GuV - COGS bei Services

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GuV - COGS bei Services
Moin, ich habe leider wirklich wenig Ahnung und wenig zu tun mit dem ganzen Thema.
Nun muss ich einen Business Plan für eine Tennisakademie schreiben, welcher natürlich auch eine finanzielle Analyse beinhaltet.
Ich habe eine Aufstellung des initialen Investments (8 Mio. €), der Finanzierungsquellen (20 % EK, 65 % Darlehen, 15 % Fördermittel), eine Einkommensprognose sowie eine Ausgabenprognose.

Ich verstehe allerdings nicht, wie ich bei einem Service (Tennistraining anbieten) die COGS berechnen soll. Bei meiner Akademie sind die Trainer festangestellt, die Betriebskosten sind quasi immer gleich (Halle muss dauerhaft auf Temperatur gehalten werden, Plätze müssen immer bewässert werden etc.). Es sind also quasi alles Fixkosten (so wie das verstehe...).

Auch beim Thema Abschreibungen und Zinsen bin ich mittlerweile etwas durcheinander. Ich habe irgendwo gelesen, dass ich diese auch in meine Kostenaufstellung mit aufnehmen kann, und dann mit diesem Ergebnis weiter rechne. Aber das wirkt irgendwie auch nicht ganz richtig.

Ich will das ganze nicht zu sehr verkomplizieren, da dies nur ein kleiner Teil der gesamten Arbeit ist, allerdings sollte es schon stimmen. Verlangt wird ganz einfach die Aufstellung von: einem initialen Investment, den Finanzierungsquellen, einer Einkommensprognose, einer Ausgabenprognose und einer GuV, durch die man dann eine Aussage über die Zahlungsfähigkeit und Rentabilität des geplanten Unternehmens treffen kann.

Im Internet gibt es eher zu viele Informationen, weshalb ich mittlerweile etwas verwirrt bin.
Über eine Klarstellung wäre ich sehr dankbar!
Ich verstehe nicht so ganz das Problem. Geschäftsfeld ist das Betreiben einer Tennisanlage und dazu bedarf es neben der Anlage selbst auch noch Personal und Betriebskosten. Ich gehe davon aus, dass ihr ohne Personal und Betriebskosten eure Leistungen nicht anbieten könnt. Also kannst du das doch umrechnen auf Nutzungstage, Stunden und Stunden pro Spielplatz etc. Das ist doch ganz normaler Dreisatz ?

Im Übrigen wäre es bei der Investmenthöhe von 8 Mio EUR doch vielleicht sinnvoll, mal einen Steuerberater oder WIrtschaftsprüfer in die Sache einzubeziehen, damit das Hand und Fuss hat. Denkst du nicht ?
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