mir ist nicht ganz klar, was Sachaufwendungen sind. Die Definition, die ich gefunden habe, sagt, dass das alle Aufwendungen außer Personalaufwand sind.
Gehören dazu auch Software-Lizenzen?
Danke
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01.10.2020 17:09:02
Hallo zusammen,
mir ist nicht ganz klar, was Sachaufwendungen sind. Die Definition, die ich gefunden habe, sagt, dass das alle Aufwendungen außer Personalaufwand sind. Gehören dazu auch Software-Lizenzen? Danke |
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06.10.2020 11:30:10
Hallo marned,
wenn du irgendwas suchst, musst du wissen, wo was zu finden ist. Ich nutze immer den Haufe verlag, den auch die Steuerberater verwenden. Stichwort Software-Lizenzen eingeben und schon hast du alle Info´s die du brauchst. Nutzte auch die Quellen ausserhalb der Definition der Lernbücher. Fast alles was ein Betrieb geschäftlich kauft und geschäftlich benützt wird, sind betriebliche Aufwendungen und gehören in die Kontenklasse 4 bzw, 6. Man muss natürlich die GWG-Grenzen beachten. Wahrscheinlich unterscheidet die Definition deines Buches zwischen Sachaufwendungen (gemeint sind Gegenstände die man herstellen und anfassen kann, also normale Wirtschaftsgüter) und immaterielle Wirtschaftsgüter. Schau dir mal einen Kontenplan an SKR 03 oder SKR04. am besten von DATEV, dann findest du die betrieblichen Aufwendungen und was alles dazu gehört. Die Software.Lizenzen gehören zu den immateriellen Wirtschaftsgütern und werden aktiviert d.h. sie tauchen in der Bilanz als Anlagevermögen auf und werden auch abgeschrieben. LG |
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09.10.2020 13:19:26
Software, die für Deinen Betrieb entwickelt wurde, ist ein immatrielles Wirtschaftsgut. Jede andere Software für 1,- bis 100.000,- EUR und mehr pro Jahr oder einmalig, sind entweder Sofortkosten z.B. im Bereich Büro oder abzuschreiben im Anlagebereich z.B. BGA. Letztlich wäre es für die Aktiva egal, ob Du eine Software schon als immatrielles WG ansetzt, aber je weiter oben in den Aktiva, desto schwieriger liquidierbar. Software als nahezu unverkäuflich in seine Bilanz zu schreiben, würde ich lassen. |
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