AK Nebenkosten? Aktivieren oder Aufwand? Wie verteilen?

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AK Nebenkosten? Aktivieren oder Aufwand? Wie verteilen?, AK Nebenkosten? Aktivieren oder Aufwand? Wie verteilen?
Hallo zusammen  ,

eine Sache zerbricht mir den Kopf. Vielleicht könnt Ihr mit Euren Überlegungen und aus der Praxiserfahrung mir helfen? Es wäre sehr schön, wenn Ihr Eure Meinung mit den Gesetzen, Richtlinien oder BFH Urteilen, bzw. Verweisen untermauern würdet. Ich meine die Antworten rein intuitiv selbst zu wissen, aber an der Argumentation hapert es noch.

Sachverhalt 1:

a) Kauf 1 VG, + Transport- und/oder Montagekosten.
kein Problem, das sind die AK Nebenkosten, direkt zuordenbar, somit mit dem Anlagegut aktivierungspflichtig.

b) Kauf mehr als 1 VG, + Transport- und/oder Montagekosten (diese in einer Summe).

Frage: muß man unbedingt die Kosten gerecht auf die ANL-Güter verteilen, oder darf man direkt in die Kosten buchen?

Im konkreten Fall haben wir eine Rechnung bekommen über ca 140 ANL Güter: z. Bs. Stühle (GWG - AFA 5 Jahre), Schränke (BüMöbel - 13 Jahre), Diverses, wie Schienen (Aufwand) und viele andere Artikel.
Wenn die Pflicht der Verteilung besteht, wie soll ich das machen? Tatsächlich auf 140 Artikel verteilen?? Insbesondere bei den Montagekosten ist die gerechte Verteilung nicht möglich, da manche Teile montiert werden, manche halt nicht. Montage und Lieferkosten betragen ca 8.000,00, also in den Aufwand zu buchen erscheint mir das schon sehr heikel. GOB sagt - Einzelbewertungsgrundsatz, also verteilen, aber - wenn das nicht möglich, was mache ich dann?

Gleich vorweg: Infos, welche Möbel montiert worden sind, werden nicht geliefert und es ist nicht möglich solche Infos zu bekommen.


Sachwverhalt B:

Es liegt eine Architekten Rechnung vor "Planungskosten Möblierung der Filiale".
Sind das AK Nebenkosten? (Ich denke ja).
Müssen die Kosten auf die Möbel verteilt werden? (ich denke - ja)
Wie soll ich die Kosten gerecht auf die Möbel verteilen? Das sind diese 140 Stück. Wenn ich verteilen muß - nach Wert oder Stückzahl? (keine der Methoden gewährleisten die gerechte Verteilung der Kosten....). Wenn ich diese Kosten dann doch verteilt habe, werden die verteilte Beträge echt lächerlich sein, unter 1,00 Euro pro ANL Gut. Darf man in solchem Fall sich auf dem Wirtschaflichkeitsgrundsatz berufen und dann den Betrag doch in die Kosten buchen?

Vielen lieben Dank im Voraus!!
Hallo Anemoi,

ich will dir hier mal antworten, aus meiner Sicht.
Ich denke da ähnlich wie du, weil ich es oft richtig und genau machen will.

Aber du musst dies bedingt auch etwas "lockerer" sehen, sonst kommst du meiner Meinung nach in "Teufels Küche"  ;) und verzettelst dich in Nichtigkeiten.

Im Handelsrecht nach dem HGB, gibt es es aus  nur relativ wenige konkrete Anweisungen, im Steuerrecht, sieht es da schon anders aus, hier gibt es Richtlinien und Hilfsrichtlinien und Urteile bis zum Abwinken und man kann immer etwas finden um sein Handeln zu begründen.

Im Handelsrecht, gibt es "nur" Kommentare usw. die aber erstmal, wenn man es streng nimmt nur "Blabla" sind und für dich rechtlich nicht bindend.

Aber weil man ja möglichst eine Einheitsbilanz haben will, oder zumindest nur wenig Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz beruft man sich hier aufs Steuerrecht.

