mein Mandant ist Land- und Forstwirt. In der Umsatzsteuer unterliegt er dem § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG.
Der Mandant hat zu uns gewechselt, die Daten aus den Vorjahren liegen uns nur in gedruckter Form vor, da der ehemalige Steuerberater ein komplett anderes System genutzt hat als wir.
Soweit haben wir alle Besonderheiten im Griff, bis auf eines: dem Pfandkonto nach 10.1 Abs UStAE.
Bucht hier einer ein solches Pfandkonto und kann mir helfen?
Ausgangssituation: Grundsätzlich hat mein Landwirt keine Zahllast. Das Pfand allerdings unterliegt lt. BMF der Regelbesteuerung. Hier muss der Regelstauersatz von 19% angewandt werden. Ab August 2017 wurde der Antrag vom Finanzamt genehmigt, dass die Vereinfachungsregel nach 24.2 Abs 6 angewandt werden darf. Seit diesem Monat wird das Pfand auch mit 10,7% berechnet und es wird keine Zahllast mehr ermittelt. Vorher wurde ein Pfandkonto nach 10.1. Abs. 8 geführt, welches ich nun auflösen muss.
Problem wie folgt:
Auf einem Aufwandkonto wurden die berechneten und die zurück erstatteten Pfandbeträge an den Abnehmer gebucht. Zudem wurden hier die eigenen Pfandeinkäufe (z. B. von Europool, Container) gebucht. Am Jahresende wird aus dem Saldo die fällige Umsatzsteuer ermittelt und umgebucht - auf ein Ertragskonto "Mehrwertsteuer". Sprich sie wird nicht abgeführt. In der Jahreserklärung wurde dieser Betrag auch nicht angegeben.
Meine Frage ist nun:
1. Wie wird ein Pfandkonto richtig geführt, was darf ich alles dorthin buchen?
2. Warum wird die Umsatzsteuer nicht abgeführt und stattdessen als Ertrag gebucht? Und wie löse ich dieses Konto zum 31.12.2017 auf? Den Saldo zu ermitteln und die darauf anfallende Umsatzsteuer auszurechnen ist hier nicht das Problem. Die Frage ist was mache ich mit dem Umsatzsteuerbetrag? Warum ist hier die Umsatzsteuer nicht fällig?
Im 10.1. Abs. 8 Nr. 2 steht geschrieben "Einen sich möglicherweise zum Jahresende ergebenden Pfandbetragssaldo zugunsten des Abnehmers hat in diesem Fall weder der Lieferer noch der Abnehmer zu ermitteln und zu versteuern". Ich habe hier aber keinen Pfandbetragssaldo zugunsten des Abnehmers. Im Vorjahr als es vom ehemaligen Steuerberater gebucht wurde war dem auch nicht so.
Also liegt es vielleicht daran, dass es an meinem umsatzsteuerlichen Exoten liegt? Nur wie genau lautet die gesetzliche Grundlage?
Vielen Dank.
Tutmonison