Hallo zusammen,
ich habe einmal eine Frage zu der Verbuchung meiner Kleinunternehmer Umsätze.
Ich veräußere schon länger auf einer größeren Onlineplattform hauptsächlich gebrauchte
Gegenstände. Nun kommt es immer wieder einmal vor, dass ich Artikel Retoure erhalte.
Hier bin ich mir sehr sicher, dass ich diese wieder gegen den Umsatz also umsatzmindernd
buchen kann.
Nun habe ich den Fall, das ein Gegenstand der ca. 500 € gekostet hat - beim Empfänger
defekt angekommen ist und ich den Schaden tragen muss. Das ist also keine klassische
Retoure sondern ein Schaden, der Artikel kann auch nicht wieder neu verkauft werden.
Kann mir jemand helfen, wie hier die Gesetzeslage ist bei einem Schaden? Darf ich den
Schaden auch Umsatzmindernd gegen den Umsatz buchen?
Die Beurteilung ist für mich sehr wichtig da ich immer sehr darauf achte meine nun gültige
Kleinunternehmer Umsatzgrenze von € 22.000 nicht zu überschreiten. Ich möchte es nicht
riskieren etwas umsatzmindernd zu buchen und später bei einer evtl. Prüfung wird das als nicht
umsatzmindernd festgesetzt - dann hätte ich meine Umsatzgrenze überschritten und werde
anders eingestuft.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, würde mich freuen falls hierzu jmd. etwas weiß.
Viele Grüße
ich habe einmal eine Frage zu der Verbuchung meiner Kleinunternehmer Umsätze.
Ich veräußere schon länger auf einer größeren Onlineplattform hauptsächlich gebrauchte
Gegenstände. Nun kommt es immer wieder einmal vor, dass ich Artikel Retoure erhalte.
Hier bin ich mir sehr sicher, dass ich diese wieder gegen den Umsatz also umsatzmindernd
buchen kann.
Nun habe ich den Fall, das ein Gegenstand der ca. 500 € gekostet hat - beim Empfänger
defekt angekommen ist und ich den Schaden tragen muss. Das ist also keine klassische
Retoure sondern ein Schaden, der Artikel kann auch nicht wieder neu verkauft werden.
Kann mir jemand helfen, wie hier die Gesetzeslage ist bei einem Schaden? Darf ich den
Schaden auch Umsatzmindernd gegen den Umsatz buchen?
Die Beurteilung ist für mich sehr wichtig da ich immer sehr darauf achte meine nun gültige
Kleinunternehmer Umsatzgrenze von € 22.000 nicht zu überschreiten. Ich möchte es nicht
riskieren etwas umsatzmindernd zu buchen und später bei einer evtl. Prüfung wird das als nicht
umsatzmindernd festgesetzt - dann hätte ich meine Umsatzgrenze überschritten und werde
anders eingestuft.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, würde mich freuen falls hierzu jmd. etwas weiß.
Viele Grüße