Studienkosten - Neuregelung des Werbungskostenabzugs
Lt. dem Bund der Steuerzahler (BdSt) plant der Bundestag Aufwendungen für das Erststudium als Werbungskosten nicht mehr zuzulassen. In einer Konferenz am 24.10.2011 soll dieses Thema unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt worden sein. Wird der Werbungskostenabzug als nicht mehr zulässig deklariert, würde das zu einer Missachtung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof führen, beanstandet der BdSt.
Stattdessen überlegt man, den Sonderausgabenabzug beizubehalten und ggf. von derzeit 4.000 Euro auf 6.000 Euro zu erhöhen. Eine entsprechende Regelung könnte noch in dieser Woche in den Gesetzentwurf zur Beitreibungsrichtlinie aufgenommen werden. Die Regelung läuft jedoch bereits heute ins Leere, da die meisten Studenten keine Einnahmen erzielen und daher die Kosten für das Studium nicht geltend machen können. Ein Vortrag der Sonderausgaben in die Zukunft ist nach geltender Rechtslage nicht zulässig, sodass die Studenten in der Regel auf den Studienaufwendungen sitzen bleiben.
Der Bundesfinanzhof hatte im Sommer 2011 Studenten und Auszubildenden recht gegeben und die Aufwendungen für ein erstes Studium oder eine Erstausbildung als Werbungskosten eingeordnet (Az.: VI R 38/10; VI R 7/10; VI R 15/11). Danach bestünde die Möglichkeit, die Aufwendungen für das Studium als Verlust feststellen zu lassen und später mit den Einnahmen aus dem ersten Job zu verrechnen. Die Möglichkeit wird durch das geplante Nichtanwendungsgesetz verschlossen. Studenten müssten also erneut vor Gericht streiten. Der Bund der Steuerzahler würde ein entsprechendes Musterverfahren unterstützen.
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Erstellt von S.D. am 01.11.2011
Quelle:
BdSt
Bild:
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