Erstellung einer Steuererklärung eines angestellten Buchhalters erlaubt?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
Erstellung einer Steuererklärung eines angestellten Buchhalters erlaubt?
Hallo,

letztes Jahr hat mein Chef seine Steuererklärungen von einem Steuerberater machen lassen. Dieses Jahr hat er ein Verfahren am Hals und daher knapp bei Kasse. Nun soll ich (Minijobber für Büro und  Buchhaltung) die EÜR und die Umsatzsteuererklärung für meinen Chef erstellen. Die anderen Erklärungen will er dann selber ausfüllen. Darf ich das so machen? Bin leider im Netz nicht fündig geworden. Für Infos, mit evtl. gesetzlichen Hintergrund, wär ich dankbar!

Gruß
Biggi
Hallo,

da hier ein Angestellten-Verhältnis vorliegt, würde ich die Erstellung der USt.Erklärung als unproblematisch ansehen. Die EÜR ist ein Teil der privaten Steuererklärung. Hier würde ich einen Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz sehen, es sei denn, dies würde unentgeltlich erbracht werden und dein Chef ist ein Angehöriger i.S. vono §15Abgabenordnung.

Gruß
Bilibu
Hallo Bilibu,
Zitat
Die EÜR ist ein Teil der privaten Steuererklärung
Woraus schließt Du das?
Und warum soll ein angestellter Buchhalter nicht die EÜR für ein Unternehmen erstellen?

Würde mich wirklich interessieren.  :)
Hallo,

Zitat
Und warum soll ein angestellter Buchhalter nicht die EÜR für ein Unternehmen erstellen?

Weil das Steuerberatergesetz dies verbietet  ;)

Zitat


§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.

Erlaubt sind:
Zitat
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
Das Verbot des § 5 gilt nicht für
1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Also für den Jahresabschluss bitte immer den Steuerberater ranholen.

MfG
M.
Hallo,

die Umsatzsteuererklärung ist unproblematisch, da du für das Unternehmen tätig bist und diese im Rahmen dieser Tätigkeit ausgeführt wird.

Unterscheiden würde ich allerdings zwischen dem Begriff Gewinn- und Verlustrechnung, also dem Jahresabschluss
(das ist das Ding was gebunden zum wird und in den Unterlagen des Unternehmens bleibt)

und

der EÜR  
(dem Formular vom Finanzamt)

Das Formular EÜR gehört zur ESt-Erklärung und darf nicht von anderen Personen als dem Stpfl.(Ausgesprochen wird das übrigens Stipfel :green2:) oder einem Steuerberater erstellt werden. Der Jahresabschluss darf von jedem Unternehmen selbst erstellt werden und natürlich auch von Angestellten des Unternehmens.

Hier ist also beim Übertragen der Daten ins EÜR-Formular Schluss.

Grüße
Interessanter Aspekt  :o
In einer Kapitalgesellschaft darf ich aber doch, als angestellter Buchhalter, ALLE Steuererklärungen erstellen,
ohne Probleme mit §5 zu bekommen.
Hallo,

ja, in einer Kapitalgesellschaft gehen alle Steuererklärungen. Aber die Steuererklärungen der Gesellschafter gehören nicht dazu. Was bei den einen die EÜR ist, ist bei den anderen KAP.

Grüße
Hallo,

recht informativ ist sicherlich das BFH Urteil vom 25.04.1995 Az.: VII R 86/94. Kurz gefasst, mal ein paar Auszüge:

"Nach den tatsächlichen Feststellungen und der fehlerfreien rechtlichen Würdigung des FG ist die Klägerin im Rahmen eines echten Arbeitsverhältnisses als Angestellte für ihren Arbeitgeber E tätig geworden. Dasselbe gilt für das vom FG angeführte Arbeitsverhältnis zu R. Auch das FA hat hinsichtlich der Tätigkeit der Klägerin für E, auf die sich die Untersagungsverfügung bezieht, das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nicht in Abrede gestellt. Nach den vorstehenden Ausführungen liegt demnach, da die Klägerin als weisungsgebundene Angestellte für E tätig ist, mangels Geschäftsmäßigkeit (Selbständigkeit) ihrer Tätigkeit eine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 5 Abs. 1 StBerG nicht vor. Das gilt für den gesamten Bereich des unselbständigen Beschäftigungsverhältnisses. Da dem Angestellten die Hilfeleistung in Steuersachen für seinen Arbeitgeber grundsätzlich nicht verboten ist, kann nicht nach der Art der steuerlichen Hilfeleistung unterschieden werden. Wenn sich -- wie im Streitfall -- das Beschäftigungsverhältnis nicht nur auf die Bearbeitung der betrieblichen, sondern auch auf die der privaten Steuerangelegenheiten des Arbeitgebers (Unternehmers) erstreckt, ist der Angestellte im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses auch zur steuerlichen Hilfeleistung hinsichtlich der Personensteuern seines Arbeitgebers befugt.

