Vor etwa 20 Jahren bekam ich mal einen Brief vom Finanzamt, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass ich vom darauffolgenden Jahr an zur Bilanzierung verpflichtet bin. Also habe ich mich in die Thematik eingearbeitet und mir den Lexware buchhalter zugelegt (heißt inzwischen Lexware buchhaltung, das kleine "b" ist geblieben). Im Prinzip komme ich damit auch gut klar, wenn da nicht einmal pro Jahr das Problem mit dem Anlagespiegel als Teil der E-Bilanz wäre. Da muss ich immer wieder von Neuem grübeln, wie ich da die Zahlen eintragen muss, damit es keine Fehlermeldung gibt. Und bis zum nächsten Jahr habe ich es dann wieder vergessen.
Und jedes Mal frage ich mich dann, ob ich nicht die Möglichkeit nutzen soll, von der Bilanzierung wegzugehen. Denn diese Möglichkeit habe ich, weil das Finanzamt vor einigen Jahren endlich begriffen hat, dass ich kein gewerblicher Filmproduzent, sondern ein freiberuflicher Filmemacher bin, und somit selbständiger Künstler. Damit war ich raus aus der Gewersteuer, und raus aus der IHK. Und als Freiberufler bin ich nicht bilanzierungspflichtig. Ich könnte also mit Beginn des nächsten Jahres auf EÜR wechseln.
Allerdings kenne ich mich damit nicht aus. Wird das denn dadurch für mich wirklich einfacher? Vorteil der Bilanz ist ja, dass ich Fehler sofort bemerke. Wie bucht man denn bei EÜR? Vollzieht man da auch alle Kontobewegungen nach, oder greift man sich da nur die betrieblich veranlassten Geldbewegungen raus? So ein Abgleich mit dem tatsächlichen Kontostand ist ja an sich ganz gut. Ich zahle derzeit viel mehr mit Karte als sonst, dadurch habe ich aber auch viel längere Kontoauszüge und viel mehr zu buchen.
Und wie verhält es sich mit offenen Posten am Jahresende? Die sind ja dann schon versteuert, aber in der EÜR würden sie erneut auftauchen, wenn die Zahlung erfolgt. Ist es unter dem Strich besser, bei der Bilanz zu bleiben, und sich einmal pro Jahr ein paar Stunden zu ärgern, wenn ansonsten alles klappt?
Matthias