Hallo zusammen,
ich habe einen Pkw im AV, den ich auch privat nutze (Fahrtenbuch).
Ich habe letztes Jahr VW auf Rücknahme verklagt (Dieselbetrug), die Sache läuft noch.
Die Anwalts- und Gerichtskosten habe ich zunächst ganz automatisch im Skr03 auf 4950 gebucht, frage mich aber nun, ob sie in diesem speziellen Fall auf 4580 (Sonst. Kfz-Kosten) oder einem anderen Kfz-Aufwandskonto nicht besser aufgehoben wären, weil ich auf diese Kosten ja auch einen Eigenanteil buchen muss, der in meinem Fall bei rund 60% liegt.
Lasse ich die Kosten auf 4950, wäre nämlich in der Buchführung mein für die Pkw-Nutzung zu zahlender Eigenanteil höher als die Kfz-Kosten.
Was meint ihr?
Markus
ich habe einen Pkw im AV, den ich auch privat nutze (Fahrtenbuch).
Ich habe letztes Jahr VW auf Rücknahme verklagt (Dieselbetrug), die Sache läuft noch.
Die Anwalts- und Gerichtskosten habe ich zunächst ganz automatisch im Skr03 auf 4950 gebucht, frage mich aber nun, ob sie in diesem speziellen Fall auf 4580 (Sonst. Kfz-Kosten) oder einem anderen Kfz-Aufwandskonto nicht besser aufgehoben wären, weil ich auf diese Kosten ja auch einen Eigenanteil buchen muss, der in meinem Fall bei rund 60% liegt.
Lasse ich die Kosten auf 4950, wäre nämlich in der Buchführung mein für die Pkw-Nutzung zu zahlender Eigenanteil höher als die Kfz-Kosten.
Was meint ihr?
Markus