Der Arbeitgeber, der sich zur Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten eines Arbeitnehmers bedient, dessen steuerrechtliche Kenntnisse und Fähigkeiten er sowohl vor der Einstellung als auch im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses überprüfen bzw. überwachen kann, bedarf nicht in gleichem Maß des staatlichen Schutzes vor unsachgemäßer Beratung wie in den Fällen der (gelegentlichen) Inanspruchnahme steuerlicher Hilfeleistungen durch einen selbständig Tätigen. Entsprechend dazu sind etwaige fehlerhafte steuerliche Beratungsleistungen eines Angestellten -- ebenso wie Fehler des Arbeitgebers selbst -- auch für die Finanzverwaltung, da sie jeweils nur ein bestimmtes Steuerrechtsverhältnis betreffen, eher hinnehmbar als eine geschäftsmäßig (selbständig) ausgeübte unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen durch einen hierzu nicht Befugten, die regelmäßig die Angelegenheiten mehrerer Steuerpflichtigen betrifft."

Auch das ist interessant:

"Wäre die Auffassung des FG zutreffend, so würde es angestellten Bilanzbuchhaltern unmöglich gemacht, ihren Beruf, für den sie ausgebildet und geprüft worden sind, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auszuüben. Diese Betrachtungsweise wäre mit der durch Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantierten Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren. Auch die Fertigung der Einkommensteuererklärungen für E und das gelegentliche Tätigwerden der Klägerin gegenüber dem FA als Bevollmächtigte des E (Einspruchsschreiben, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) erfüllt für sich allein gesehen nicht den Mißbrauchstatbestand i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 2 StBerG, soweit die Klägerin diese Tätigkeiten im Rahmen eines echten Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat."

Schon alles sehr interessant. Dann sähe ich jetzt als einziges Problem noch den Umstand, dass man Ausgaben im Zusammenhang mit persönlichen ESt-Erklärungen (Mantelbogen etc.) weder als Betriebsausgaben noch als Sonderausgaben abziehen kann, aber da würde eine Privatentnahme in Höhe der Selbstkosten (Arbeitsstunden + SV-Beiträge zzgl. 19 % USt) wohl schon genügen.
Bearbeitet: Lorgar - 03.05.2012 22:52:21
Hallo Logar,

danke für den sehr informativen Beitrag und willkommen im Forum!

Gruß, Buchi
Hallo Lorgar,

vielen Dank, dass du den Beitrag gepostet hast  :D
Das ist ja kein Wunder, dass nur noch wenige den Überblick behalten..

MfG
M.
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Studie: 32 Prozent der Unternehmen mit der Echtzeit-Transparenz ihrer Finanzzahlen unzufrieden Studie: 32 Prozent der Unternehmen mit der Echtzeit-Transparenz ihrer Finanzzahlen unzufrieden Die weltweit durchgeführte Studie von BlackLine zeigt, dass der Fachkräftemangel, die fortschreitende technologische Entwicklung sowie Unsicherheiten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu den ......

Breite Unzufriedenheit mit dem Gehalt Breite Unzufriedenheit mit dem Gehalt Viele Unternehmen legen immer noch großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter untereinander möglichst wenig über ihr individuelles Gehalt sprechen. Sogar in vielen Dienstverträgen findet sich immer noch......

Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 – VI R 3/23 entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten,......


Aktuelle Stellenangebote


Mitarbeiter*in in der Finanzbuchhaltung (w/m/d) Profil ist ein 1999 gegründetes, international tätiges und renommiertes Auftrags­forschungs­institut im Bereich der Stoffwechsel­erkrankungen. Wir arbeiten seit vielen Jahren gemeinsam mit der Pharmai......

Referent Rechnungswesen (m/w/d) Die C&S Mineralölhandel & Logistik GmbH ist ein regionaler und traditionsreicher Mineralölhandel in Sachsen und Thüringen. Der Verkauf entsprechender Produkte, wie Heizöl und Kraftstoffe, an gewerblic......

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung und Budgetplanung/-überwachung Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken......

Buchhalter (w/m/d) Das erwartet Dich: Du arbeitest in unserem Finance-Team der WIIT AG und leistest einen zentralen Beitrag Du behältst den Überblick über buchhalterische Prozesse und bringst Dich aktiv in die kontinuie......

Sachbearbeiter (m/w/d) Haushalt Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken......

Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Indus......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und inter­national eine Spitzen­stellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.