Hallo zusammen,
ein Unternehmen kauft im Zuge eines Asset-Deals das komplette Inventar einer insolventen Gesellschaft. Als Kaufpreis werden die Buchwerte vereinbart.
Im Inventar befinden sich auch einige abgeschriebene Vermögensgegenstände. Für diese wurde nichts bezahlt.
Ist es ausreichend wenn der Käufer nur die Anlagegüter mit Buchwert aktiviert oder muss er auch die Anlagegüter mit Buchwert Null in seinem Inventar aufnehmen?
Wenn er dazu verpflichtet ist, wo steht das? Im HGB bin ich leider nicht fündig geworden.
Vorab vielen Dank!
ein Unternehmen kauft im Zuge eines Asset-Deals das komplette Inventar einer insolventen Gesellschaft. Als Kaufpreis werden die Buchwerte vereinbart.
Im Inventar befinden sich auch einige abgeschriebene Vermögensgegenstände. Für diese wurde nichts bezahlt.
Ist es ausreichend wenn der Käufer nur die Anlagegüter mit Buchwert aktiviert oder muss er auch die Anlagegüter mit Buchwert Null in seinem Inventar aufnehmen?
Wenn er dazu verpflichtet ist, wo steht das? Im HGB bin ich leider nicht fündig geworden.
Vorab vielen Dank!