ich schreibe gerade meine Masterarbeit ueber Hedge Accounting nach dem neuen IFRS 9 und habe eine Frage an euch Experten.
Es geht generell um die Auflösung der Eigenkapitalrücklage im Rahmen eines Cash Flow Hedges nach der Buchtwertanpassungsmethode. In den Basis for Conclusions steht folgender Sachverhalt:
The other view was that basis adjustments allowed identical assets for which theacquisitions are subject to the same risk to be measured so that they had thesame initial carrying amount. For example, Entity A and Entity B want topurchase the same asset from a supplier that has a different functional currency.Entity A is able to secure the purchase contract denominated in its functionalcurrency. Conversely, while Entity B also wants to fix the purchase price in itsfunctional currency, it has to accept a purchase contract denominated in thefunctional currency of the supplier (ie a foreign currency) and is thereforeexposed to the variability in cash flows arising from movements in the exchangerate. Hence, Entity B hedges its exposure to foreign currency risk using acurrency forward contract which, in effect, fixes the price of the purchase in itsfunctional currency. When taking into account the currency forward contract,Entity B has, in effect, the same foreign currency risk exposure as Entity A. Fromthis viewpoint, basis adjustments would enhance comparability.
Wenn ich das richtig verstehe, übt Unternehmen A bspw. ein Forward aus über den geplanten Warenkauf im Rahmen eines Fair Value Hedges aus, weil meiner Meinung nach der Warenkauf vertraglich fixiert ist. Dieser Kauf wird in seiner Heimatwährung ausgeübt.
Unternehmen B übt den identischen Warenkauf aus, müsste also eigentlich auch ein Forward abschließen mit der einzigen Ausnahme, dass er eine andere Währung akzeptieren muss. Um das Währungsrisiko abzusichern, schließt er zusätzlich noch ein Devisenterminkontrakt im Rahmen eines Cash Flow Hedges ab. Der geplante Warenkauf und der Forward zum Warenkauf stellt somit das Grundgeschäft dar (aggregierte Risikoposition) und das Absicherungsinstrument das Devisentermingeschäft. Verstehe ich es richtig, wenn man den Sachverhalt jetzt bilanzieren möchte, die Wertänderungen des Absicherungsinstrumentes aus der Eigenkapitalrücklage mit den Anschaffungskosten der Waren verrechnet werden, sodass die Waren bei Unternehmen B ebenfalls den gleichen Buchwert haben wie bei Unternehmen A?
Oder wie versteht ihr allgemein diesen ganzen Sachverhalt?