bevor ich grob Mitte dieses Jahres auf eine Buchhaltungssoftware umgestiegen bin, habe ich meine Rechnungen "per Hand" in Word geschrieben und anschließend mit einer Archivierungssoftware archiviert.
Nun ist mir bei einer Kontrolle meinerseits ein Fehler bei einigen Rechnungen aufgefallen.
Ein Beispiel:
Der Rechnungsbetrag (brutto) war 18,75 EUR.
Am Ende meiner Rechnung stand
Gesamtbetrag 18,75 EUR
Im Gesamtbetrag enthalten sind:
..... Nettobetrag: 15,75 EUR
..... Umsatzsteuer 19,00% auf 18,75€ ([COLOR=#FF0000]Fehler! hier müsste 15,75 EUR stehen[/COLOR]) : 2,99 EUR
Ich versuche nun erstmal fest zu stellen ob eine Rechnungskorrektur nötig ist.
Laut Recherche heißt es:
Zitat |
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Handelt es sich bei den Fehlern in der Rechnung lediglich um Tippfehler oder Ungenauigkeiten, bspw. im Namen oder der Anschrift des Leistungsempfängers, ist es nicht notwendig die Rechnung zu berichtigen. Solange die Pflichtangaben eindeutig identifiziert werden können und die Ungenauigkeiten nicht sinnentstellend sind, führen diese auch nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Wurde jedoch eine falsche Pflichtangabe gemacht, ist die Rechnung nicht korrekt und der Leistungsempfänger verliert die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. |
Meiner Ansicht nach ist ja eine Pflichtangabe nicht korrekt und ich müsste eine Korrekturrechnung schreiben - oder wie seht ihr das?
Falls ich Korrekturrechnungen schreiben muss:
Meine Problemfälle betreffen einige Geschäftskunden (vorsteuerabzugsberechtigt) und mehrere Privatpersonen.
Muss / sollte ich an die Privatpersonen eine korrigierte Rechnung ausstellen? Vorsteuerabzugsberechtigt sind sie ja nicht.
Bei den Geschäftskunden ist es mir klar.
Vielen Dank im Voraus
Carlos