Hast du schon mal im HGB etwas von GWGs und Sammelposten gelesen ? Nein  ;)  Ich auch noch nicht, also streng genommen, sind dies alles Verstöße gegen das HGB, wird aber geduldet.

Und in der Praxis einer Steuerkanzlei, sieht das dann so aus:
Ah 100.000 € Gewinn am JAhresende, sagt der Steuerberater und der Unternehmer (Baufirma)sagt, ist zuviel, ich will weniger.
Ok, sagt Steuerberater wie siehts aus mit Rohstoffen hab vom letzten JAhr noch 60.000 in der Bilanz. Unternehmer sagt ja ist weniger geworden,
Ok Stb sagt wieviel weniger, Unternehmer sagt, denke so die Hälfte,  buchen wir 30.000€ aus. (Aufwand)
So dann ist der Gewinn nur noch 70.000€, aber bitte den Rohstoffbestand im Hof dokumentieren, sagt Stb.
Und dann noch hier und da 2 kleinere Umbuchungen und schon ist der Gewinn nur noch 50.000€ Beide sind zufrieden ;-)

Diese Geschichte ist natürlich frei erfunden und vollkommen fiktiv.  :green:  Aber so ist die Praxis  ;)

Ok, nochmal zurück zum Anlagevermögen:
In meinem aktuellen Unternehmen (Chemie/Pharma) werden alle Anlagen selbst aus "tausenden" Teilen zusammengebaut. Da gibt es echt so viele Anlagenteile, das es einfach "unmöglich" ist, diese im Detail einzeln abzuschreiben/zu aktivieren. Wird werden natürlich für jedes Jahr von Wirtschaftsprüfern und dem Finanzamt kontrolliert(BP) und es für alle in Ordnung.
Hier wird dann alles gesammelt und dann zusammen aktiviert. Also bezogen auf dein Büro, es wird einfach 1 Anlagegut Büroausstattung und dann abgeschrieben über z.B. 12 Jahre.

In Bezug auf deine Anfrage, ja wenn der Architekt z.B. nur 140 Euro gekostet hat, dann würde ich es in den Aufwand buchen, oder zu irgendeinem VG dazu.
Bei den 8000 € schätze einfach und mach halt da 3000 und 4000 und 1000 dazu fertig :-)
Was ist denn schon gerecht Verteilen nach Betrag ? oder doch nach Gewicht ? oder nach Raumvolumen m³ ?  Du hast es ja selbst gesagt und wer hat wie lange an welchem Büromöbel geschraubt, um die Montagekosten gerecht zu verteilen ?  :o
z.B. bei Rohstoffen verteilen wir alle Frachtkosten nach Betrag. Ob gerecht oder nicht, aber es wird immer gleichbleibend gemacht.

Vielleicht hat dir meine Meinung dazu geholfen. Ich will auch immer alles meist ganz richtig machen, musste aber merken, das dies nur bedingt möglich ist,
gerade in großen Unternehmen.
Ich betreue unter anderem eine Niederlassung im Ausland und wenn dich eine Rechnung bekomme wo draufsteht 3 Ventile Edelstahl für 3000 € und der in der Niederlassung hat drauf geschrieben Reparatur, dann muss ich das ja auch glauben, teilweise weiß man ja als Buchhalter auch gar nichts mit den ganzen "Fachbegriffen" auf den Rechungen anzufangen.

Vielleicht, hat dir das ja geholfen ? Gern auch andere Meinungen dazu, wie seht Ihr das im "Alltag".

Wie gesagt, ich bin ja auch eher der genaue usw. habe aber auch ältere Kollegen die beruflich auch für ganze Unternehmen Finanzabteilungen und Controlling geleitet haben und das alles viel "lockerer" sehen als ich und damit auch "gut" gefahren sind. Ich denke hier war und ist es auch wichtig eine "goldene" Mitte zu finden.

schönen Gruß

MAik
Bearbeitet: sroko - 27.06.2015 14:18:29
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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