Hallo und guten Tag.
Ich hoffe, daß mir aus der Runde der erfahrenen Buchhalter jemand weiterhelfen kann zum Thema Abschreibung Garage. Ende 2012 kaufte ich einen älteren Bugalow (zum Großteil an Angehörigen vermietet) und ließ danach auf dem Grundstück eine Doppelgarage in Massivbauweise erstellen mit viel Eigenleistung. Fertig 2015.
Nun bin ich mir nicht schlüssig (Infos über Google geholt), ob ich die Garage zwingend zum Haus nachträglich aktivieren muß oder ob ich sie als selbständiges WG abschreiben kann, mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren.
Darüber hinaus mache ich mir Gedanken zur Bewertung der enormen Eigenleistungen. Auf dem Konto Anlagen in Bau sammelte ich über 2 Jahre die Kosten von Fremdleistungen. Garage wurde 2015 fertig, sollte sie jetzt aktivieren und würde gerne einen Betrag für die Eigenleistungen dazu packen. Doch wie ermittle ich rechnerisch sinnvoll diese Eigenleistungen?
Freue mich auf etwas Nachhilfe.
Schöne Grüße
Inka
Ich hoffe, daß mir aus der Runde der erfahrenen Buchhalter jemand weiterhelfen kann zum Thema Abschreibung Garage. Ende 2012 kaufte ich einen älteren Bugalow (zum Großteil an Angehörigen vermietet) und ließ danach auf dem Grundstück eine Doppelgarage in Massivbauweise erstellen mit viel Eigenleistung. Fertig 2015.
Nun bin ich mir nicht schlüssig (Infos über Google geholt), ob ich die Garage zwingend zum Haus nachträglich aktivieren muß oder ob ich sie als selbständiges WG abschreiben kann, mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren.
Darüber hinaus mache ich mir Gedanken zur Bewertung der enormen Eigenleistungen. Auf dem Konto Anlagen in Bau sammelte ich über 2 Jahre die Kosten von Fremdleistungen. Garage wurde 2015 fertig, sollte sie jetzt aktivieren und würde gerne einen Betrag für die Eigenleistungen dazu packen. Doch wie ermittle ich rechnerisch sinnvoll diese Eigenleistungen?
Freue mich auf etwas Nachhilfe.
Schöne Grüße
Inka