ich hoffe hier ein wenig Licht ins Dunkle zu kriegen...
Folgender Fall:
AN wird fristlos zum 28.10.2017 gekündigt. AN erhebt Kündigungsschutzklage.
Bei der Güteverhandlung am 24.01.2018 werden folgende Vereinbarungen getroffen:
*AG ersetzt fristlose gegen ordentliche Kündigung zum 30.11.2017
*AG leistet Abfindung i.H.v 1250,00 brutto
*AG leistet Gehaltszahlungen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung (=Zahlung Novembergehalt2017 i.H.v 3300 brutto)
So nun zu den Abrechnungen...
Die Abfindung wurde also im Februar 2018 "behandelt" alles rückwirkend per Korrektur OKTOBERAbrechnungen, WEIL man "übersehen" hat, dass man auch noch ein Novembergehalt auszahlen soll- das wurde also erstmal links liegen gelassen. Nun wurde zig mal hin und hergebucht, weil man ja unbedingt die SV Abgaben noch ins alte Jahr quetschen musste (März Regelung).
Ende der Abfindungsgeschichte: Ende Februar 2018 wurden 876,53 € netto (1250,00 brutto) an den AN ausbezahlt. (man merke sich: alles über Rückrechnungen im Oktober17 und Abrechnung im Februar2018) Auszahlungsbetrag laut Februar Abrechnung: 876,53 € -> Kontoeingang AN 876,53 €
Nun zum sog. Novembergehalt ( das wurde ja vergessen) - dies wurde also im März 2018 "behandelt" auch hier wieder über den OKTOBER2017 per RÜckrechnungen (hier wusste man dann ja bereits dass das offizielle "Ende" der November ist)
Das ganze hat man dann noch 2 mal korrigiert, weil man festgestellt hat, dass man das ganze ja in den LETZTEN Abrechnungsmonat der Beschäftigung ziehen muss...Also wird im März wieder in der OKTOBERAbrechnung korrigiert wie wild und die Abfindung und das Gehalt werden in den NOVEMBER17 "gezogen"
In der Novemberabrechnung werden folglich das Gehalt und die Abfindung wieder aufgegriffen. Auszahlungsbetrag ist hier folglich 0,00€ (Steuerjahr 2017 ist im März 2018 ja bereits abgeschlossen)
In der Abrechnung vom März stehen also nur RückRechnungs-Posten und am Ende ein Auszahlungsbetrag von 2.473,41 €.
RR-Steuerbrutto aus 11/2017 4550,00 (Abfindung und Gehalt)
RR-Differenz aus 10.2017 -1217,99
RR-Differenz aus 11.2017 3864,42
----------------------------------------------------------------------------------
St.Brutto Lohnsteuer SoliZ
4550,00 518,00 28,49
ges. Abzüge Nettoverdienst so. Be/Abzüge Auszahlung
546,49 -546,49 3019,90 2473,41
Das hier ist die sog. Novemberabrechnung:
Abrechnung:
Gehalt 3300,00
Abfindung SP 1250,00
RR Differenz Steuerbrutto
Berechnung in 03.2018 4550,00
RR Differenz
Auszahlung in 03.2018 - 3864,42
----------------------------------------------------------------
KV/PV/RV/AV brutto KV RV AV PV
3300,00 277,20 308,55 49,50 50,33
Gesamtbrutto gesetzl. Abzüge Nettoverdienst so. Be/Abzüge Auszahlung
4550,00 685,58 3864,42 -3864,42 0,00
Ende vom Lied des "November"Gehaltes:
Das sind 3300,00 brutto und laut Auszahlung März wären dies netto per Überweisung 2473,41
Tatsächlicher Überweisungsbetrag: 666,98 € (die Summe wird nirgendwo behandelt oder aufgeschlüsselt)
Das skurrile daran: wenn man den Auszahlungsbetrag von März nimmt (2473,41) und davon den ÜBERWEISUNGSBETRAG März (666,98)abzieht, kommt man EXAKT auf den Auszahlungs & Überweisungsbetrag aus OKTOBER2017 nämlich 1806,43 €
Der Oktober hat aber nach allen Rückrechnungen und nach allem Blödsinn, der da hin und herverbucht wurde effektiv NICHTS mit der Abfindung oder der Novembergehaltszahlung zu tun, denn der wurde ja wieder "Freigebucht", nachdem man den ganzen Schmarrn ja dann in den November gezogen hat .
Nun zu dem was ich verstehe:
* SV Beiträge dürfen nach März Regelung im VJ abgezogen werden. Ist ok.
* Dass Lohnsteuerklasse 6 angewandt wird verstehe ich auch. AG ist arbeitslos und "Hauptarbeitgeber" (hat somit Lstkl 4 und 2 Kinder)
* Ich verstehe auch, dass bei LstKL 6 immens hohe Beträge abgeführt werden theoretisch praktisch allerdings sind die Abzüge laut den Abrechungen für die relevanten Beträge aber überschaubar (Steuer und Sozialabgaben für 4550,00 = 1605,54 € die muss man sich aus den ganzen Abrechnungen und Korrekturen zusammensuchen)
* Steuern für die 4550,00 werden in 2018 abgeführt, Soz.Abgaben eben im VJ
Was ich nicht verstehe:
* Auszahlung März (ist ja eigt ein Novembergehalt) ist 2473,41 wieso wird das gekürzt? Und wieso steht das nirgends? Wieso ist der "kürzungsbetrag" exakt der Auszahlungs und Überweisungsbetrag aus OKTOBER2017???
Erklärung AG:
Durch das hin und herbuchen entstehen Abzüge, die ich so nicht sehe als Laie.
Lohnsteuerklasse 6 bedeutet immens viel Abzüge, da bleibt nicht mehr viel (Brutto Netto Rechner im Internet sagen da was anderes bei 4550,00 -> tut weh, aber weniger weh als das was "verschollen" ist)
Warum Sie jetzt genau den Auszahlungsbetrag aus OKTOBER abgezogen hat vom Auszahkungsbetrag März kann Sie so jetzt auch nicht sagen.
Blickt hier IRGENDJEMAND durch?
Verschwindet Geld in Lohnkonten durch hin und herbuchen?
Ich hab heute noch meinen Lehrer im Ohr der mich anschreit und sagt: KONTEN SIND NACH Abschluss immer im Gleichgewicht!
Was habe ich übersehen? Kann man einen Auszahlungsbetrag einfach kürzen ohne Erläuterung?
Ich wäre den Profis hier soo dankbar für den entscheidenen Wink!
Und falls ich Recht habe und dem AN dadurch viel Geld fehlt: Wie erklärt man das einem Dinosaurier, der sich nichts erzählen lässt?
Kurze Zusammenfassung in Zahlen:
Gesamtbrutto: 4550,00
-Steuern laut Abrechnungen: 919,96
-Soz. Abgaben laut Abrechnungen: 685,58
= Auszahlungsbetrag nach Lohnabrechnung 3349,94
- Tatsächlicher Überweisungsbetrag 1543,51
----------------------------------------------------------------------------------------
Differenz: 1806,43 (<- EXAKT der Überweisungsbetrag aus OKTOBER2017)