geringwertige Bewirtung auf Reise

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geringwertige Bewirtung auf Reise, Aufmerksamkeit, Bewirtung, Verpflegungspauschale-Abzug
Moin allerseits.
Wenn ein Mitarbeiter auf einer Reise (über 8h Deutschland) einen Geschäftspartner für z.B. 10 € zum Morgenkaffee, 10€ zum Lunch, und  8€ zum Kaffee einlädt, was ist das? Eine Bewirtung oder eine Aufmerksamkeit? Und auch wichtig: was ziehe ich dem Mitarbeiter dann von der geseztlichen Verpflegungspauschale Deutschland iHv 12€ ab? 9,60€ für den Lunch oder 4,80€ für das Frühstück? Oder 50% der Rechnung als Eigenverpflegungsanteil? (maximal geht der Betrag ja auf Null runter).
Please help!
Hi,

das sind die Bewirtungskosten, die zu 70% abzugsfähig sind. Gemessen an den Eigenverpflegungsanteil werden dann die VMA bei dem MA gekürzt.
Hallo Macaslaut

BW 70% sehe ich auch so. Aber wenn der Lunch für 2 Personen 10€ beträgt, macht es doch keinen Sinn 9,60€ VMA Kürzung durchzuführen.
Oder wie meinst Du das? Zumindest gibst Du nur die Standard-Theorie wieder, nimmst aber gar nicht Bezug auf den eigentlichen Kern der Frage.
Zitat
Aber wenn der Lunch für 2 Personen 10€ beträgt, macht es doch keinen Sinn 9,60€ VMA Kürzung durchzuführen.
Oder wie meinst Du das? Zumindest gibst Du nur die Standard-Theorie wieder, nimmst aber gar nicht Bezug auf den eigentlichen Kern der Frage.

Hi,
was heisst, ob es einen Sinn mach oder nicht? Das sind die Aufwendungen für die Verpflegung des Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Da der AN auf den Reisen ist, werden die Verpflegungspauschle um 9,8 Euro pro mittagessen etc. gekürzt.  Es ergibt sich aus dem EstG. Das ist eigentlich auch die Antwort auf den Kern der Frage. Wie soll man sonst auf die Frage antworten? Nur mit Hilfe von Paragraphen.
OK, dann habe ich mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt und formuliere die Frage anders:
Wenn die Bewirtung nur 5€ beträgt, willst Du dann trozdem dem Mitarbeiter 9,60€ kürzen?
Sprich: Du kurzt dem Mitarbeiter mehr von der Verpflegungspauschale als er überhaupt für 2 Personen ausgegeben hat?
Bearbeitet: Naohiro - 22.02.2017 16:56:22
Hallo,

Zitat
Naohiro schreibt:
einen Geschäftspartner für z.B. 10 € zum Morgenkaffee, 10€ zum Lunch, und 8€ zum Kaffee einlädt, was ist das?

Bewirtungskosten (RW-portal: Bewirtungskosten richtig buchen)

Wobei ich persönlich hier den Kaffee auf Aufmerksamkeiten buchen würde, da es eher als Freundlichkeit des Geschäftspartners zu sehen ist. Nur der Lunch, kommt drauf an, was sie gegessen haben, würde in Bewirtungskosten fallen.

Zitat
Naohiro schreibt:
Wenn die Bewirtung nur 5€ beträgt, willst Du dann trozdem dem Mitarbeiter 9,60€ kürzen?

Das kann man so aus der ersten frage nicht rauslesen, dass es für beide zusammen der Betrag ausgegeben wurde  :denk:

Aber:
10 € Kaffee
10 € Lunch
 8 € Kaffee
---------------
28 € gesamt : 2 = 14 € p.P.
=====================

Warum aus diesem Grund dem MA nicht die 9,60 € kürzen?  :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Anni, danke für Dein Feedback.

Zu Deiner Anmerkung, dass man das nicht raus lesen kann: da es sich um eine Bewirtung handelt, war es für mich klar, dass einer für die gesamte Bewirtungsrechnung auslegt. Eine andrere Praxis ist mir zumindest nicht bekannt (auch wenn Sie vielleicht theoretisch möglich wäre).

Liege ich richtig bei der Annahme, dass Du bei der oben beschriebenen Berechnung einfach selber versuchst einen Lösungsvorschlag zu erstellen? Oder hast Du dafür tatsächlich Hintegrundwissen, dass dieses einen möglich Anwendung ist?

Ohne eine Grundlage dafür zu haben würde ich das nicht zusammen fassen und 9,60€ abziehen. Eher würde ich die 14€ (also 50%) pauschal abziehen, so dass wir dann bei einer VP von 12€ bei Null VMA für den MA liegen.
Guten Morgen Naohiro,

rechtlich gesehen sieht es so aus, dass für gestelltes Frühstück um 20 % von 24 Euro (4,80) gekürzt wird und das Mittags- oder Abendessen um 40 % von 24 Euro (9,60) verringert wird.

Nach Rücksprache (aus eigenem Anlass vor einiger Zeit) mit unserem StB hat er gesagt, dass der Mitarbeiter die Kürzung von 4,80 Euro f. Frühst. und 9,60 Euro f. Mittag- oder Abendessen gekürzt werden muss!
Sollte sich daraus ein Minus-Betrag ergeben, so ist dieser natürlich nicht vom MA zu erstatten!

Erstattung Verpflegungsmehraufwand

Das Frühstück wurde in deiner Berechnung und Aufführung bis jetzt noch nicht berücksichtigt. Hat das einen bestimmten Grund?  :denk:

Denn dann wäre es wohl doch sinnvoll, dies als Aufmerksamkeit anstatt der Bewirtung zu buchen, das Frühstück versteht sich. Ich spreche nicht vom Mittagessen!

VG,
Anni
Bearbeitet: anni2012 - 24.02.2017 08:28:53
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Danke.
Leider bin ich dadurch auch nicht schlauer geworden.
Das mit den Kürzungen bei Frühstück, Lunch, Dinner kenne ich natürlich.
Ob es aber eine Besonderheit bei der Betrachtung von geringfügigen Bewirtungen gibt, die unterhalb dieser Pauchalen liegt, scheint dann doch niemand zu wissen - bzw. es gibt vielleicht auch gar keine.

Wegen Deiner Frage zum Frühstück: ich habe das weggelassen und nur den Fall Lunch genommen, weil es inhaltlich das gleich ist (ob das mti 4,80 oder 9,60 gekürzt wird, ist für meine Fragestellung zweitrangig)

Aufmerksamkeiten sind aus meiner Sicht immer dann zu buchen, wenn das Ereignis in den Geschäftsräumen statt findet, nicht aber auf Reisen.
Guten Morgen Naohiro,

dann wäre es wohl gut, wenn du etwas genauer werden würdest, in deiner Fragestellung ;)

VG,
Anni
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