatlich). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 45.900 Euro für das Jahr 2012 betragen (2011: 45.550 Euro). Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der (niedrigeren) Jahresarbeitsentgeltgrenze (45.900 Euro/jährlich bzw. 3.825 Euro monatlich).
 
Rentenversicherung
 
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2012 bundeseinheitlich auf 32.446 Euro/jährlich festgesetzt.
 
Gesamtübersicht:

Rechengröße       
Alte BundesländerNeue Bundesländer
Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung
32.446 €/Jahr32.446 €/Jahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
2.625 €/Monat
2.240 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine
Rentenversicherung
5.600 €/Monat 
4.800 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche
Rentenversicherung
6.900 €/Monat5.900 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze gesetzlichen Kranken-
und Pflegeversicherung
3.825 €/Monat
3.825 €/Monat
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung
4.237,50 €/Monat
4.237,50 €/Monat

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
 
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Diese Rechengröße ist wichtig für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei der Berechnung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das kommende Jahr wird es bestimmt, in dem das Durchschnittsentgelt 2010 um das Doppelte des Prozentsatzes erhöht wird, um den das Durchschnittsentgelt 2010 höher ist als das Durchschnittsentgelt 2009.

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in der Sozialversicherung Beiträge erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesen Grenzbetrag liegt, ist somit beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze (= Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird – wie in der Vergangenheit auch – an die Lohnzuwachsrate angepasst. Wessen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine private Krankenversicherung wählen. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einkommensentwicklung 2010 maßgebend. Der Wert für 2010 beträgt + 2,07 Prozent.




Erstellt von S.D. am 06.10.2011
Quelle:  Bundesregierung
Bild:  © PantherMedia / Robert Kneschke
Drucken RSS

Kommentare werden redaktionell geprüft bevor sie veröffentlicht werden.

Ihr Name:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:


Anzeigen

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>

RS-Darlehensverwaltung

RS-Darlehensverwaltung.JPG
Mit RS- Darlehensverwaltung verwalten Sie ihre Darlehen einfach und übersichtlich oder planen neue. Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Darlehen in einer Übersicht. Zusätzlich wird eine Liquiditäts- übersicht mit monatlichen Zahlungsabflüssen und Zuflüssen erstellt. Excel- Tool bestellen >>

Job-Tipp

Salans-logo-190px.jpg
Salans ist eine internationale Full-Service-Kanzlei mit 22 Büros in 17 Ländern und besonderer Expertise in Europa und Asien. Zur Verstärkung des Teams in Berlin suchen sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n Finanzbuchhalter in Vollzeit (w/m).
Zum Stellenangebot >>

Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

RS-Bilanzanalyse

RS-Bilanzanalyse.jpgBilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.
Es werden Berichte generiert, die die Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens im
5 Jahresvergleich darstellen.
Excel- Tool bestellen >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.

Ausschreibungen

wahl3_pm_Marc_Brugger.jpgSie suchen eine Buchführungs- Software oder einen selbständigen Buchhalter bzw. Steuerberater? Dann erstellen Sie eine kostenfreie Ausschreibung. Sie finden So ganz einfach den passenden Anbieter.   mehr >>