Die Vorbehalte gegen die elektronische Rechnung seien auch in Österreich groß, erklärt Martin Bernardini von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Wien im Interview. Dabei kommen Dienstleister für österreichische Bundesbehörden nicht mehr an elektronischer Rechnungslegung vorbei.
Österreichs Verwaltung setzt auf die elektronische Rechnung. So nehmen Bundesbehörden von Lieferanten und Dienstleistern nur noch elektronische Rechnungen entgegen, die über ein Unternehmensserviceportal (USP) eingereicht werden sollen. Die elektronische Signatur ist vorgesehen, wenn auch keine Pflicht. Dennoch ist das
Misstrauen gegen elektronische Rechnungen auch in Österreich groß - vor allem bei kleineren Unternehmen. Das erklärt Martin Bernardini, Vorsitzender des Zukunftsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Wolff von Rechenberg fragte Bernardini für Rechnungswesen-Portal.de nach dem Stand der elektronischen Rechnung in Österreich.
Herr Dr. Bernardini, wie beurteilen Sie die Akzeptanz von elektronischen Rechnungen seitens der Unternehmen?
Martin Bernardini: Für Österreich kann man sagen: Abgestuft von sehr gut bis fast gar nicht, von Groß zu Klein. Je kleiner das Unternehmen desto geringer ist die Akzeptanz elektronischer Rechnungen.
Das Bundesministerium für Finanzen weist auf seiner Homepage darauf hin, dass österreichische Bundesbehörden seit Jahresbeginn 2014 keine Papierrechnungen mehr annehmen. Mit dem Unternehmensserviceportal (USP) hat die Bundesregierung sogar eine zentrale Stelle eingerichtet, über die Unternehmen ihre Rechnungen stellen sollen. Wie steht es in der Praxis um die Akzeptanz von elektronischen Rechnungen bei Behörden - auch auf der Ebene der Länder und Kommunen?
Bernardini: In der Praxis sieht das etwas anders aus. Behörden im Allgemeinen sind ja gehalten, Rechnungen nurmehr in elektronischer Form zu akzeptieren. Nun ist Österreich föderal nach dem bundesstaatlichen Prinzip aufgebaut. In der Tat gibt es von oben nach unten eine geringer werdende Akzeptanz der elektronischen Rechnung. Vor allem bei den Gemeinden und teilweise auf Länderebene. Auf Bundesebene gilt die Akzeptanz der elektronischen Rechnung durchgängig.
Anzeige
Reisekosten leicht abgerechnet
Einfach zu bedienendes, anwenderfreundliches
Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien.
Preis 59,50 EUR ....
Download hier >>
Woran liegt es aus Ihrer Sicht, dass die elektronische Rechnung sich so zögerlich durchsetzt? Fehlt es an verbindlichen Standards?
Bernardini: Nein, an verbindlichen Standards fehlt es nicht. Die elektronische Rechnungslegung ist beim KMU, also dem kleinen und mittleren Unternehmen nur das letzte Glied in einem elektronischen Workflow. Vor allem im Rechnungswesen. Da bedarf es nicht nur eines Fingerschnippens, wenn es um die Rechnung geht. Es bedarf im Unternehmen einer Prozessabwicklung, eines digitalen Workflows. Und dort krankt es bei den Unternehmen.
Der elektronische Rechnungsversand unterliegt europaweit den gleichen Regeln. Diese Regeln verpflichten Unternehmen, Bearbeitungsabläufe für elektronische Rechnungen festzuschreiben und deren Einhaltung zu kontrollieren. Gibt es offizielle Handreichungen, nach denen Unternehmen dabei vorgehen können?
Bernardini: Für Österreich gibt es Richtlinien. Dabei handelt es sich um eine Liste des Bundesministeriums der Finanzen. Die Richtlinien geben die Rechtsauffassung der Finanzbehörden wider und haben einen empfehlenden Charakter. Es gibt daneben zum § 11 Umsatzsteuergesetz, in dem die Rechnungsstandards geregelt sind, umfangreiche Umsatzsteuerrichtlinien für die Ausstellung elektronischer Rechnungen. Danach möge man sich halten.
