mal eine etwas vielleicht doofe Frage... hab mir darüber noch nie wirklich Gedanken gemacht - bis jetzt (dem Controller sei Dank )... und nun bin ich auf der Suche nach ein paar Argumenten:
Folgendes (Annahme: Verwendung GKV):
wie wir alle wissen, gibt es ja verschiedene Kontenpläne
Diese sind auch immer schön aufgebaut und irgendwie unterteilt (z.B. im Aufwandsbereich grob gesagt in Materialkosten und Gemeinkosten)
Nehmen wir ein Beispiel "Gewährleistung"... da gibt's auch das Konto "Gewährlstg.aufwand" dazu.... das wäre dann bei den Gemeinkosten (§275 (2) Nr. 8 HGB) angesiedelt.
Theoretisch kann ich aber auch bei einer entsprechenden Gewährleistungs-Rechnung von "Fremdlstg" (§275 (2) Nr. 5b HGB) ausgehen.... dann würde das Ganze im Materialbereich ausgewiesen werden...
So, und da komm ich jetzt zur eigentlichen Frage...
wo steht denn, wo ich was auszuweisen habe?
natürlich verpflichten mich die Bilanzierungsgrundsätze zu einer gewissen Kontinuität was den Ausweis betrifft - aber mit einer gewissen Begründung für den Prüfer kann das auch einmalig geändert werden...
Aussagekraft des Kontos ist ebenfalls überschaubar (zumindest in einem Konzern - da kann vieles nur mit Hilfe des Controllings in tatsächlicher Höhe ausgewertet werden)
Vll. könnt ihr mir ja kurz noch ein paar Ideen oder Denkanstöße liefern...
Danke und einen schönen Tag!
Die drei ?