ich hätte eine Frage zu dem §269Satz2 HGB,
anzunehmen, dass im Jahr 2006 wurden die Aufwendungen für Ingangssetzung in der Höhe von 30.000 als Bilanzierungshilfe aktiviert und der Jahresüberschuss beträgt zusammen mit den aktivierten Aufwendungen 50.000 Euro.Wie viel kann man denn in diesem Jahr, als Gewinn ausschütten?
Und wie viel kann es im nächsten Jahr ausgeschüttet werden, wenn der JÜ von 2007 15.000 Euro beträgt:
a)bei der Mindestabschreibung nach §282 HGB
b)es wird in voller Höhe abgeschrieben.