Ausschüttungen

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[ geschlossen ] Ausschüttungen
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu dem §269Satz2 HGB,
anzunehmen, dass im Jahr 2006 wurden die Aufwendungen für Ingangssetzung in der Höhe von 30.000 als Bilanzierungshilfe aktiviert und der Jahresüberschuss beträgt zusammen mit den aktivierten Aufwendungen 50.000 Euro.Wie viel kann man denn in diesem Jahr, als Gewinn ausschütten?
Und wie viel kann es im nächsten Jahr ausgeschüttet werden, wenn der JÜ von 2007 15.000 Euro beträgt:
a)bei der Mindestabschreibung nach §282 HGB
b)es wird in voller Höhe abgeschrieben.
Hi,

der auszuschüttende Betrag hängt von deinen Rücklagen etc. ab. Nach der Ausschüttung müssen Gewinnrücklagen + Gewinnvortrag - Verlustvortrag größer sein als die Position Aufwendungen für Ingangsetzung. Ansonsten darf nicht ausgeschüttet werden.

Zum § 282 HGB:

wenn 30.000€ aktiviert wurden müssen im nächsten 7.500€ abgeschrieben werden. Darausfolgt im Folgejahr müssen die Gewinnrücklagen + Gewinnvortrag - Verlustvortrag größer als die Position Aufw. für Ingangsetzung sein.

Als Beispielrechnung:

X = Gewinnrücklagen + Gewinnvortrag - Verlustvortrag

Es darf ausgeschüttet werden, wenn:

1. Jahr :  X >= 30.000,- €
2. Jahr :  X >= 22.500,- €
...

Wenn X diese Kriterium nicht erfüllt, darf nicht ausgeschüttet werden.

Gruß Bookman
Hi, danke für deine schnelle Antwort.
Aber wenn ich die 30.000 im 2. Jahr ganz abschreibe (nicht nur den Mindestabschriebung), wie viel kann ich dann Ausschütten?
Und sind denn die 30.000 aus dem 1. Jahr die Gewinnrücklagen?
Ich habe echt Probleme mit dem §269,
denn wenn im 1. Jahr ein Verlust gäbe, wurde ich das mit den Aktivierten Aufwendungen verrechnen (z.B 30.000-10.000), dann aktivierte Aufwendungen wären nur 20.000, nächstes Jahr die Abschreibungen z.B 5.000, es bleiben dann nur 15.000 und wenn ich ein Gewinn von 25.000 hätte, würde ich dann 10.000 ausschütten dürfen... (Also wenn ich die beide "Aufgaben" vergleiche (nicht die a) und b), sonder meine 2. Annahme), mit den Verlusten im 1. Jahr aus der "Aufgabe 2", könnte ich schneller die Gewinne Ausschütten, als wenn ich keine Verluste im Jahr 1 aus 1. Aufgabe gemacht hätte... Ist das denn richtig?
(denn das ist für mich unlogisch, schneller Gewinne auszuschütten, obwohl ich mehr Verlusten habe)...

Danke dir noch mal!
lg
Hi,

wenn du im ersten Jahr 30.000,- € aktivierst und du keine Gewinnrücklagen, Gewinn- / Verlustvorträge hast, ist eine Abschreibung nicht möglich.

Wenn noch Buchungen möglich sind, dann können von den 50.000 € Jahresüberschuss 30.000 € in den Gewinnvortrag gebucht werden. Dann könnte man 20.000,- € ausschütten.

Wenn du im 2. Jahr vollständig abschreibst, dann ist dein Bilanzposten Aufwendung für Ingangsetzung Null. Dadurch kann der Gewinn vollständig ausgeschüttet werden.

Du kannst dann also 15.000,- € im Jahr 07 ausschütten. Wenn die 30.000,- € Gewinnvortrag mit den 30.000,- Abschreibungen verrechnet wurden, ansonsten müssen entsprechende Gegenrechnungen noch vorgenommen werden.

Gruß Bookman
Hi,
In welchem § steht, dass ich keine Abschreibungen im 1. Jahr machen kann, wenn ich im ersten Jahr 30.000,- € aktiviere und keine Gewinnrücklagen, Gewinn- / Verlustvorträge habe?

Danke!
LG
Hi,

sorry mein erster Satz ist falsch, habe mich verschrieben meinte Ausschüttungen statt Abschreibungen.

Also korrigiert lautet der Satz:

wenn du im ersten Jahr 30.000,- € aktivierst und du keine Gewinnrücklagen, Gewinn- / Verlustvorträge hast, ist eine Ausschüttung nicht möglich.

Gruß Bookman
Danke!
Frohe Weihnachten!
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