Wo kann man diese Richtlinien einsehen?
Bernardini: Die Richtlinien liegen öffentlich aus. Sie sind zum Beispiel über das Findok im Internet verfügbar.
Wo treten in Unternehmen am häufigsten Probleme mit der elektronischen auf?
Bernardini: Die meisten Probleme entstehen wie gesagt in der Generierung der Rechnung, weil der digitale Workflow in vielen Unternehmen nicht umgesetzt ist. Da passiert es dann manchmal, dass ein kleines Unternehmen die Rechnung nicht richtig ausstellt, wenn es für eine öffentliche Körperschaft eine Leistung erbracht hat. Weil das Unternehmen quasi auf einen handgearbeiteten Workflow eine elektronische Rechnung aufsetzen müssen. Ein wichtiger Bestandteil dieser elektronischen Rechnung ist die digitale Signatur, die dann nicht auf Fingerschnippen vorhanden ist.
Wie handhaben österreichische Finanzämter das ersetzende Scannen? Ist die elektronische Rechnung auch als archivierter Beleg in vollem Umfang anerkannt?
Bernardini: Kurz gesagt: Ja. Auch hier gibt es zur Handhabung Richtlinien in den schon erwähnten Umsatzsteuerrichtlinien. Es gibt darin auch Schaubilder, die ganz genau erklären, wie bei der Archivierung der Rechnungen vorzugehen ist.
§ 11 Abs. 2 des österreichischen Umsatzsteuergesetzes erlaubt die elektronische Rechnung, wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat. In Deutschland gilt die Zustimmung auch konkludent, wenn der Empfänger die Rechnung ohne Widerspruch akzeptiert. Gilt das auch in Österreich?
Bernardini: Jawohl.
Bei Unsicherheiten in steuerlicher Hinsicht fragt ein kluger Unternehmer zuerst seinen Steuerberater. Wie gut sehen Sie die österreichischen Steuerberater auf den digitalen Wandel eingestellt?
Bernardini: Ich glaube, die österreichischen Steuerberater sind gut auf den digitalen Wandel eingestellt. Wir sehen in Österreich sehr genau, dass die Steuerberater letztlich der Spiegel der Wirtschaft sind. Ich glaube, dass die österreichischen Steuerberater relativ weit sind, um ihren Mandanten Hilfestellung geben zu können.
Kürzlich ging der Deutsche Steuerberatertag zu Ende. In diesem Rahmen war die Rede davon, dass sich im Zuge der elektronischen Rechnung die Rolle des Steuerberaters wandelt, hin zu einer Beraterrolle. Wie sehen Sie das?
Bernardini: Die Digitalisierungsprozesse in Unternehmen führen auch zu einer Digitalisierung des Rechnungswesens. Das heißt, dass die klassische Buchhalterrolle des Steuerberaters mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt wird. Und die beratende, dienstleistende Rolle tritt in den Vordergrund. Ganz eindeutig.
Sie sind Vorsitzender des Zukunftsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Brauchen wir großzügigere Regeln, verbindliche Standards oder einfach mehr Information, damit die elektronische Rechnung schneller Fuß fasst?
Bernardini: Letzteres. Das normative Regelwerk und die Ausführungsrichtlinien sind ausreichend präzisiert und auch so, dass man sie umsetzen kann. Die elektronische Rechnung muss einsickern. Sie muss gehandhabt werden. Dabei greift ein Erziehungsprozess, an dem der Steuerberater sicherlich nicht unbeteiligt ist. Ich glaube, das wird sich in den nächsten Jahren sicher durchsetzen.
Dr. Martin Bernardini, Geschäftsführer der Bernardini & CO Wirtschaftsprüfung GmbH und Vorsitzender des Zukunftsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Das deutsche Pendant der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist die Bundessteuerberaterkammer.
letzte Änderung W.V.R.
am 15.11.2021
Autor(en):
Wolff von Rechenberg
Bild:
(c) Bernardini &CO Wirtschaftsprüfung GmbH
|
Autor:in
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den
kostenfreien und unverbindlichen
Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
Beispiel-Newsletter >>
Jetzt Newsletter gratis erhalten
Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten.
Mehr Infos >>