Kann ich meinen Beamtenkredit von der Steuer absetzen?
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Kann ich meinen Beamtenkredit von der Steuer absetzen?, Ich habe mit einem Kredit für Beamte mein Einfamilienhaus modernisiert. Jetzt frage ich mich, ob ich die Zinsen als Werbungskosten absetzen kann?
Ich würde mir wünschen, dass ich die Zinsen auf meinen Beamtenkredit steuerlich absetzen kann - das wäre ganz in meinem Sinne. Jetzt habe ich im Internet leider recht wiedersprüchliche Informationen bekommen.
Auf einem Portal für Beamtendarlehen steht zum Beispiel, dass Beamtenkredite und Ratenkredite nicht steuerlich absetzbar sind. Dort steht nur geschrieben, dass dies lediglich bei Beamtendarlehen möglich sein, wenn eine Lebensversicherung anhängig ist. Nur dann soll der monatliche Beitrag für die Lebensversicherung absetzbar sein. Jetzt frage ich mich, stimmt diese Information?
Denn auf einem anderen Portal, wo es um Kredite für Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte und Akademiker geht, wird geschrieben, dass ich die Kreditzinsen für einen Modernisierungskredit als Werbungskosten absetzen kann. Und meinen Beamtenkredit hatte ich ja ins Haus gesteckt, ich habe also den Kredit definitiv zur Modernisierung genutzt. Außerdem vermiete ich die Wohnung unter dem Dach, dann müsste es doch eigentlich klappen!
Jetzt stellt sich hier die Frage, muss der Kredit als Modernisierungskredit deklariert gewesen sein oder reicht es aus, dass ich den Beamtenkredit für Modernisierungszwecke eingesetzt habe? Hier steht leider auch noch, dass jeder Kredit der für private Zwecke, aufgenommen wurde, ist nicht steuerlich absetzbar ist - das wäre wirklich blöd. Denn wie wird da hinsichtlich der Modernisierung zwischen privat usw. unterschieden?
Informationsquelle 1 (Kreditzinsen nicht absetzbar - nur bei Beamtendarlehen mit LV) / Informationsquelle 2 (Kreditzinsen bei Modernisierung als Werbungskosten absetzbar - private Finanzierungen ebenfalls nicht)
es gibt keine speziellen Regelungen für "Beamtenkredite". Wie bei allen Krediten sind Zinsen absetzbar, soweit der Kredit im Rahmen einer Einkunftsquelle aufgenommen wurde. Wird bspw. ein Gebäude modernisiert, das teilweise privat genutzt und teilweise vermietet wird, kann der auf die Vermietung entfallende Zinsanteil bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) als Werbungskosten angesetzt werden. Soweit die Zinsen auf den selbst (d.h. zu eigenen Wohnzwecken) genutzten Teil entfallen, sind sie nicht absetzbar.
Ich rate dringend dazu, einen Steuerberater zu beauftragen.
Ich bin ganz froh das so zu lesen, denn wir haben ja unser Haus komplett modernisiert, auch die Wohnung, die wir vermietet haben. Dann müsste es doch funktionieren oder was meinst du?
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